Gesetzentwurf zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz) (Drucksachen 21/576 und 21/1725 Buchstabe b)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion über die „Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland“ (21/575) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 131 Abgeordnete für den Entwurf eines Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes (21/576) und 443 dagegen. In einer zweiten namentlichen Abstimmung fand eine angestrebte Änderung des Grundgesetzes mit 128 Stimmen gegen 432 Stimmen keine Mehrheit. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/1725) zugrunde, in der die Ablehnung der Gesetzentwürfe empfohlen wurde. Weil beide Gesetzentwürfe bereits in zweiter Beratung entschieden wurden, entfiel die dritte Lesung.
Gesetzentwurf zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen
Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes
Erster Gesetzentwurf der AfD
Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/575) strebte die AfD eine Grundgesetzänderung an. Sie fordert die Änderung des Artikels 143h im Grundgesetz (GG) sowie die Aufhebung des dort festgeschriebenen Ziels zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Der Artikel 143h ist erst einige Monate in Kraft, für ihn hatten im März Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen der Haushalts- und Finanzverfassung beschlossen. Der Bund kann damit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zudem steht ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bereit.
Die AfD-Abgeordneten wollten den Artikel 143h GG ersetzen und damit erreichen, dass alle staatlichen Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen zum „sogenannten Klimaschutz“, namentlich die Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, die Förderung und Genehmigungsverfahren des Ausbaus von Photovoltaik, der Solarthermie, der Windenergie, der Bioenergie, der Erdwärme, der Wasserkraft sowie die entsprechenden Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Verkehr und Gebäude „nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in dem Entwurf. Zudem sollen die Sondervermögen aufgehoben werden, „da für zielgenaue Infrastrukturvorhaben genügend Mittel aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden können“, so die Begründung.
„Nachfragegerechte Energieversorgung“
Stattdessen soll „mit Blick auf die Bedienung der Grundbedarfe“ in den Bereichen Wohnen, Ernährung sowie Gesundheit eine leistungsfähige und krisenfeste Verkehrs-, Kommunikations- und Energie-Infrastruktur, eine effiziente Wirtschaft, die Anpassung an klimatische Änderungen und eine Verstetigung des Umwelt- und Naturschutzes herausgestellt werden, sowie dass für die Sicherstellung, Planung, Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (zum Beispiel Kernenergie und Kohle) ein überragendes öffentliches Interesse bestehe.
Die Ersetzung des Artikels 143h des Grundgesetzes stelle klar, dass „sogenannte Klimaschutz-Maßnahmen“ inhaltlich nicht begründet seien und „folglich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen darstellen und daher nicht im öffentlichen Interesse liegen“. Das Bundes-Klimaschutzgesetz zum Beispiel „ist also nicht relevant für die Wahrung des Grundgesetzes und kann daher aufgehoben werden“, so der AfD-Entwurf.
Zweiter Gesetzentwurf der AfD
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland - Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ (21/576) sollten das Atomgesetz geändert und 23 Gesetze – unter anderem der Klima- und Transformationsfonds, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg – aufgehoben werden, die zum Erreichen der Klimaziele erlassen wurden.
Die AfD nennt diese Vorhaben „im Wesentlichen ideologisch motiviert“ und „daher verzichtbar oder sogar schädlich“. Außerdem solle Deutschland das Kyoto-Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen.
„Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten“
Mit dem Gesetz wollte die AfD „den wirtschaftlichen Niedergang und die Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten und damit eine fortschreitende Verarmung verhindern“. Ein nennenswerter Einfluss von menschlich verursachtem CO2 in der Atmosphäre auf das Klima der Erde sei laut AfD weder erkennbar noch wissenschaftlich nachgewiesen. Vielmehr wohne Prognosen der klimatischen Entwicklung, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinausgreifen, „nach wie vor keinerlei Vorhersagekraft mehr inne“. Deshalb sei es „erheblich zielführender“ und daher geboten, sich den klimatischen Bedingungen in erforderlicher Weise anzupassen. Dies sei bislang nur unzureichend erfolgt.
Daher sollten, sobald es die Haushaltslage erlaube, Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, „die Deutschland für Notsituationen und Naturkatastrophen besser vorbereiten“. Die Energieversorgung und damit die Netzstabilität könne und müsse in Hinblick der notwendigen Versorgungssicherheit durch nichtvolatile Quellen sichergestellt werden, „insbesondere durch saubere fossile und nukleare Kraftwerke“.
„Wiedereinstieg in die Kernenergie“
Da der Ausstieg aus der Kernenergie „inzwischen viel zu weit fortgeschritten“ sei, müsse „ein staatlicher Wiedereinstieg angestrebt werden“. Die bisherige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich für „eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt“, deshalb sollten die Anlagen weiterbetrieben beziehungsweise wieder in Betrieb genommen werden.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die CO2-Bepreisung gelten für die AfD als Hauptursache der „Deindustrialisierung Deutschlands“ und der hohen Energiepreise hierzulande. Nach 20 Jahren EEG sei für die erneuerbaren Energien trotz „exorbitanter Subventionen“ eine Konkurrenzfähigkeit „noch nicht einmal absehbar“. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde „Bürger und Unternehmen“ hingegen „substanziell entlasten“ und den Unternehmen „dringend benötigte finanzielle Spielräume geben“. (nki/hau/13.11.2025)