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6. November 2015

Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiterer Abgeordneter in dritter Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (Drucksachen 18/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 18/6573(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 360 ja
  • 233 nein
  • 9 enthalten
  • 28 nicht abg.

CDU/CSU
310 Mitglieder

  • 252 ja
  • 39 nein
  • 9 enthalten
  • 10 nicht abg.

SPD
193 Mitglieder

  • 77 ja
  • 109 nein
  • 0 enthalten
  • 7 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 12 ja
  • 44 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

B90/Grüne
63 Mitglieder

  • 19 ja
  • 41 nein
  • 0 enthalten
  • 3 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Ein Mann hinter dem Rednerpult spricht im Plenum
Eine Frau in einer blauen Bluse steht hinter dem Mikro im Plenarsaal und hält eine Rede
Eine Gruppe von drei Frauen und einem Mann steht in einem Kreis zwischen den blauen Stühlen im Plenarsaal.

Bild 1 von 3

Peter Hintze forderte, dass es keinen „Zwang zum Qualtod“ geben dürfe. (© dpa)

Bild 2 von 3

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte dafür, die seit 1871 geltende Straffreiheit von Beihilfe zum Suizid positivrechtlich festzuschreiben. (© dpa)

Bild 3 von 3

Der Vizepräsident des Bundestages, Peter Hintze (Zweiter von links), sowie die Abgeordneten Dagmar Wöhrl (links), Carola Reimann (Mitte) und Katherina Reiche (rechts) bei einer Unterhaltung nach der vierstündigen Orientierungsdebatte am 13. November 2014. (© dpa)

Einige Debatten in der Geschichte des Deutschen Bundestages waren besonders kontrovers, wie etwa die über die Frage der Wiederbewaffnung Deutschlands 1952 oder die der Ostverträge 1972. Ein Streifzug durch die bedeutendsten Entscheidungen und Dispute der vergangenen Wahlperioden.

Es war eines der ethisch heikelsten und umstrittensten Themen, für das der Bundestag in der 18. Wahlperiode (2013 bis 2017) eine neue gesetzliche Regelung zu finden hatte: die Sterbehilfe. Gesellschaftlich kontrovers wurde die Frage diskutiert, ob der Staat Beihilfe zum Suizid verbieten – oder aktive Sterbehilfe sogar erlauben soll. Ähnlich gespalten zeigte sich auch das Parlament, als es am 13. November 2014 zu einer ersten, rund vierstündigen Orientierungsdebatte zum Thema Sterbehilfe zusammentrat, für die die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden war. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert sprach zum Auftakt der Beratung vom vermutlich „anspruchsvollsten Gesetzgebungsprojekt“ der Legislaturperiode. 

Gesetzeslücke schließen

Nicht ohne Grund: 2012 war ein erster Versuch, zu einer umfassenden gesetzlichen Regelung zu kommen, gescheitert. So klaffte weiterhin eine Gesetzeslücke. Zwar war in Deutschland die aktive Sterbehilfe – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patientenwunsch auf lebensverlängernde medizinische Maßnahmen verzichtet wird –  verboten.

Eine Beihilfe zur Selbsttötung – und damit auch eine gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe – war hingegen nicht strafbar. Diese Regelung hatte dazu geführt, dass Organisationen und Vereine wie etwa „Sterbehilfe Deutschland“ oder „Dignitas Deutschland“ den assistierten Suizid anbieten konnten, einige sogar gegen Bezahlung.

Ablehnung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe

Ein Umstand, der den meisten Parlamentariern ein Dorn im Auge war: Weitgehend einig zeigte sich der Bundestag so in der sehr emotionalen und von persönlichen Erlebnissen geprägten Vereinbarten Debatte im November 2014 in der Ablehnung der kommerziell organisierten Sterbehilfe. Abgeordnete aller Fraktionen forderten zudem, die Versorgung mit Hospizen und Palliativstationen auszubauen und zu verbessern.

Aber auch deutliche Differenzen traten in der gleichwohl sachlich geführten Debatte deutlich zutage. Befürworter und Gegner der ärztlichen Beihilfe zum Suizid gab es quer über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg. Während sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beispielsweise gegen eine Verklärung der Selbsttötung wandte, sprach sich der inzwischen verstorbene Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU) für Möglichkeiten der Sterbehilfe aus. Auch die Palliativmedizin stoße manchmal an ihre Grenzen. Es dürfe keinen „Zwang zum Qualtod“ geben. Ärzte müssten dem Wunsch des Patienten folgen dürfen, friedlich zu entschlafen.

