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19. Dezember 2025

Ablehnung der Streichung von Erbschaftsteuer-Privilegien

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion Die Linke Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen (Drucksachen 21/2691(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/627(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 507 ja
  • 47 nein
  • 0 enthalten
  • 76 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 193 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 15 nicht abg.

AfD
151 Mitglieder

  • 124 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 27 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 115 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 5 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 75 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 46 nein
  • 0 enthalten
  • 18 nicht abg.

fraktionslos
2 Mitglieder

  • 0 ja
  • 1 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, einen Antrag der Linken mit dem Titel „Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen“ (21/627(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach einstündiger Aussprache abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 47 Abgeordnete für den Antrag, 507 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2691(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen“ (21/2028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Für den Antrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion.

SPD kündigt Erbschaftsteuerreform an

In der Debatte sagte Parsa Marvi (SPD), die Frage einer gerechten Vermögensverteilung sei Kern des politischen Selbstverständnisses der SPD. Er wies auf die ungleiche Vermögensverteilung hin, die in Deutschland besonders ausgeprägt sei. Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen würden in vielen Fällen geringer besteuert als Einkommen aus Arbeit. „Das untergräbt das Leistungsprinzip, fördert die Vermögenskonzentration und schädigt das Gerechtigkeitsempfinden“, kritisierte Marvi. 

Mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens in Deutschland beruhe auf Erbvermögen. Wer nicht erbe, habe deutlich weniger Chancen, das Vermögensniveau zu erreichen, das anderen aufgrund ihrer Geburt zufalle. Das seit 2021 in über 100 Fällen Erben von sehr großen Betriebsvermögen mit einem Volumen von über 20 Milliarden von der Verschonungsbedarfsprüfung Gebrauch gemacht und sich arm gerechnet hätten, „kann so nicht bleiben“, forderte Marvi, der die Anträge der Opposition jedoch ablehnte, weil die Lösungen nicht praxisgerecht seien. Denn es dürfe bei einer Reform der Erbschaftsteuer nicht dazu kommen, dass Unternehmen durch die Steuer gefährdet würden. Eine Reform müsse gut vorbereitet sein, sagte Marvi, der eine Neuregelung für das kommende Jahr ankündigte.

AfD: Staat darf nicht doppelt und dreifach abkassieren

Hauke Finger (AfD) warf den Antragstellern vor, Substanzsteuern erheben zu wollen. Das sei ungerecht, weil Haus, Auto und Vermögen bereits aus versteuertem Einkommen bezahlt worden seien. Das gelte auch für Erbschaften, die aus versteuertem Geld stammen würden. „Steuergerechtigkeit bedeutet, dass der Staat eben nicht doppelt und dreifach abkassiert“, sagte Finger. 

Einkommen müsse besteuert werden, alles andere nicht. Die Anträge würden bei Verwirklichung dazu führen, dass funktionierende Unternehmen kaputt gemacht würden. Er verwies auf Schweden, wo die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft worden sei. Die Steuerpläne seien „Brandbeschleuniger im Feuersturm der aktuellen Wirtschaftskrise“.

CDU/CSU sieht „keine Gerechtigkeitslücke“

Fritz Güntzler (CDU/CSU) sagte, er sehe bei Privatvermögen im Erbschaftsteuersystem keine Gerechtigkeitslücke. Wenn es um Betriebsvermögen gehe, sehe die Erbschaftsteuer Ausnahmen vor. Betriebe könnten im Bestand gefährdet werden, wenn dort Steuern erhoben werden würden. 

Mit den Ausnahmeregelungen helfe man, den Bestand von Unternehmen zu sichern. Wenn es ein neues Urteil aus Karlsruhe gebe, werde man sich das ganz genau anschauen, sicherte Güntzler zu.

Grüne sprechen von „krasser Praxis“

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, mit dem Antrag ihrer Fraktion würde für mehr Gerechtigkeit gesorgt werden. Es gebe viele Gerechtigkeitslücken, die bei der Erbschaftsteuer geschlossen werden müsse. 

