Der Bundestag hat am Freitag, 23. November 2018, den Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung (Einzelplan 60) des Bundeshaushalts 2019 (19/3400, 19/3402) in der Fassung des Haushaltsausschusses (19/4623) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der übrigen Fraktionen angenommen. Der Einzelplan verbucht Einnahmen in Höhe von 338,83 Milliarden Euro (2018: 329,1 Milliarden Euro), davon allein 325,49 Milliarden durch Steuern (2018: 321,31 Milliarden Euro). Die Ausgaben werden auf rund 14,89 Milliarden Euro (2018: 18,8 Milliarden Euro) begrenzt, von denen Zuweisungen und Zuschüsse mit 14,22 Milliarden Euro (2018: 14,54 Milliarden Euro) den Löwenanteil ausmachen.
Die zwei größten Ausgabentitel sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse, der 2019 8,49 Milliarden Euro (2018: 8,23 Milliarden Euro) betragen soll sowie die Zuweisung an den Energie- und Klimafonds. Diese bezifferte die Bundesregierung im kommenden Jahr auf 3,05 Milliarden Euro (2018: 2,8 Milliarden Euro), die der Haushaltsausschuss auf 1,79 Milliarden Euro gekürzt hat.
Änderungsanträge der FDP abgelehnt
Im namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der FDP (19/5901) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die Zahlungen nach dem Bundeswahlgesetz, dem Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz um 49,2 Millionen Euro auf 150,1 Millionen Euro zu senken. 353 Abgeordnete lehnten den Änderungsantrag ab, 270 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. Die FDP hatte ihren Änderungsantrag damit begründet, dass die Rechtsgrundlage zur Erhöhung dieses Haushaltstitels durch den Haushaltsausschuss um den Anteil, der sich aus der Anhebung der absoluten Obergrenze aufgrund der Änderung des Parteiengesetzes im Juli 2018 in Höhe von 49,2 Millionen Euro ergibt, verfassungswidrig sei.
Abgelehnt wurde ein weiterer Änderungsantrag der FDP (19/5900), in dem die Fraktion gefordert hatte, den Ansatz für die Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes um 2,3 Milliarden Euro auf 2,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Der Bund sollte sich aus seinen Beteiligungen an der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG, der DB Schenker AG sowie kleineren Beteiligungen wie dem Flughafen München zurückziehen, sodass diese Unternehmen nach und nach vollständig privatisiert werden. Die FDP und Die Linke stimmten bei Enthaltung der AfD für diesen Änderungsantrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
In ihrem dritten Änderungsantrag (19/5902) hatte die FDP verlangt, die Entnahmen aus der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen um 18,96 Milliarden Euro auf 24 Milliarden Euro und die Zuführungen an das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ um 18,92 Milliarden Euro zu erhöhen. Neben der FDP stimmte die AfD für diesen Änderungsantrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Änderungsantrag der Linken abgelehnt
Keine Mehrheit fand auch ein Änderungsantrag der Linken (19/5850), die Einnahmen durch Steuern und steuerähnliche Abgaben um 53 Milliarden Euro zu erhöhen, unter anderem durch einen höheren Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, eine Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche, die Einführung einer Millionär- und einer Finanztransaktionsteuer und den Ausbau der Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen diesen Änderungsantrag.
Entschließungsanträge der Linken abgelehnt
Der Bundestag lehnte in der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 am Freitag, 23. November 2018, zwei Entschließungsanträge der Linken zum Einzelplan 60 ab. Im ersten (19/5851) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Mittel für die energetische Gebäudesanierung im Energie- und Klimafonds von 1,98 Milliarden auf drei Milliarden Euro anzuheben und die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre ab 2020 für diesen Zweck auf fünf Milliarden Euro pro Jahr anzuheben. Das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien sollte von 102,82 Millionen Auf 200 Millionen Euro erhöht werden. Nur Die Linke stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten diesen Entschleißungsantrag ab.
Im zweiten Entschließungsantrag (19/5852) wird die Regierung aufgefordert, zur Finanzierung des Kohleausstiegs für den Strukturwandel in Braunkohlebergbauregionen 2019 50 Millionen Euro statt nur acht Millionen Euro bereitzustellen. Die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre ab 2020 sollten auf jährlich 500 Millionen Euro angehoben werden. Ein eventuelles Defizit im Energie- und Klimafonds sollte durch höhere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen werden. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für, die übrigen Fraktionen gegen diesen Entschließungsantrag.
Entschließungsantrag der FDP abgelehnt
Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/5903), die Programmtitel bis 2021 im Energie- und Klimafonds so auszustatten, dass diese nur bis zur Höhe der Einnahmen aus dem Titel geleistet werden können. Damit solle der Fonds nicht aufgelöst werden, sondern ein Großteil seiner Mittel solle unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsklarheit in die am Fonds beteiligten Ressorthaushalte rückstrukturiert werden, um den Etat transparent zu machen und eine bessere Kontrolle durch das Parlament zu ermöglichen, schreibt die FDP.
Die FDP stimmte für ihren Entschließungsantrag, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Entschließungsanträge der AfD abgelehnt
Keine Mehrheit fanden in der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes zudem vier Entschließungsanträge der AfD-Fraktion zum Etat 2019 der Allgemeinen Finanzverwaltung. Im ersten (19/5916) fordert die Fraktion, die seit über 25 Jahren andauernden Steuersonderbelastungen nach dem Solidaritätszuschlaggesetz zu beenden und das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 zum 1. Januar 2019 aufzuheben. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
Im zweiten Entschließungsantrag (19/5917) verlangt die AfD, die deutschen Steuereinnahmen künftig in voller Höhe als Kosten auszuweisen. Zahlungen an die Europäische Union sollten nicht als haushaltsverkürzende negative Einnahmen, sondern als allgemeine Bewilligungen deklariert werden. Die AfD schreibt, der Bund habe tatsächlich Ausgaben von fast 400 Milliarden Euro und noch von 356 Milliarden Euro, wie offiziell ausgewiesen. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
Im dritten Entschließunsantrag (19/5918) wird gefordert, die Asylrücklage aufzulösen und zur Abfinanzierung des Investitions- und Tilungsfonds einzusetzen. Künftige Entlastungen des Bundeshaushalts gegenüber dem Haushaltssoll sollten wieder regulär in die Schuldentilgung einfließen und zum Anlass für Steuersenkungen genommen werden. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.
Im vierten Entschließungsantrag (19/5919) heißt es schließlich, der Energie- und Klimafonds solle aufgelöst und die entsprechenden Haushaltstitel sollten in die jeweilige Ressortzuständigkeit überführt werden. Kernaufgaben gehörten in den Bundeshaushalt und nicht in Nebenhaushalte, heißt es zur Begründung. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen. (vom/sas/23.11.2018)