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24. November 2022

Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksachen 20/4328(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 736 Mitglieder

  • 383 ja
  • 263 nein
  • 32 enthalten
  • 58 nicht abg.

SPD
206 Mitglieder

  • 187 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 19 nicht abg.

CDU/CSU
197 Mitglieder

  • 0 ja
  • 187 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

B90/Grüne
118 Mitglieder

  • 107 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 11 nicht abg.

FDP
92 Mitglieder

  • 88 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 4 nicht abg.

AfD
78 Mitglieder

  • 0 ja
  • 74 nein
  • 0 enthalten
  • 4 nicht abg.

Die Linke
39 Mitglieder

  • 0 ja
  • 0 nein
  • 31 enthalten
  • 8 nicht abg.

fraktionslos
6 Mitglieder

  • 1 ja
  • 2 nein
  • 1 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. November 2022, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/4328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gebilligt. In namentlicher Abstimmung votierten 383 Abgeordnete für das Gesetz, 263 Abgeordnete stimmten dagegen, 32 enthielten sich.

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen (20/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Angenommen wurde außerdem eine Entschließung, der zufolge die Bundesregierung aufgefordert wird, mögliche Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung durch ein geeignetes Monitoring rechtzeitig zu erkennen. Keine Mehrheit fand hingegen ein von der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/4584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der unter anderem eine Verlängerung des Betriebs der drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis zum 31. Dezember 2024 vorsah.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Angesichts der weiter angespannten Lage auf den Energiemärkten halten die Koalitionsfraktionen weitere Maßnahmen für erforderlich, um die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung zu stärken. Dazu wurde nun das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) erneut angepasst und weitere energierechtliche Vorschriften wurden ergänzt. Die im EnSiG noch aus den 1970er Jahren stammenden Regelungen zur Entschädigung und zum Härteausgleich seien an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, heißt es in dem beschlossenen Gesetzentwurf.

Zudem sei für die Realisierung laufender Infrastrukturvorhaben bei Gas zur Sicherung der Energieversorgung Sorge zu tragen. Hier gehe es unter anderem darum, die Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit, FRSU) für den Winter 2022/23 zu realisieren. Im Energiewirtschaftsgesetz habe es in wenigen Punkten Klarstellungsbedarf gegeben. Der Bericht zur Wasserstoffnetzentwicklung, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Bundesnetzagentur vorlegen, solle das maßgebliche Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket der Europäischen Kommission berücksichtigen können. Dazu wurde die Frist für die Vorlage des Berichts verlängert.

Konkret sollten die Regelungen der Paragrafen 11 und 12 des EnSiG an die Fortentwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst und mit dem neuen Paragrafen 23a EnSiG eine besondere Regelung eingeführt werden, die unter strenger Einhaltung der Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Enteignung beweglicher Sachen schafft. Das EnWG soll nun zudem redaktionelle Klarstellungen erhalten, die die Stilllegung von Erdgasspeichern und die Höherauslastung von bestehenden Stromnetzen betreffen. Die Frist für die Vorlage des Berichts nach Paragraf 112b EnWG soll um zwölf Monate bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden.

Entschließung angenommen

In der vom Parlament angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, mögliche Engpässe bei „unentbehrlichen Stoffen und Gütern“ für Wirtschaft und Bevölkerung rechtzeitig durch Monitoring-Instrumente zu erkennen. 

Es stehe zu befürchten, dass in einer Situation, in der die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist, auch essentielle Hilfsstoffe und Industrieprodukte „nicht oder nur in einem geringeren Maße produziert werden können“, heißt es zur Begründung. Dabei handele es sich etwa um Stoffe, die notwendig für den Betrieb von Kraftwerken oder für die Verwendung im Verkehrssektor sind. Konkret werden beispielweise Kalkprodukte für die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, Eisen- und Aluminiumsalze für die Wasseraufbereitung in Kraftwerken oder Harnstoff für die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren genannt. Außerdem wird von der Bundesregierung ein Zwischenbericht zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes gefordert. Dieser solle bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden. (mis/irs/ste/24.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Herrmann, Bernhard

Bündnis 90/Die Grünen

Bernhard Herrmann

Bernhard Herrmann

© Bernhard Herrmann/Karla Mohr

Gramling, Fabian

CDU/CSU

Fabian Gramling

Fabian Gramling

© DBT/Stella von Saldern

Bergt, Bengt

SPD

Bengt Bergt

Bengt Bergt

© Bengt Bergt/Kai Köckeritz

Hilse, Karsten

AfD

Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/Kellermann

Kruse, Michael

FDP

Michael Kruse

Michael Kruse

© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux

Lenkert, Ralph

Die Linke

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Dokumente

  • 20/4328 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 309 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4561 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4328 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 285 KB — Status: 22.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/4584 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/4328, 20/4561 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
    PDF | 168 KB — Status: 22.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/4328(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 13:28:25: Beginn der Abstimmung
  • 13:54:17: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis:
  • Gesamt: 678 Ja: 383 Nein: 263 Enthaltungen 32
  • Gesetzentwurf 20/4328(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 20/4561(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (Entschließungsantrag annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 20/4584(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 18.08.2026