Vier fraktionsübergreifende Gruppenanträge

Die Frage nach dem assistierten Suizid – wer also Sterbewilligen unter welchen Umständen helfen darf – stand dann auch ein gutes halbes Jahr später, am 2. Juli 2015, im Zentrum der zweiten Debatte zur Sterbehilfe im Bundestag. Vier Gesetzentwürfe, die von fraktionsübergreifenden Gruppen vorgelegt worden waren, lagen der Diskussion im Plenum zugrunde. Die Bandbreite reichte von einem strafbewehrten Komplettverbot der Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung für Ärzte, Selbsthilfevereine und auch Angehörige bis hin zu einer positivrechtlichen Liberalisierung der Hilfe zum Suizid.

Für ein Verbot setzte sich der Gesetzentwurf (18/5376(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Prof. Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger (beide CDU/CSU) sowie 33 weiteren Unterzeichnern ein. Dem gegenüber stand ein Entwurf (18/5374(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD) sowie 105 weiteren Abgeordneten, der forderte, durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch die Suizidbeihilfe für Ärzte zu ermöglichen und zu regeln. Voraussetzung dafür sollte jedoch eine irreversible, tödliche Krankheit sein, deren voraussehbare Leiden ein Patient durch einen Suizid abwenden möchte.

Zwischen Verbot und Liberalisierung

Ein Vorschlag (18/5375(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) sowie 51 weiteren Unterzeichnern zielte wiederum darauf, die seit 1871 geltende Straffreiheit von Beihilfe zum Suizid positivrechtlich festzuschreiben. Davon umfasst sein sollte auch die Beihilfe sowohl durch Ärzte, die in vielen Ärztekammern durch Standesrecht untersagt ist, als auch durch Organisationen und Vereine, sofern sie keine kommerziellen Absichten verfolgen. Auf bestimmte Krankheitskriterien verzichtete der Entwurf.

Der nach der Anzahl der Unterzeichner am stärksten unterstützte Vorschlag (18/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stammte von Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD) sowie 208 weiteren Abgeordneten. Dieser sprach sich dafür aus, die geschäftsmäßige Suizidassistenz durch Ärzte, Einzelpersonen oder Organisationen unter Strafe zu stellen –  ganz gleich ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Nur in Einzelfällen beziehungsweise durch Angehörige oder dem Sterbewilligen nahestehende Personen sollte die Hilfe zur Selbsttötung wie zuvor erlaubt bleiben.

Fast drei Stunden intensive Debatte im Plenum

Die Entscheidung über den künftigen Umgang mit der Sterbebegleitung fällte der Bundestag schließlich knapp ein Jahr nach der ersten Orientierungsdebatte, am 6. November 2015. In der fast dreistündigen intensiven Diskussion, die Beobachter als sehr ernsthaft und respektvoll würdigten, prallten die Argumente der Sterbehilfe-Gegner und -Befürworter noch einmal aufeinander.

Die Unterstützer des Künast-Entwurfs und des Hintze-Entwurfs distanzierten sich dabei deutlich von den Initiativen der Abgeordnetengruppen um Sensburg und Brand. Erstere verhindere selbstbestimmtes Handeln, letztere kriminalisiere die Suizidhilfe von Ärzten, so der Vorwurf. Während die Befürworter des Sensburg-Entwurfes unterstrichen, sie seien für ein Verbot der Hilfe zur Selbsttötung, weil diese keine Alternative zur Pflege und Sterbebegleitung sein dürfe, wehrten sich die Anhänger des Brand-Entwurfs gegen die Anschuldigung der Kriminalisierung.

„Angebot schafft Nachfrage“

So betonte Michael Brand, in dem Entwurf werde eine klare Trennung gezogen zwischen Ärzten, „die in schweren Situationen nach ihrem Gewissen handeln“ und  anderen, die es darauf anlegten, geschäftsmäßig die Suizidbeihilfe zu fördern. Der CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass sich in Deutschland immer mehr kommerzielle Vereine ansiedelten, die für Suizidbegleitung werben würden. Die Erfahrungen aus den Nachbarländern Schweiz oder Holland aber zeigten: „Auch bei der Sterbehilfe schafft das Angebot eine Nachfrage.“

Peter Hintze jedoch hielt dagegen: „Ein Schmerzmediziner, der Patienten zweimal hilft, steht schon im Widerholungsverdacht.“ Die Staatsanwaltschaft würde so geradezu aufgefordert zu ermitteln, mit der Folge, dass Ärzte sich zurückziehen und ihre Patienten in dieser existenziellen Not allein lassen würden. Es sei daher ein „Gebot der Nächstenliebe, den Sterbenden beim friedlichen Entschlafen zu helfen“, sagte der Unionsabgeordnete.

