Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Drucksachen 21/1863, 21/2472 und 21/2754)
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (Drucksachen 21/1863, 21/2472 und 21/2754)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863, 21/2472, 21/2669 Nr. 27) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2754) angenommen. Damit sollen Netzbetreiber einen Bundeszuschuss erhalten, um den Strompreis zu senken. In namentlicher Abstimmung votierten 309 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 238 Abgeordnete enthielten sich. Es gab keine Gegenstimmen.
In zweiter Beratung hatten CDU/CSU und SPD dafür gestimmt. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich enthalten. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2755) vor.
Angenommen wurde darüber hinaus ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu einem Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland für einen zustimmenden Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (21/2598). Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Linke enthielt sich. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (21/2759).
Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, erhalten die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses wurde ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. In entsprechendem Umfang sollen dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch deren Strombezugskosten insgesamt gedämpft werden.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die anteilige Übernahme der Netzentgelte auch über das Jahr 2026 hinaus zu zahlen. Außerdem verlangte die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (21/2472), die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde umzusetzen.
Die im Gesetzentwurf realisierte Entlastung sei zwar eine essenzielle Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr helfe jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben sei, schreibt der Bundesrat. Eine Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung seien für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig.
In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung darauf, dass die „angestoßenen Entlastungsmaßnahmen zunächst wirken müssen“. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse werde gegebenenfalls über Nachsteuerungsmaßnahmen zu sprechen und zu entscheiden sein.
In seinem Antrag(21/2598) bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um die Zustimmung des Bundestages zu Änderungen gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Der Paragraf ermächtigt das Ministerium, Braunkohleanlagen zu schließen, um die Braunkohleverstromung zu reduzieren und zu beenden. Solche Verträge können auch Regelungen für die Umwandlung von Anlagen in Sicherheitsbereitschaft vorsehen, die für den Fall der Netzstabilität erforderlich ist.
Hintergrund ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2021, das die schrittweise Abschaltung aller Braunkohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 vorsieht. Der Vertrag wurde zwischen der Bundesrepublik auf der einen Seite sowie den Betreibern von Braunkohle-Großkraftwerken – RWE, LEAG, EnBW und Saale Energie – auf der anderen Seite geschlossen.
Für die vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten die Betreiber eine Entschädigung. RWE erhält 2,6 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen im Rheinland. Die LEAG bekommt 1,75 Milliarden Euro für die Stilllegung der Braunkohleanlagen in der Lausitz. Die Entschädigung wird in 15 gleich großen jährlichen Tranchen ab Stilllegung des ersten Kraftwerksblocks ausgezahlt. (hau/hle/nki/13.11.2025)