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25. September 2026

Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Drucksachen 21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a)

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder, absolute Mehrheit erforderlich

  • 322 ja
  • 134 nein
  • 118 enthalten
  • 56 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 207 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

AfD
150 Mitglieder

  • 0 ja
  • 3 nein
  • 117 enthalten
  • 30 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 115 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 5 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 0 ja
  • 76 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 55 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

fraktionslos
3 Mitglieder

  • 0 ja
  • 0 nein
  • 1 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 25. September 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache in dritter Beratung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 134 votierten dagegen. Es gab 118 Enthaltungen. Mit dem Gesetz erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse. Dazu liegt auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Zweite  Beratung vor der Sommerpause

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am Freitag, 10. Juli 2026, in zweiter Lesung beschlossen. Damals stimmten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, während die AfD sich enthielt.

Allerdings war damals die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht gefasst worden. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: „Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen.“ 

Da damals im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, war ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst worden. Die Schlussabstimmung in dritter Beratung musste daher wiederholt werden, CDU/CSU und SPD hatten dazu namentliche Abstimmung verlangt. Erforderlich für die Annahme war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. (vom/25.09.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Dokumente

  • 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 03.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6990 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3051 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3306 - Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren - Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken
    PDF | 371 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/7001 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3051, 21/6990 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
    PDF | 173 KB — Status: 08.07.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) in der Ausschussfassung
  • 09:03:39: Beginn der Abstimmung
  • 09:41:29: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 574 Ja: 322 Nein: 134 Enthaltungen 118
  • Gesetzentwurf 21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Abstimmung über erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei (Interner Link)

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 16.10.2026