Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (Drucksachen 21/500, 21/501, 21/1002, 21/1003, 21/1012, 21/1060, 21/1064, 21/1061 und 21/1061)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, den Haushalt des Bundes für 2025 beschlossen. Danach kann der Bund 502,55 Milliarden Euro ausgeben, das sind 5,4 Prozent mehr als 2024, aber 460,28 Millionen Euro weniger als noch im Regierungsentwurf geplant. Für Investitionen sind 62,73 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,52 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 153,09 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 1,82 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme beträgt wie geplant 81,78 Milliarden Euro. Die Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden auf der Einnahmenseite mit 386,84 Milliarden Euro veranschlagt (2024: 374,55 Milliarden Euro).
In namentlicher Abstimmung votierten in der dritten Beratung 324 Abgeordnete für das Haushaltsgesetz (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/1002, 21/1003, 21/1012, 21/1060, 21/1064, 21/1061, 21/1062). 268 Abgeordnete stimmten dagegen.
Haushaltsgesetz 2025
Zum Haushaltsgesetz 2025 lagen Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/1664), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1658) und der Fraktion Die Linke (21/1659) vor, die ebenso abgelehnt wurden wie drei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion, die sich auf Einzelpläne beziehen (Justiz und Verbraucherschutz: 21/1661, Wirtschaft und Energie: 21/1662, Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: 21/1663). In allen Fällen stimmten nur die Antragsteller für ihren Entschließungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Haushaltsbegleitgesetz 2025 und Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Der Bundestag verabschiedete zudem den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (21/778), zu dem eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/1579) vorlag. Dafür stimmten Union und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen.
Darüber hinaus nahm der Bundestag den weiteren Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, 21/779) an. Auch dazu hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/1578). Dafür stimmten Union und SPD, dagegen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu diesem Gesetz lag auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1657) vor, der ebenfalls keine Mehrheit fand.
AfD verweist auf 1.000 eigene Änderungsanträge
In der Abschlussdebatte zum Bundeshaushalt 2025 erneuerte die AfD-Fraktion ihren Vorschlag, die Ausgaben um 111 Milliarden Euro zu kürzen. Unter anderem schlugen AfD-Redner vor, das Entwicklungsministerium abzuschaffen und das Bürgergeld für Ausländer in Deutschland zu streichen. „Wir müssen uns ganz auf unser Land konzentrieren“, verlangte Dr. Michael Espendiller für seine Fraktion.
Den Zustand der Koalition bezeichnete er als „zermürbenden Stellungskrieg“ zwischen den beteiligten Parteien. Espendiller verwies zudem darauf, dass seine Fraktion 1.000 Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung eingebracht habe.
SPD: Rekordinvestitionen von 115 Milliarden Euro
Dr. Thorsten Rudolph sprach für die sozialdemokratische Fraktion von einem „beispielslosen Investitionspaket“, das mit dem Haushalt geöffnet werde. „Trotzdem hören wir die ganze Woche von den Grünen: alles zu wenig“, sagte er in Richtung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Er verwies auf die Zahlen: Der Haushalt sehe Rekordinvestitionen in Höhe von 115 Milliarden Euro vor. Die Investitionsquote von zehn Prozent im Kernhaushalt werde eingehalten.
Grüne warnen vor „Strohfeuer auf Pump“
Lisa Paus sprach für die bündnisgrüne Fraktion in der Debatte, sie ist zugleich amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses. Paus dankte den Mitarbeitern im Ausschusssekretariat, sprach von einem arbeitsreichen Sommer.
Die Ampel-Koalition sei daran zerbrochen, die großen Herausforderungen wie den Krieg in der Ukraine oder den Klimaschutz „in einem normalen Haushalt“ abzubilden. „Deswegen habe ich auch im März für die Grundgesetzänderung gestimmt“, sagte Paus mit Blick auf die Ausnahme für die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse und das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Allerdings kritisierte sie, wie die Bundesregierung Ausgaben als Investitionen deklariere. „IT-Planstellen gelten plötzlich als Investitionen“, kritisierte Paus und warnte vor einem „Strohfeuer auf Pump“. Die Schuldenquote werde auf mehr als 80 Prozent steigen, warnte sie.
CDU/CSU: Größte Unternehmensteuerreform seit 15 Jahren
Für die CDU/CSU-Fraktion brachte sich Yannick Bury in die Debatte ein. „Wir geben heute diesem Land Planungssicherheit zurück. Der Haushalt 2025 setzt auf den Schwerpunkt Wachstum und auf den Schwerpunkt Sicherheit“, erklärte er. Zugleich verwies er auf die „größte Steuerreform im Unternehmensbereich, die dieses Land seit 15 Jahren gesehen hat“.
