Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, eine steuerliche Entlastung von Familien beschlossen. Dem dazu von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723) stimmten CDU/CSU, SPD und FDP zu, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (19/5583) und der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierung des Gesetzes (19/5591) vorgelegt.
Oppositionsinitiativen abgelehnt
In namentlicher Abstimmung fand ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/5606) keine Mehrheit, der eine Anpassung der Tarifformel gefordert hatte, die erstmals ab 1. Januar 2021 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden sollte. 552 Abgeordnete stimmten gegen den Änderungsantrag, 86 dafür, es gab zwei Enthaltungen.
Ebenfalls in namentlicher Abstimmung scheiterte ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/5607) mit derselben Forderung. 487 Abgeordnete lehnten ihn ab, 150 stimmten ihm zu, es gab drei Enthaltungen.
Darüber hinaus wurde ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5609) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD bei Enthaltung der FDP abgelehnt, der forderte, dass das Existenzminimum nicht mit der Einkommensteuer belastet werden darf. In einem weiteren Änderungsantrag der Grünen (19/5608), den die übrigen Fraktionen bei Enthaltung der Linken ablehnten, hatte die Fraktion verlangt, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anlehnung an die Inflationsraten für 2018 und 2019 angepasst wird.
Steuerbelastung von Familien soll sinken
Mit der Neuregelung wird die Steuerbelastung von Familien in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung) sinken. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, so die Erwartung der Bundesregierung. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, sodass der Staat dort 2019 rund 130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen Euro spart.
Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro erhöht. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
Um den Effekt der „kalten Progression“ auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung). (hle/sas/08.11.2018)