Nur gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten

Für das Recht auf Selbstbestimmung beim eigenen Sterben plädierte auch Renate Künast. Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei der Ansicht, „dass der Staat sich in der Frage, wie ich gehe, raushalten soll“, gab sie zu bedenken. Über dem Arzt dürfe nicht das Damoklesschwert einer Gefängnisstrafe hängen. Der von ihr mitinitiierte Entwurf sehe daher vor, lediglich das gewerbsmäßige Anbieten der Sterbehilfe zu verbieten.

Patrick Sensburg betonte, er sei für den Ausbau von Hospizen und der Palliativmedizin statt Hilfe bei der Selbsttötung: „Nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand eines anderen sollen die Menschen sterben“, so der  CDU-Abgeordnete. Er verlieh seiner Sorge Ausdruck, der Druck auf alte, schwache und depressive Menschen würde zunehmen, wenn es kein Verbot gebe. Den Anhängern der Entwürfe von Hintze und Künast warf er vor, Angst zu verbreiten mit dem Szenario eines Qualtodes, dem sie die Hilfe zur Selbsttötung als humane Tat gegenüberstellten.

Für Beibehaltung des Status quo

Für die Beibehaltung des Status quo sprach sich Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) aus. Sie hatte mit einem kurzfristig eingebrachten Antrag (18/6546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der von Brigitte Zypries (SPD), Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) sowie von 33 anderen Abgeordneten unterstützt wurde, gefordert, keine Neuregelung zu verabschieden.  Keul argumentierte, es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die bisherige Rechtslage in Deutschland zu einem Anstieg assistierter Suizide geführt hätte. „Es geht um derart geringe Fallzahlen, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht erkennbar ist“, so die Grünen-Abgeordnete.

Am Ende jedoch wurde über diesen Antrag gar nicht mehr abgestimmt – überraschenderweise hatte sich die absolute Mehrheit der Abgeordneten bereits im ersten Wahlgang für den Gesetzentwurf von Brand und Griese entschieden. In der Abstimmung im Stimmzettelverfahren ohne Fraktionsdisziplin votierten 360 Abgeordnete für den Entwurf, 233 dagegen, neun enthielten sich. Zuvor war mit bis zu drei Wahlgängen und der Möglichkeit gerechnet worden, dass sich keiner der Entwürfe würde durchsetzen können.

Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Fast zwei Jahre sind vergangen, seit der Bundestag die geschäftsmäßige Sterbehilfe verboten hat. Doch noch immer ist die Debatte nicht beendet. Das neue Sterbehilfegesetz, das am 10. Dezember 2015 in Kraft trat, ist umstritten. Mehr als ein Dutzend Klagen sind seitdem beim Bundesverfassungsgericht dagegen eingegangen.

Darunter nicht nur eine Klage des Vereins „Sterbehilfe Deutschland“, sondern auch Schriftsätze von Ärzten, die um die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender fürchten und das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen wollen. Das Urteil der Karlsruher Richter steht bislang noch aus. (sas/23.10.2017)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Norbert Lammert

© Deutscher Bundestag / Achim Melde

Lammert, Prof. Dr. Norbert

Bundestagspräsident

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Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand, Michael

CDU/CSU

()
Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

SPD

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Peter Hintze

© DBT/Stella von Saldern

Hintze, Peter

CDU/CSU

()
Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

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Prof. Dr. Patrick Sensburg

Prof. Dr. Patrick Sensburg

© Patrick Sensburg/ Jan Kopetzky

Sensburg, Prof. Dr. Patrick

CDU/CSU

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Katja Keul

Katja Keul

© DBT/Thomas Koehler

Keul, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

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Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

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Dr. Carola Reimann

Dr. Carola Reimann

© Dr. Carola Reimann/ Susie Knoll

Reimann, Dr. Carola

SPD

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Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

()
Veronika Bellmann

Veronika Bellmann

© DBT/ Inga Haar

Bellmann, Veronika

CDU/CSU

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Suetterlin-Waack, Sabine

© Dr Sabine Sütterlin-Waack / Dominik Butzmann

Sütterlin-Waack, Dr. Sabine

CDU/CSU

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Elisabeth Scharfenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Elisabeth Scharfenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

© Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski

Scharfenberg, Elisabeth

Bündnis 90/Die Grünen

()
Dagmar Wöhrl

© Dagmar Wöhrl / Klaus Vogt

Wöhrl, Dagmar G.

