Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 25. September 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache in dritter Beratung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 134 votierten dagegen. Es gab 118 Enthaltungen. Mit dem Gesetz erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse. Dazu liegt auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Zweite Beratung vor der Sommerpause
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am Freitag, 10. Juli 2026, in zweiter Lesung beschlossen. Damals stimmten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, während die AfD sich enthielt.
Allerdings war damals die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht gefasst worden. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: „Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen.“
Da damals im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, war ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst worden. Die Schlussabstimmung in dritter Beratung musste daher wiederholt werden, CDU/CSU und SPD hatten dazu namentliche Abstimmung verlangt. Erforderlich für die Annahme war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. (vom/25.09.2026)