Der Bundestag hat am Freitag, 28. November 2025, den Bundeshaushalt für 2026 mit Ausgaben von 524,54 Milliarden Euro beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten dem Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/2002, 21/2010, 21/2011, 21/2012, 21/2014, 21/2832, 21/2060, 21/2061, 21/2062, 21/2063) 322 Abgeordnete zu, 252 Abgeordnete lehnten es ab.
Haushaltsgesetz 2026
Abgelehnt wurden Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 2026 der Fraktionen AfD (21/2908), Bündnis 90/Die Grünen (21/2902, 21/2903) und der Linken (21/2094). Es stimmten jeweils nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen votierten gegen die Entschließungsanträge.
Nettokreditaufnahme von knapp 98 Milliarden Euro
Insgesamt kann der Bund 2026 524,54 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 21,54 Milliarden Euro mehr als 2025 und ist zugleich ein Plus von 4,06 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf (520,48 Milliarden Euro). Für Investitionen sind 58,35 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,73 Milliarden Euro) – 2,23 Milliarden Euro mehr als im Entwurf geplant. Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 449,91 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 18,93 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf.
Die Nettokreditaufnahme liegt im Kernhaushalt bei 97,96 Milliarden Euro – 8,01 Milliarden Euro höher als von der Bundesregierung geplant und 16,18 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Nach der Schuldenregel des Grundgesetzes ist eigentlich nur eine Kreditaufnahme von 40,39 Milliarden Euro möglich, die im Haushalt voll ausgenutzt wird. Weitere 57,57 Milliarden Euro Kreditaufnahme fallen unter die sogenannte Bereichsausnahme, die mit einer Grundgesetzänderung im März dieses Jahres eingeführt wurde. Sie besagt, dass Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen, nicht unter die Regelungen der Schuldenbremse fallen. Ebenfalls ausgenommen von der Schuldenbremse ist die Kreditaufnahme in den Sondervermögen für die Bundewehr (25,51 Milliarden Euro) und für Infrastruktur und Klimaneutralität (58,07 Milliarden Euro).
Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden mit 387,21 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 386,84 Milliarden Euro) und liegen damit 3,38 Milliarden Euro über dem von der Regierung ursprünglich angenommenen Wert.
Entschließungsantrag der AfD
Die AfD-Fraktion richtete in ihrem Entschließungsantrag (21/2908) zum Haushaltsgesetz 2026 30 Forderungen an die Bundesregierung. So sollten die Ausgaben im Kernhaushalt verbindlich auf 480,311 Milliarden Euro und die Ausgaben im kreditfinanzierten Sondervermögen Bundeswehr auf 25,51 Milliarden Euro festgesetzt werden, sodass die Gesamtausgaben des Bundes 2026 505,82 Milliarden Euro betragen.
Die Gesamteinnahmen sollten dem Entschließungsantrag zufolge 2026 auf mindestens 444,75 Milliarden Euro festgeschrieben werden. Die Nettokreditaufnahme sollte im Kernhaushalt auf 35,56 Milliarden Euro und im Bundeswehr-Sondervermögen auf 25,51 Milliarden Euro begrenzt werden, was der alten Schuldenbremse entspräche.
Entschließungsanträge der Grünen
In ihrem ersten Entschließungsantrag (21/2902) forderten Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung unter anderem auf, im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen, eine neue Titelgruppe „Klimawirksame blau-grüne Infrastruktur“ einzuführen und die kommunale Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu stärken.
Im zweiten Entschließungsantrag (21/2903) wurden unter anderem Maßnahmen vorgeschlagen, um Klima, Umwelt, Natur und digitale Transformation zu schützen und zu stärken, soziale Gerechtigkeit, Bildung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Rente, Gesundheits- und Pflegeversorgung solide zu finanzieren und globale Verantwortung ernsthaft wahrzunehmen.
Entschließungsantrag der Linken
Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/2904) ein Zukunftsprogramm für die „arbeitende Klasse“ mit Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen, eine „gerechte“ Besteuerung großer Vermögen sowie Investitionen in öffentliche, ökologisch nachhaltige Infrastruktur sowie sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Verlangt wurde ferner der Umbau des Bürgergeldes zu einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die Abschaffung der Schuldenbremse und die Wiedererhebung der Vermögensteuer.
Die Fraktion wollte Einkommen ab 16.800 Euro im Jahr besteuern; Einkommen ab 85.000 Euro im Jahr sollten mit 53 Prozent besteuert werden, Einkommen oberhalb von 250.000 Euro im Jahr mit 60 Prozent und Einkommen oberhalb von einer Million Euro im Jahr mit 75 Prozent. (hau/scr/28.11.2025)