So könne es nicht sein, dass zum Beispiel 300 geerbte Wohnungen steuerfrei vererbt werden dürften. Das sei eine „krasse Praxis“.

Linke: Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Steuer

Christian Görke (Die Linke) wies darauf hin, dass bis 2029 rund 150 Milliarden Euro in der Staatskasse fehlen würden. Es müsse jetzt darum gehen, „dass Menschen, die richtig viel erben, auch richtig viel Steuern bezahlen“. 

Das Gegenteil sei derzeit der Fall: Wer zum Beispiel bis 200.000 Euro erbe, zahle zwölf Prozent Steuern, während bei ganz großen Erbschaften über 20 Millionen Euro ein Prozent gezahlt worden sei. „Je fetter die Erbschaft, desto geringer die Erbschaftsteuer“, kritisierte Görke.

Antrag der Linken

Die Abgeordneten forderten, die Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraf 28a des Erbschaftsteuergesetzes abzuschaffen. Ferner sollten die Steuervergünstigungen in den Paragrafen 13a bis d sowie 19a beseitigt werden. Durch die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktisch steuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden Euro Erbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuern angefallen – „ein Steuersatz von 0,13 Prozent“. Von diesen Steuergeschenken profitierten Multimillionäre und Milliardäre „im Westen“. 

Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingen weitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion noch weitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung des Freibetrags alle zehn Jahre, die „300-Wohnungen-Regel“ und Stiftungsregeln. Dies führe dazu, „dass eine Person, die drei Millionen Euro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt“. 

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte die Verschonung von Erbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Ihr Antrag (21/2028(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sah auch ein Ende der „De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften ab 300 Wohneinheiten“ vor. Für große Betriebsvermögen sollten künftig statt der Verschonungsbedarfsprüfung „flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten“ gelten, „die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen gewährleistet“.

Der Antrag befasste sich darüber hinaus mit weiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der „organisierten Steuerhinterziehung wie Cum/Cum“. (hle/bal/hau/19.12.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Marvi, Parsa

SPD

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Finger, Hauke

AfD

Hauke Finger

Hauke Finger

© Hauke Finger

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Görke, Christian

Die Linke

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Zimmer, Diana

AfD

Diana Zimmer

Diana Zimmer

© Diana Zimmer/ AfD Landesverband Baden-Württemberg

Gutting, Olav

CDU/CSU

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Otte, Karoline

Bündnis 90/Die Grünen

Karoline Otte

Karoline Otte

© Karoline Otte/Stefan Kaminski

Achelwilm, Doris

Die Linke

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Hiller, Prof. Dr. Matthias

CDU/CSU

Prof. Dr. Matthias Hiller

Prof. Dr. Matthias Hiller

© Matthias Hiller/ Tobias Koch

Douglas, Christian

AfD

Christian Douglas

Christian Douglas

© Christian Douglas/ AfD Hessen

Hain, Heiko

CDU/CSU

Heiko Hain

Heiko Hain

© Heiko Hain

Mixl, Reinhard

AfD

Reinhard Mixl

Reinhard Mixl

© Reinhard Mixl

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Dokumente

  • 21/627 - Antrag: Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen
    PDF | 167 KB — Status: 25.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2028 - Antrag: Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen - Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen
    PDF | 214 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2691 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/627 - Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen
    PDF | 169 KB — Status: 10.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3349 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2028 - Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen - Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen und organisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen
    PDF | 205 KB — Status: 17.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 21/2691(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 21/627(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/3349(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 21/2028(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen


namentliche Abstimmung zu Antrag 21/627(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:44:40: Beginn der Abstimmung
12:05:24: Ende der Abstimmung
Gesamt: 554 Ja: 507 Nein: 47 Enthaltungen: 0
Antrag 21/627(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 13.09.2026