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10. Juli 2026

Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Drucksachen 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a)

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 318 ja
  • 284 nein
  • 4 enthalten
  • 24 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 207 ja
  • 1 nein
  • 0 enthalten
  • 0 nicht abg.

AfD
150 Mitglieder

  • 0 ja
  • 141 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 111 ja
  • 3 nein
  • 4 enthalten
  • 2 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 0 ja
  • 81 nein
  • 0 enthalten
  • 4 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 56 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

fraktionslos
3 Mitglieder

  • 0 ja
  • 2 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Nach heftigen Kontroversen und umfassenden Änderungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundestag die von der Bundesregierung vorgelegte Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Mit der Reform soll das Defizit in der GKV für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden. 

In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag, 10. Juli 2026, 318 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung ( 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 284 stimmten dagegen, vier enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung

Warken: Reform ist ein Meilenstein

Die Opposition von AfD, Grünen und Linken machten in der teilweise hitzigen und emotionalen Schlussberatung deutlich, dass sie sowohl das Gesetzgebungsverfahren wie auch die geplanten Regelungen für völlig verfehlt halten. Nach Ansicht der Opposition hätten die Änderungen im Gesundheitsausschuss in ihren möglichen inhaltlichen und finanziellen Auswirkungen genauer analysiert werden müssen. Es habe an Beratungszeit gefehlt, monierten Redner.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte ihr Vorgehen und wertete das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als Meilenstein auf dem langen Weg zur finanziellen Absicherung der GKV. Die kontroverse Debatte zeige, dass die Reform weitreichende Auswirkungen haben werde, es gehe auch um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Sie räumte ein: „Wir haben bis zum Schluss um den richtigen Kompromiss gerungen.“ Es sei harte Arbeit gewesen.

Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Die Ausgaben seien zuletzt etwa doppelt so stark gestiegen wie die Einnahmen. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. In der Zukunft gehe es im Übrigen um „Effizienz und Evidenz“. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben.“ Warken fügte hinzu: „Es bleibt ein ausgewogenes Paket.“ Auch die Pharmaindustrie leiste einen angemessenen Beitrag. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft.

CDU/CSU: Wir haben es geschafft

Auch Albert Stegemann (CDU/CSU) erinnerte in der Aussprache an die emotionale Seite, die mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist. Es gehe um Krankenhäuser, Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, um höhere Zuzahlungen und die Pharmaindustrie. Da gebe es grundsätzliche Diskussionen. Letztlich gehe es aber um die Gesundheit aller Menschen im Land. Er schilderte den aufwendigen Hergang des Gesetzentwurfs mit der Finanzkommission Gesundheit (FKG) und den zahlreichen Beratungen auf verschiedenen Ebenen und kam zu dem Schluss: „Wir haben es geschafft.“ Es sei „ein großes Gesetz, es ist ein Gesetz mit sehr viel Betroffenheit.“ Es habe auch noch viele Änderungen in den parlamentarischen Beratungen gegeben, aber der Entwurf der Fachkommission sei immer noch klar erkennbar.

Stegemann versicherte: „Das Geheimnis der Akzeptanz dieses Gesetzes ist die faire Belastungsstatik.“ Alle müssten ihren Beitrag leisten. Er würdigte zugleich die aus seiner Sicht konstruktiven Verhandlungen und die Bereitschaft zum Kompromiss. „Die letzten Wochen waren wirklich sehr hart für uns alle.“ Mit der Reform werde nun auch Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt zum Wohl des Landes.

SPD: Kein Anlass für Sektkorkenknallen

Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, dass die Verabschiedung der Reform kein Anlass sei, die Sektkorken knallen zu lassen. Ohne das Gesetz würden jedoch die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel um voraussichtlich einen Prozentpunkt steigen. Sie führte das Problem steigender Beiträge und des wachsenden Defizits auf eine lange Zeit ausgebliebene Strukturreformen zurück. Nun werde mit Nachdruck daran gearbeitet. Solche Reformen seien allerdings nicht von heute auf morgen umsetzbar, warb sie um Geduld.