Bury nannte ferner die Erhöhung der Pendlerpauschale und „erste Schritte bei der Stromsteuersenkung“. Weiter sagte Bury mit Blick auf die wachsenden Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die Sozialversicherungen: „Wir haben einen Reformbedarf in unseren Sozialversicherungssystemen. Diese Botschaft des Haushalts dürfen wir nicht verkennen.“
Linke: Unten kommt bei den Menschen nichts an
Aus Sicht von Ines Schwerdtner, Fraktion Die Linke, kommt von den 500 Milliarden Euro, die der Bund über neue Kredite im Rahmen des SVIK bereitstellt, unten nichts bei den Menschen an. „Ich spreche für die, die morgens um fünf Uhr die Bahn nehmen müssen“, sagte Schwerdtner. Von den 100 Milliarden Euro aus dem SVIK betrügen über die Laufzeit die Ausgaben berechnet pro Kopf lediglich 99 Euro pro Monat. „Von diesem Geld werden nicht ausreichend Schulen gebaut“, stellte sie fest.
Schwerdtner berichtete über ein Mädchen-Zentrum in ihrem Wahlkreis in Berlin-Lichtenberg, wo Mädchen Angst vor rechtsextremer Gewalt hätten. Ihre Gegnerin im Wahlkreis von der AfD, Beatrix von Storch, habe dieses Zentrum nie besucht, kritisierte Schwerdtner und warf der AfD „Verachtung“ für die Menschen vor. Sie griff dabei auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel an: „Alice Weidel verachtet die Menschen in Deutschland, weil sie hier nicht einmal Steuern zahlen kann.“
Minister: Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Land bleibt
Nach der ersten Fraktionsrunde ergriff Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Wort und sagte mit Blick auf die zu Ende gehende Haushaltswoche: „Wenn ich in den Debatten hören musste, die Regierung macht nichts für die Menschen, dann will ich diesem Eindruck in aller Deutlichkeit widersprechen.“ Es sei gut für die Menschen, wenn in die Verkehrsinfrastruktur, den sozialen Wohnungsbau oder die Digitalisierung investiert würde. 115 Milliarden Euro seien bereits 2025 für Investitionen vorgesehen, 55 Prozent mehr als 2024.
„Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Land bleibt“, erklärte er. In diesem Geist sollten auch die Haushaltsberatungen 2026/2027 geführt werden. Bereits in der kommenden Woche steht der Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2026 in erster Lesung auf der Agenda des Bundestages (21/600).
Haushaltsbegleitgesetz 2025
Zentraler Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (21/778, 21/1579) ist die Umsetzung einer neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dann nicht unter die reguläre Kreditobergrenze fallen, wenn sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen. Diese sogenannte Bereichsausnahme soll im Artikel 115-Gesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert werden.
Bereinigte Investitionsquote des Bundes
In der Bundeshaushaltsordnung soll zudem eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes verankert werden. Diese ist für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant.
Darüber hinaus soll auch das Klima- und Transformationsfondsgesetz geändert werden. Ziel ist es unter anderem, Zuführungen aus dem neuen Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich zu verankern. Aus dem KTF soll zudem künftig die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis ermöglicht werden.
Offshore-Windenergie und Krankenhausfinanzierung
Auch die Verwendung von Ausschreibungserlösen im Bereich der Offshore-Windenergie soll angepasst werden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen Einnahmen über 200 Millionen Euro dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen.
Ein weiterer Regelungsschwerpunkt liegt im Bereich der Krankenhausfinanzierung. So sollen Krankenhäuser für stationäre Behandlungen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 3,45 Prozent erheben können.
Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds
Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sind ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll eine Doppelvergütung durch sogenannte Hybrid-DRG-Fälle vermieden werden, indem diese künftig bei der Ermittlung von Vorhaltevolumina unberücksichtigt bleiben.
Eine Änderung im Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz soll darüber hinaus Zahlungsverschiebungen im Bundeshaushalt verringern und Einsparungen in Höhe von rund 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2026 ermöglichen.
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands schaffen, heißt es im Haushaltsentwurf. Dazu ist die Aufnahme von Krediten bis zu 500 Milliarden Euro möglich.
37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für den Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht. (bal/hau/18.09.2025)