Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 25. November 2022, dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld zugestimmt. In namentlicher Abstimmung haben 557 Abgeordnete für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/4600) gestimmt. 98 Abgeordnete haben gegen die Vorlage gestimmt und zwei haben sich enthalten.
Das Bürgergeld-Gesetz (20/3873, 20/4226, 20/4360, 20/4372, 20/4466, 20/4467) der Bundesregierung, das der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, beschlossen hatte, war durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch, 23. November, in einigen Punkten geändert worden.
Änderungen beim Bürgergeld
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses sieht unter anderem folgende Änderungen beim Bürgergeld vor: Die sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie Vertrauenszeit zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs fällt weg. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können.
Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war nötig geworden, nachdem das zustimmungspflichtige Gesetz am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat gescheitert war. (che/25.11.2022)