Ablehnung eines Antrags über ein Moratorium zum Rückbau abgeschalteter AKW
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der AfD Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke Drucksachen 21/386 und 21/220
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die von der AfD-Fraktion erhobene Forderung nach einem „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“ abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 131 Abgeordnete dafür, 449 lehnten sie ab. Es gab keine Enthaltungen. Zu dem so betitelten Antrag der Fraktion (21/220) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (21/386) abgegeben und die Ablehnung empfohlen.
Ablehnung eines Antrags über ein Moratorium zum Rückbau abgeschalteter AKW
Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes aufzuheben. Außerdem soll der Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig hergestellt werden können, „unverzüglich“ gestoppt werden. Dazu sollen die zuständigen Landesregierungen angewiesen werden, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen.
Des Weiteren fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben“ und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten, die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten. Nach Auffassung der AfD-Fraktion war der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein „energie- und volkswirtschaftlicher Fehler“.
Die bisherige Umsetzung der Energiewende habe zu massiven zusätzlichen Risiken bei der Sicherheit der kontinuierlichen Stromversorgung geführt, wie am 28. April 2025 in Spanien und in angrenzenden Ländern sichtbar geworden sei. Die Blackout-Risiken könnten „am besten mit der Wiederinbetriebnahme der großen Kernkraftwerksblöcke“ beherrscht werden, heißt es in der Vorlage. (nki/hau/11.09.2025)