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5. Juli 2024

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksachen 20/10861(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/12151(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 733 Mitglieder

  • 381 ja
  • 169 nein
  • 0 enthalten
  • 183 nicht abg.

SPD
207 Mitglieder

  • 178 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 29 nicht abg.

CDU/CSU
195 Mitglieder

  • 0 ja
  • 115 nein
  • 0 enthalten
  • 80 nicht abg.

B90/Grüne
117 Mitglieder

  • 106 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 11 nicht abg.

FDP
91 Mitglieder

  • 71 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 20 nicht abg.

AfD
77 Mitglieder

  • 0 ja
  • 49 nein
  • 0 enthalten
  • 28 nicht abg.

Gruppe Die Linke
28 Mitglieder

  • 20 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

Gruppe BSW
10 Mitglieder

  • 5 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 5 nicht abg.

fraktionslos
8 Mitglieder

  • 1 ja
  • 5 nein
  • 0 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (20/10861(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (20/12151(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangere vor Belästigungen an Beratungsstellen zu schützen.

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schwangere sollen vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Mit einer Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes will die Bundesregierung nach eigener Aussage „die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit stärken“.

Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, fänden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern statt, schreibt die Bundesregierung. Dabei würden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem würden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, die geeignet seien, die Beratung zu beeinträchtigen. Die Schwangeren treffe das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation.

„Letztverantwortung der Schwangeren sicherstellen“

Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können aus Sicht der Bundesregierung das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, beeinträchtigen. Deshalb sei es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen gehe es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann. 

Durch die Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz werden bestimmte, „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ untersagt, „wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen“. Dies gelte nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Bußgelder bis zu 5.000 Euro 

Unter diesen Voraussetzungen wird mit dem Gesetz beispielsweise untersagt werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangere gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. 

Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. (hau/05.07.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()
Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

()
Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

()
Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

()
Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

()
Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Helling-Plahr, Katrin

FDP

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Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hierl, Susanne

CDU/CSU

()
Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

()
Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

()
Denise Loop

Denise Loop

© Denise Loop/ Karsten Bahnsen

Loop, Denise

Bündnis 90/Die Grünen

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

SPD

()
Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

SPD

()
Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Gruppe Die Linke

()
Gyde Jensen

Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Jensen, Gyde

FDP

()
Thomas Seitz

Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

fraktionslos

()
Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

()
Axel Müller

Axel Müller

© Axel Müller/ Tobias Koch

Müller, Axel

CDU/CSU

()
Carmen Wegge

Carmen Wegge

© Carmen Wegge/ Photothek Media Lab

Wegge, Carmen

SPD

()
Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 20/10861 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    PDF | 345 KB — Status: 27.03.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12151 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10861 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    PDF | 258 KB — Status: 03.07.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/10861(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/12151(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • namentliche Abstimmung zur Gesetzentwurf 20/10861(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
  • 14:18:34: Beginn der Abstimmung
  • 14:38:43: Ende der Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 550 Ja: 381 Nein: 169
  • Gesetzentwurf 20/10861(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 17.07.2026