Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, der Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1331) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Ebenfalls abgestimmt aber abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigten im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (20/1014). Dafür hatten neben den Antragstellern die AfD und die Linksfraktion gestimmt, dagegen SPD, Grüne und FDP. Darüber hinaus wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Verschärfung des Fachkräftemangels im Gesundheitssektor verhindern – Einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen“ (20/699) in namentlicher Abstimmung mit 574 Stimmen gegen 71 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/1909) zugrunde. Der Haushaltsausschuss hat zudem zum Gesetzentwurf einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1910) vorgelegt.
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP
Die Ampelfraktionen schreiben in ihrem Gesetzentwurf (20/1331), die Pandemie stelle das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlange ihm besondere Leistungen ab. Dieser Einsatz werde durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Prämienzahlungen anerkannt. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für Prämien in der Langzeitpflege.
Krankenhäuser, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten, sollen Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Die Mittel sollen Pflegekräften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugute kommen. Ferner erhalten den Bonus Beschäftigte in der Alten- und Langzeitpflege, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate tätig waren und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind.
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie soll bis zu 550 Euro betragen. Das Geld soll steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Den höchsten Bonus erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften in der Alten- und Langzeitpflege sollen einen Bonus erhalten. Der Bonus soll in der Alten- und Langzeitpflege spätestens bis Ende dieses Jahres ausgezahlt werden.
Leiharbeitnehmer und DRK-Schwesternschaften
In den Ausschussberatungen am Mittwoch, 18. Mai 2022, verständigten sich die Abgeordneten darauf, auch Leiharbeitnehmer in der Pflege und die DRK-Schwesternschaften in die Bonusregelung einzubeziehen. Der Bonus soll steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.
Der Ausschuss nahm auch mehrere fachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die nicht mit dem Bonus zusammenhingen. Dabei ging es unter anderem um die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert einen Corona-Bonus für weitere Berufsgruppen im Gesundheitssystem. Zusätzlich zu den Bonuszahlungen für Pflegekräfte sollten Boni von mindestens 500 Euro für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) sowie für Mitarbeiter im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden, heißt es im Antrag der Fraktion (20/1014). Die MFA und ZFA hätten während der Corona-Pandemie unter großem persönlichen Risiko nicht nur den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen aufrechterhalten, sondern auch wesentlich zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen.
Der Bund solle als Zeichen der Wertschätzung für die erbrachte Leistung eine umfassende bundesweite Bonusregelung beschließen. Diese solle an Mitarbeiter in der ambulanten Gesundheitsversorgung sowie im Rettungswesen ausgezahlt werden. Die Boni sollten mindestens 500 Euro bei Vollzeitkräften und 300 Euro bei Teilzeitkräften betragen und steuerfrei ausgezahlt werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus müsse eine flächendeckende Regelung zur vollständigen Refinanzierung von Tarifabschlüssen der MFA durch die Kostenträger beschlossen werden.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien, heißt es in einem Antrag (20/699) der Fraktion.
Zu befürchten sei eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. Zudem werde die außerordentliche Belastung der Gesundheitsämter durch die bürokratisch aufwendigen Einzelfallprüfungen erhöht. Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirke die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie ein Brandbeschleuniger. (vom/pk/19.05.2022)