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6. November 2025

Ablehnung eines Antrags zur Agrardieselrückerstattung

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der AfD: Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft - Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen (Drucksachen 21/2632(Dokument, öffnet ein neues Fenster) b und 21/604(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 436 ja
  • 126 nein
  • 0 enthalten
  • 68 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 194 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 14 nicht abg.

AfD
151 Mitglieder

  • 0 ja
  • 126 nein
  • 0 enthalten
  • 25 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 115 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 5 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 74 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 11 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 52 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 12 nicht abg.

fraktionslos
2 Mitglieder

  • 1 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Die Freizone Cuxhaven soll aufgehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/1975(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2468(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen hat. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2633(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. 

In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft – Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ (21/604(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 126 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 436 votierten dagegen. Auch dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2632(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. 

Ablehnung eines Antrags zur Agrardieselrückerstattung

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, begründet die Bundesregierung den Gesetzentwurf. Dies gelte „insbesondere, weil sich im Rahmen von Änderungen des europäischen Zollrechts die Regelungen zu Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen, die keinen Freizonenstatus besitzen, angeglichen haben“. Vor diesem Hintergrund habe die Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven die Aufhebung des Freizonenstatus beantragt.

Durch die Auflösung der Freizone Cuxhaven könnten derzeit gebundene Ressourcen des Betreibers der Freizone freigegeben werden, heißt es im Gesetzentwurf. Dadurch entfielen Aufwendungen für die zollsichere Umfriedung der Freizone, die bisher durch den Betreiber getragen wurden. Durch die Aufhebung werde auch ermöglicht, dass die bisher im Freihafen befindlichen Flächen wirtschaftlicher genutzt werden könnten.

Mit dem Gesetz werden zudem nationale Zollvorschriften aufgrund umfangreicher Änderungen des europäischen Zollrechts geändert. In der Abgabenordnung (Paragraf 373 Absatz 1) heißt es nun: „Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“‘ Die bisherige Formulierung lautete: „Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.“

Steuerentlastung für Agrardiesel bleibt

Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sogenannter „Agrardiesel“) nach Paragraf 57 des Energiesteuergesetzes wird beibehalten. Sie wäre sonst zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Ein Auslaufen der Regelung würde die Energiepreise für Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern, heißt es zur Begründung. Um dies zu vermeiden, sei die Regelung fortzuführen.

Die Steuerentlastung beträgt ab 1. Januar 2026 wieder 214,80 Euro für 1.000 Liter wie bereits bis Ende Februar 2024. Vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 lag sie bei 128,88 Euro für 1.000 Liter, in diesem Jahr beträgt sie 64,44 Euro für 1.000 Liter.

Nutznießer der Steuerentlastung

Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich versteuerte Gasöle sowie ihnen gleichgestellte Energieerzeugnisse, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zum Betrieb von  Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet worden sind. 

Sie wird ebenfalls gewährt, wenn versteuerte Gasöle sowie ihnen gleichgestellte Energieerzeugnisse in Betrieben der Imkerei zum Betrieb auch anderer als der dort aufgeführten Fahrzeuge verwendet worden sind. Die Steuerentlastung wird jährlich für höchstens 15 Liter je Bienenvolk gewährt. 

Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung lehnt es ab, sogenannte Containerbaumschulen in die Senkung der Energiesteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einzubeziehen. Eine Einbeziehung dieser Betriebe hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme (21/2468(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf verlangt, weil Containerbaumschulen integraler Bestandteil der land- und gartenbaulichen Produktion seien. Ihre Tätigkeit sei der klassischen Landwirtschaft in mehrfacher Hinsicht gleichzustellen. 

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, die Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“) laufe eigentlich zum 31. Dezember 2025 aus. Der Koalitionsvertrag sehe aber die vollständige Wiedereinführung der bisherigen Regelung vor. Eine zusätzliche Ausweitung der Energiesteuerentlastung sei nicht beabsichtigt. Bislang würden nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe begünstigt, die durch Bodenbewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen. 

Bodenbewirtschaftung bedeute die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren. Demnach sei der Begriff „Boden“ als ein Teil des Erdbodens der Erdoberfläche zu verstehen. Da es sich bei den Containerkulturflächen um eine bodenunabhängige Anzucht von Gehölzen im Freiland in Containern oder Töpfen handele, sei dies nicht gegeben. 

Antrag der AfD

Die AfD-Abgeordneten verlangten in ihrem abgelehnten Antrag (21/604(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. Die Rückvergütung leiste einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung der heimischen Produktion, da sie zur Senkung der Produktionskosten beiträgt, schreibt die AfD-Fraktion. 

Vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten und zunehmender Unsicherheiten auf den globalen Agrarmärkten stelle die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ein zentrales Instrument zur Sicherung der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Existenz in Deutschland dar. (bal/mis/hle/vom/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Thews, Michael

SPD

Michael Thews

Michael Thews

© SPD/ Photothek Media Lab

Schattner, Bernd

AfD

Bernd Schattner

Bernd Schattner

© Bernd Schattner

Rainer, Alois

Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Alois Rainer

Alois Rainer

© Alois Rainer/ DBT Inga Haar

Nick, Dr. Ophelia

Bündnis 90/Die Grünen

Ophelia Nick

Ophelia Nick

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/Stefan Kaminski

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Vandre, Isabelle

Die Linke

Isabelle Vandre

Isabelle Vandre

© Isabelle Vandre / Katharina Gehrmann

Korbach, Dr. Stefan

CDU/CSU

Dr. Stefan Korbach

Dr. Stefan Korbach

© Dr. Stefan Korbach/ Tobias Koch

Gottschalk, Kay

AfD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Dokumente

  • 21/604 - Antrag: Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft - Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen
    PDF | 170 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1975 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 446 KB — Status: 06.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2468 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 21/1975 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 153 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2632 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1975, 21/2468 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/604 - Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft - Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen
    PDF | 237 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2633 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1975, 21/2468, 21/2632 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 170 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1975(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2468(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung Buchstabe a 21/2632(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen


namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 1/2632(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 21/604(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen)
18:53:10: Beginn der Abstimmung
19:14:42: Ende der Abstimmung
Gesamt: 564 Ja: 437 Nein: 127 Enthaltungen 0

Beschlussempfehlung Buchstabe b 21/2632(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 21/604(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 10.09.2026