Der Bundestag führt die sogenannte Brückenteilzeit für Arbeitnehmer ein, wie sie ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (19/3452) vorsieht. Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 18. Oktober 2018, mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen dafür gestimmt. Abgelehnt wurde in namentlicher Abstimmung mit 525 Stimmen bei 63 Enthaltungen und 63 Ja-Stimmen ein Änderungsantrag der Grünen (19/5104) zu dem Regierungsentwurf. Die Grünen kritisieren darin, dass der Anspruch auf Brückenteilzeit nur für Beschäftigte geschaffen würde, die bei Unternehmen beschäftigt sind, die mehr als 45 Beschäftigte haben. Dadurch würden Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, keinen Anspruch auf Brückenteilzeit erhalten.
Weitere Abstimmungen
Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke wurden zwei weitere Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/5105, 19/5106) abgelehnt. Darin wird zum einen kritisiert, dass der Anspruch auf Brückenteilzeit unter dem Vorbehalt stehe, dass Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nachweisen können, die dem Anspruch entgegenstehen (19/5105). Zum anderen würden Verlängerungswünsche von Beschäftigten auf einen bestimmten ausgeschriebenen Arbeitsplatz beschränkt (19/5106).
Ein zum Regierungsentwurf vorgelegter Antrag der Linksfraktion (19/4525) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Grüne gegen die Stimmen der Linksfraktion abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Grünen (19/2511) zu dem Thema wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Den Entscheidungen zu allen drei Vorlagen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/5097) zugrunde.
Entwurf der Bundesregierung
Das beschlossene Gesetz sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten könnrn Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen.
Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren.
Linke: Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten
Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten. Ohne ein Rückkehrrecht zur vorherigen Stundenzahl führe der bestehende Teilzeitanspruch in eine Sackgasse, die sogenannte Teilzeitfalle. Es sei deshalb dringend nötig, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit einzuführen, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gilt, schreiben die Linken zur Begründung.
Sie kritisierten, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Brückenteilzeit einem Großteil der Beschäftigten gar nicht zugutekomme und das Problem der Teilzeitfalle nicht löse.
Grüne plädierten für Recht auf Homeoffice
Die Grünen verlangten, dass Beschäftigte mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeit, die Lage und den Ort ihrer Erwerbstätigkeit erhalten. In ihrem Antrag forderten sie die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Maßnahmepaket zu schnüren. Darin enthalten sein sollte unter anderem die Möglichkeit flexibler Vollzeit durch eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche sollten Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang nach oben oder unten anpassen können. Sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, sollten sie auch über die Lage ihrer Arbeit mitentscheiden dürfen und ein Recht auf Homeoffice bekommen. (vst/che/hau/18.10.2018)