Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) angenommen. Mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen nahm das Parlament diesen zweiten Teil des sogenannten Solarpakets I an. Dazu hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/11180) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11181) vorgelegt. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die Gruppe Die Linke zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte (20/11182).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik (PV) zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele „in systemverträglicher Form“ zu erreichen.
Mit dem Gesetz will die Regierung, um das Ziel von 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, den jährlichen Zubau verdreifachen, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Planung und Zubau sollen beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden und etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert.
Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik maßvoll geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV sollen vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt werden.
Änderungen im Ausschuss
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hatte am 24. April dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zugestimmt. Die nachträglichen Änderungen umfassen 157 Seiten. Unter anderem geht es in dem Gesetz nun nicht mehr nur um Solarenergie, sondern auch um Windkraft an Land und Bioenergie.
Die Anschlussbedingungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Für Balkon-PV soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Daneben soll die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von PV-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert werden.
Entschließung verabschiedet
Der Bundestag verabschiedete mit dem Gesetzentwurf eine Entschließung, der neben den Koalitionsfraktionen auch die Gruppe Die Linke zustimmte. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Darin wird festgestellt, dass es weitere Kraftanstrengungen brauche, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und so das Ziel zu erreichen, deren Anteil am Strom bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mit dem Solarpaket II Vorschläge für effektive Maßnahmen zur Kosteneffizienz des Erneuerbaren-Ausbaus vorzulegen, den Net-Zero-Industry-Act der EU so schnell wie möglich umzusetzen, die EU-Strommarktdesignrichtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen, die Kraftwerksstrategie und eine nachhaltige und langfristige Biomassestrategie weiterzuentwickeln und für die weitere Gesetzgebung noch in diesem Jahr vorzubereiten. Darüber hinaus soll die Ausbaudynamik von Stromspeichern durch verlässliche Rahmenbedingungen unterstützt sowie Energy Sharing erleichtert werden. Unter „Energy Sharing“ wird in Deutschland die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in räumlichem Zusammenhang, jedoch einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes, verstanden. (vom/mis/26.04.2024).