CDU/CSU

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Kai Gehring

Kai Gehring

© DBT/Inga Haar

Gehring, Kai

Bündnis 90/Die Grünen

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Bettina Hornhues

© CDU Bremen / Heiko Strohmann

Hornhues, Bettina

CDU/CSU

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Brigitte Zypries, SPD

Brigitte Zypries, SPD

© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke

Zypries, Brigitte

SPD

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Volker Kauder

© Volker Kauder/ Laurence Chaperon

Kauder, Volker

CDU/CSU

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

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Susanna Karawanskij

© DIE LINKE. Sachsen/Agentur Trialon

Karawanskij, Susanna

Die Linke

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Nahles, Andrea

© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke

Nahles, Andrea

SPD

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Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

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Anton Hofreiter

Anton Hofreiter

© Anton Hofreiter/ Deutscher Bundestag

Hofreiter, Dr. Anton

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Frieser

Michael Frieser

© Michael Frieser/ Lutz Wolf

Frieser, Michael

CDU/CSU

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Burkhard Lischka

Burkhard Lischka

© Burkhard Lischka / Nilz Böhme

Lischka, Burkhard

SPD

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Porträtfoto einer blonden Frau im dunklem Blazer.

Dr. Eva Hoegl (SPD), Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

© picture alliance / photothek | Janine Schmitz

Högl, Dr. Eva

SPD

()
Katarina Barley

Katarina Barley

© DBT/Inga Haar

Barley, Dr. Katarina

SPD

()
Maria Flachsbarth

Maria Flachsbarth

© Maria Flachsbarth/photothek

Flachsbarth, Dr. Maria

CDU/CSU

()
Wawzyniak, Halina

© Halina Wawzyniak/ Jochen Mittenzwey

Wawzyniak, Halina

Die Linke

()
Rudolf Henke

Rudolf Henke

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Henke, Rudolf

CDU/CSU

()
Edelgard Bulmahn, SPD

Edelgard Bulmahn, SPD

© Edelgard Bulmahn / Stella von Saldern

Bulmahn, Dr. h. c. Edelgard

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 18/5373 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
    PDF | 261 KB — Status: 01.07.2015
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 18/5374 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)
    PDF | 207 KB — Status: 30.06.2015
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 18/5375 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
    PDF | 242 KB — Status: 30.06.2015
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 18/5376 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
    PDF | 179 KB — Status: 30.06.2015
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 18/6546 - Antrag: Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe
    PDF | 645 KB — Status: 03.11.2015
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung über vier Gesetzentwürfe per Stimmzettelverfahren
  • 12:21:14: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 12:24:16: Ende der namentlichen Abstimmung
  • 12:24:29: Beginn der Sitzungsunterbrechung
  • 12:44:59: Ende der Sitzungsunterbrechung
  • Gesamt: 602 Ung.: 3
  • Insges. Nein: 70 Enthaltungen: 3


Gesetzentwurf 18/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Brand/Griese u.a.
Gesamt: 309
Gesetzentwurf 18/5374(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Hintze/Reimann u.a.
Gesamt: 128
Gesetzentwurf 18/5375(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Künast/Sitte u.a.
Gesamt: 52
Gesetzentwurf 18/5376(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Sensburg/Dörflinger u.a.
Gesamt: 37

Gesetzentwurf 18/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 18/6573(Dokument, öffnet ein neues Fenster) hat die erforderliche Mehrheit erhalten
Namentliche Abstimmung über Gesetzentwurf 18/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 18/6573(Dokument, öffnet ein neues Fenster)
12:49:15: Beginn der namentlichen Abstimmung
12:53:37: Ende der namentlichen Abstimmung
12:53:47: Beginn der Sitzungsunterbrechung
13:02:13: Ende der Sitzungsunterbrechung
Gesamt: 602 Ja: 360 Nein: 233 Enthaltungen 9
Gesetzentwurf 18/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

Herausgeber

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Stand: 17.05.2026