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13. November 2025

Änderung des Tierarzneimittel- und des Apothekengesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes in der Ausschussfassung (2. Beratung) (Drucksachen 21/1938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/2668(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 238 ja
  • 120 nein
  • 28 enthalten
  • 244 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 151 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 57 nicht abg.

AfD
151 Mitglieder

  • 0 ja
  • 79 nein
  • 0 enthalten
  • 72 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 86 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 34 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 0 ja
  • 41 nein
  • 0 enthalten
  • 44 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 0 nein
  • 28 enthalten
  • 36 nicht abg.

fraktionslos
2 Mitglieder

  • 1 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes“ (21/1938(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/2668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 238 Abgeordnete für, 120 Abgeordnete gegen das Gesetz. Es gab 28 Enthaltungen. 

Änderung des Tierarzneimittel- und des Apothekengesetzes

Die namentliche Abstimmung war von der Unionsfraktion beantragt worden, nachdem die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages bezweifelt hatte. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages muss in diesem Fall die Beschlussfähigkeit in Verbindung mit der namentlichen Abstimmung festgestellt werden, wie der amtierende Präsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte. Da 388 Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen hatten, war der Bundestag beschlussfähig. Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, also mindestens 316 Abgeordnete, im Sitzungssaal anwesend ist.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Nach Paragraf 45 Absatz 10 des Tierarzneimittelgesetzes müssen Tierärzte bis zum 28. Januar 2026 erstmals der zuständigen Bundesoberbehörde elektronisch die Art und die Menge derjenigen von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr bei Hunden und Katzen angewendeten Arzneimittel mitteilen, die Stoffe mit antibakterieller Wirkung enthalten, schreibt die Bundesregierung. 

Um EU-Recht in Deutschland ohne zusätzliche Bürokratie umzusetzen, wird das nach deutscher Rechtslage gegenüber den EU-Vorgaben um vier Jahre vorgezogene erste Jahr für die Erfassung der Mengen an verbrauchten Antibiotika bei Hunden und Katzen auf das von der EU vorgesehene erste Erfassungsjahr 2029 umgestellt. Die im deutschen Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Mitteilungsverpflichtungen von Tierhaltern und Tierärzten werden von einem halbjährlichen Turnus auf einen Jahresturnus umgestellt.

Dazu sollen Regelungen eingeführt werden, um antibiotisch wirksame Arzneimittel bei den bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden und Katzen sowie bei Füchsen und Nerzen, die als Pelztiere gehalten werden, zu erfassen.

Verwendung von Antibiotika

Die neuen Regelungen sollen laut Regierung die Datengrundlage verbessern, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen. Sie trügen so zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung. 

Der Nutzen der Regelungen bestehe unter anderem in der Gewinnung einer Datengrundlage für künftige Gesetzgebung zur weiteren Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika sowie der Eindämmung von antibiotikaresistenten Erregern in der Tierhaltung. Die geänderte Umstellung der Mitteilungsverpflichtungen auf einen nur mehr jährlichen Turnus trage zu einer bürokratischen Entlastung aller am System Beteiligten bei, heißt es weiter. (mis/hau/13.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Stier, Dieter

CDU/CSU

Dieter Stier

Dieter Stier

© Dieter Stier / Tobias Koch

Meiners, Danny

AfD

Danny Meiners

Danny Meiners

© Danny Meiners/ Mohssen

Kersten, Dr. Franziska

SPD

Dr. Franziska Kersten

Dr. Franziska Kersten

© SPD Sachsen-Anhalt

Mayer, Dr. Zoe

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Zoe Mayer

Dr. Zoe Mayer

© Zoe Mayer/ Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Brandner, Stephan

AfD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Santos-Wintz, Catarina dos

CDU/CSU

Catarina dos Santos-Wintz

Catarina dos Santos-Wintz

© Catarina dos Santos-Wintz/ Laurence Chaperon

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/1938 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothengesetzes
    PDF | 934 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2668 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1938 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 06.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Prüfung der Beschlussfähigkeit in Verbindung mit einer namentliche Abstimmung
  • zur zweiten Beratung Beschlussempfehlung 21/2668(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Gesetzentwurf 21/1938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in Ausschussfassung annehmen)
  • Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/1938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in der Ausschussfassung
  • 00:03:37: : Beginn der Abstimmung
  • 00:25:36: : Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 386 Ja: 238 Nein: 120 Enthaltungen28
  • Gesetzentwurf 21/1938(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in der Ausschussfassung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 11.10.2026