Schmidt erinnerte daran, dass Deutschland eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt habe, „mit mittelgutem Ergebnis“.
Viele Menschen hätten nicht das Gefühl, dass es gut funktioniere, etwa wenn es um Arzttermine gehe. Sie betonte: „Immer mehr Geld hilft hier also nicht, sondern Strukturreformen.“ Aus ihrer Sicht sind in den Beratungen noch verschiedene Verbesserungen vereinbart worden, etwa in der Familienversicherung oder bei den Zuzahlungen.

AfD: Gesundheitssystem wird gegen die Wand gefahren

Ganz anders und teilweise aufgebracht äußerten sich Redner der Opposition, die das Gesetz entschieden ablehnen. Nicole Hess (AfD) kritisierte: „Dieses Gesetz verspricht Stabilität, dabei ist es nur die nächste Rechnung.“ Bezahlen müssten die Bürger. Sie fügte hinzu: „Es stabilisiert allenfalls die Illusion, dass man ein überfordertes System rettet, indem man Patienten, Leistungsträger, Kommunen und Beitragszahler noch ein bisschen stärker auspresst.“ Sie unterstellte der Koalition, die wahren Probleme gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen werde eine fragwürdige Reform durch den Bundestag gejagt, „als sei der Leibhaftige hinter Ihnen her“.

Schon seit Jahren sei die Situation im Gesundheitswesen katastrophal, jetzt müsse es auf einmal alles schnell gehen. Dabei nehme die Koalition Klagen in Kauf und führe mit Entschließungsanträgen ihren eigenen Entwurf ad absurdum, sagte sie. Sie hielt der Regierung vor, an den falschen Stellen zu sparen, etwa in der Psychotherapie. Gleichwohl sei im kommenden Jahr mit steigenden Beiträgen zu rechnen. Sie rügte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“ Das Gesundheitssystem werde mit Vollgas gegen die Wand gefahren.

Grüne: Nichts wird sich verbessern

Scharfe Kritik kam auch von Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen): „Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird.“ Dabei würden die eigentlichen Kostentreiber geschont. Zudem würden keine tiefgreifenden Reformen auf den Weg gebracht. Mit Blick auf die zusätzlichen Belastungen sagte sie: „Es ist ein klarer Bruch der solidarischen Lastenverteilung.“

Sie fügte hinzu: „Hier rächt sich auch, dass Sie der Pharmaindustrie milliardenschwere Versprechungen gemacht haben und gleichzeitig Einsparvorschläge Ihrer eigenen Experten nicht umsetzen.“ Der Gesetzentwurf werde die Beiträge voraussichtlich nicht stabilisieren können. Haßelmann forderte die Regierung dazu auf, den Menschen nicht solche Versprechungen zu machen: „Sie werden schon in diesem Jahr dieses Versprechen nicht einlösen können.“ Alle Warnungen seien ignoriert worden. „Nichts wird sich verbessern für das Gros der Leute.“

Linke: Versorgung wird kaputtgekürzt

Heidi Reichinnek (Die Linke) forderte mehr Mitgefühl für die Hauptbetroffenen der gesetzlichen Änderungen: Ältere Menschen, die mehr Zuzahlungen leisten müssten oder psychisch Kranke. Mit der Reform werde „die Axt an die Gesundheitsversorgung der Menschen in diesem Land“ gelegt. Sie verwies auf eine aktuelle Demonstration gegen das GKV-Sparpaket und erklärte, viele Menschen könnten das alles nicht mehr aushalten. Sie warf der Koalition vor, die Auswirkungen des Gesetzes nicht zu durchschauen und kritisierte auch den Verlauf der Beratungen. 

„Der ganze Gesetzgebungsprozess war eine absolute Katastrophe.“ So hätten die Fachverbände kaum Zeit gehabt, sich zu den Regelungen zu positionieren. Die vielen Änderungen könnten in der Kürze der Zeit nicht seriös beraten werden. Mit stabilen Beiträgen sei nicht zu rechnen, dafür werde die Versorgung „kaputtgekürzt“. „Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen.“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schrieb die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

Begrenzung der Vergütungsanstiege

Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. 

Streichung von Zusatzvergütungen

Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.

Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. 

Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. Allerdings ist die ursprünglich geplante Regelung in den Beratungen verändert worden. So wird zwar der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent auf 15,5 Prozent mehr als verdoppelt, jedoch fällt die angedachte dynamische Komponente weg, die auf lange Sicht regelmäßige Mehreinnahmen bringen sollte. 

Abschläge bei der Familienversicherung

Die Versicherten und Patienten werden an verschiedenen Stellen stärker zur Kasse gebeten. In der bislang beitragsfreien Familienversicherung sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner künftig nur noch dann kostenlos mitversichert, wenn im Haushalt Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr leben oder behinderte Kinder, bei zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. 

In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. In den Beratungen ist die bei den Ausnahmen zu berücksichtigende Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben worden.

Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung

Die Zuzahlungsbeträge werden um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro), allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, mit der Grundlohnrate dynamisiert.

Zudem will der Bund die nicht kostendeckende Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung ab 2027 stufenweise anheben.  Der Bund zahlt nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. 

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst geplant. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. 

Konkret einbezogen in die Überlegungen werden spätere Einnahmen aus einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer neu einzuführenden Abgabe auf zuckerhaltige Getränke.

Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld

Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.

Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Krankenkassen sollen sparen

Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.

Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.

Entschließungen angenommen 

Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde im Rahmen der Abstimmung über das Gesetz zudem eine Entschließung (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen, heißt es darin an die Adresse der Bundesregierung, die nun aufgefordert ist, gesetzlich nachzusteuern.

Nachjustieren soll die Bundesregierung auch bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die klinische Forschung und die Pharmaindustrie in Deutschland, die mit der Reform einen zusätzlichen Herstellerabschlag leisten muss. Einen entsprechenden Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nahm der Bundestag mit Koalitionsmehrheit an. 

Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde in zweiter Beratung mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt (21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ebenso fanden in dritter Beratung ein Entschließungsantrag der AfD (21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und vier Entschließungsanträge der Linken (21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) keine Mehrheit. Über die vier Entschließungsanträge der Linken wurde namentlich abgestimmt. 

Abstimmung über Oppositionsanträge

Im Anschluss an die Plenardebatte entschied das Parlament abschlägig über eine Reihe von Oppositionsvorlagen. Vier Anträge der AfD zum Gesundheitssystem (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von allen übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Gleiches galt für einen Antrag der Grünen zur Senkung der Krankenkassenbeiträge (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein weiterer Antrag der Fraktion zur psychotherapeutischen Versorgung (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Linke votierte für die Vorlage. 

Mit 539 Stimmen lehnte das Parlament namentlich außerdem einen Antrag der Linken zur Entlastung der Versicherten (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. 56 stimmten dafür, es gab eine Enthaltung. Zu allen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses vor (21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c, 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für eine „Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke“ (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Antrag der AfD zu KV-Beiträgen von Grundsicherungsempfängern

Die Fraktion forderte die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, hieß es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. 

Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten forderten, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden, hieß es.

Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung 

Die AfD-Fraktion plädierte außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Abgeordneten forderten zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst.

Antrag der AfD zur ärztlichen Versorgung auf dem Land

In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, hieß es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich.

Die Abgeordneten forderten für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollten in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen.

Antrag der AfD zur Finanzlage der GKV

Schließlich forderte die AfD-Fraktion „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, hieß es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen.

Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten forderten auch in diesem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.

Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden.

Antrag der Grünen für Beitragssenkungen

Die Grünen-Fraktion forderte eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, hieß es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung.

Die Abgeordneten forderten in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.

Antrag der Grünen zur psychotherapeutischen Versorgung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, hieß es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten forderten in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden.

Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.

Antrag der Grünen zu zuckergesüßten Getränken

Die Grünen-Fraktion fordert in ihrem an den Gesundheitsausschuss überwiesenen Antrag eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke, um die Gesundheit zu schützen und die Krankenkassen zu entlasten. Der Pro-Kopf-Zuckerkonsum in Deutschland liege aktuell bei rund 90 Gramm täglich - mehr als doppelt so viel, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) höchstens empfehle, heißt es in dem Antrag  (21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zuckergesüßte Getränke trügen hierzu maßgeblich bei.

Zuckergesüßte Getränke gälten als zentraler Treiber für Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die jährlichen assoziierten Brutto-Versorgungskosten durch erhöhten Softdrink-Konsum würden von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) auf rund 3,5 Milliarden Euro geschätzt. Die FKG habe daher einstimmig eine gestaffelte Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke empfohlen.

Die Abgeordneten fordern eine Herstellerabgabe für nicht-alkoholische Erfrischungsgetränke in Endverbraucherverpackungen mit zugesetztem Zucker. Ausgenommen sein sollen reine Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz, Milch und Milchmischgetränke ohne Zuckerzusatz, Getränke für besondere medizinische Zwecke sowie Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker auf 100 ml.

Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugeführt und vorrangig zur Finanzierung von Präventionsprogrammen mit Schwerpunkt Ernährungsaufklärung verwendet werden.

Antrag der Linken gegen Leistungskürzungen

Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, hieß es in dem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, hieß es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Die Abgeordneten forderten in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wurde zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/ste/10.07.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Stegemann, Albert

CDU/CSU

Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Hess, Nicole

AfD

Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Weiss, Claudia

AfD

Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Gürpinar, Ates

Die Linke

Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Borchardt, Simone

CDU/CSU

Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Sichert, Martin

AfD

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Pantazis, Dr. Christos

SPD

Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/2036 - Antrag: Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten
    PDF | 203 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2716 - Antrag: Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen
    PDF | 166 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4954 - Antrag: Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 167 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5332 - Antrag: Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
    PDF | 169 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5487 - Antrag: Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 153 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5753 - Antrag: Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 186 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5759 - Antrag: Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung
    PDF | 189 KB — Status: 05.05.2026
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  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
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  • 21/6482 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 21/1568 - Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 21/1571 - Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4954 - Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 190 KB — Status: 11.06.2026
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  • 21/6559 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 665 KB — Status: 18.06.2026
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  • 21/6659 - Antrag: Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen - Gesundheit schützen, Krankenkassen entlasten, Rezepturen verbessern
    PDF | 154 KB — Status: 23.06.2026
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  • 21/7015 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/5487 - Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 169 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7016 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2036 - Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2716 - Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5332 - Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5759 - Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung f) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5753 - Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 2 MB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7017 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 524 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7018 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 564 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7019 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 497 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7020 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 489 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7021 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 494 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7022 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 483 KB — Status: 08.07.2026
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  • 21/7023 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 271 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7063 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 151 KB — Status: 09.07.2026
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • ÄndAntr 21/7017(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
  • Gesetzentwurf 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen), angenommen


namentliche Schlussabstimmung zu Gesetzentwurf 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Auschussfassung annehmen),
10:49:43: Beginn der Abstimmung
11:12:38:Ende der Abstimmung
Gesamt: 609 Ja:319 Nein: 286 Enthaltungen: 4
Gesetzentwurf 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c (Antrag 21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe d (Antrag 21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe e (Antrag 21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe f (Antrag 21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe g (Antrag 21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Überw 21/6659(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen
Beschlussempfehlung 21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c (Antrag 21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen


Beschlussempfehlung 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (eine Entschl annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 21/7063(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen
Entschließungsantrag 21/7018(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:27:40: Beginn der Abstimmung
Ende der Abstimmung
Gesamt: 603 Ja: 58 Nein: 465 Enthaltungen: 80
Entschließungsantrag 21/7019(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:39:27:Beginn der Abstimmung
11:50:23:Ende der Abstimmung
Gesamt: 594 Ja: 135 Nein: 459 Enthaltungen: 0
Entschließungsantrag 21/7020(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
11:50:23:Beginn der Abstimmung
12:03:46 Ende der Abstimmung
Gesamt: 590 Ja: 57 Nein: 75 Enthaltungen: 75
Entschließungsantrag 21/7021(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
12:03:46 Beginn der Abstimmung
12:15:56 Ende der Abstimmung
Gesamt: 604 Ja: 272 Nein: 326 Enthaltungen: 6
Entschließungsantrag 21/7022(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
12:15:56 Beginn der Abstimmung
12:34:54 Ende der Abstimmung
Gesamt: 598 Ja: 542 Nein: 55 Enthaltungen: 1
Beschlussempfehlung 21/7015(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

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Stand: 14.08.2026