Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (19/4672, 19/5415, 19/5647 Nr. 13) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/6153) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Modernisierungsumlage sinkt
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Zukunft Mieter aufgrund einer neuen vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren werden, ob der Vermieter sich auf eine Ausnahme berufen kann. Eine nach seiner Ansicht zu hohe Miete muss der Mieter dem Vermieter in Zukunft nur noch in einfacher Weise mitteilen („rügen“).
Weiter sieht der Entwurf vor, den Umlagesatz für Modernisierungen der aufgewendeten Kosten bundesweit für die Dauer von zunächst fünf Jahren von elf Prozent auf acht Prozent abzusenken. Des Weiteren wird zum Schutz der Mieter vor dem sogenannten Herausmodernisieren und zur Eindämmung der (weiteren) Gentrifizierung von Quartieren ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand über die Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise in das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 eingefügt.
Änderungsanträge der Linken und Grünen abgelehnt
In zweiter Beratung lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung je einen Änderungsantrag der Linken (19/6157) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6161) ab. Dem Änderungsantrag der Linken stimmten 121 Abgeordnete zu, 524 lehnten ihn ab. Den Änderungsantrag der Grünen unterstützten ebenfalls 121 Abgeordnete, 529 sprachen sich dagegen aus.
Darüber hinaus lehnte der Bundestag einen weiteren Änderungsantrag der Linken (19/6158) ab. Nur Die Linke und die Grünen stimmten dafür, die anderen Fraktionen votierten dagegen. Keine Mehrheit fand auch ein weiterer Änderungsantrag der Grünen (19/6159), der mit dem gleichen Abstimmungsverhalten abgelehnt wurde. Schließlich stimmten nur die Grünen für ihren eigenen dritten Änderungsantrag (19/6160), der von den übrigen Fraktionen abgelehnt wurde.
Forderungen der Linken
Mithilfe ihres in namentlicher Abstimmung abgelehnten Änderungsantrags (19/6157) wollte die Fraktion den Bundesländern die Möglichkeit geben, bei anhaltend angespannten Wohnungsmärkten die Miethöhen bei Mietbeginn auch weiterhin zu begrenzen, indem die Mietpreisbremse entfristet wird.
Durch den zweiten Änderungsantrag (19/6158) sollte ein Missstand im Bereich der Kündigung von Mietverträgen geregelt werden. Kündigt der Vermieter aufgrund von Zahlungsrückständen, sollte der Mieter bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage diese Kündigung unwirksam machen können, indem er alle Rückstände an den Vermieter zahlt oder die Übernahmeerklärung einer öffentlichen Stelle vorlegt.
Forderungen der Grünen
In einem ihrer Änderungsanträge (19/6159) forderten die Grünen, dass die Neuvertragsmieten niedriger gedeckelt werden sollten, damit die Mietpreisbremse eine höhere Wirksamkeit in mehr Wohnungsmärkten entfaltet. In einem weiteren Änderungsantrag (19/6160) forderte die Fraktion, die Umlage der Grundsteuer auf die Mietverträge über Wohnraum zu beenden.
Im dritten Änderungsantrag (19/6161), der in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde, verlangte die Fraktion, dass in festgelegten Gebieten mit Wohnungsknappheit die mögliche Mieterhöhung auf zehn Prozent in drei Jahren abgesenkt wird, um der weiter steigenden Belastung durch Kosten für das Wohnen zu begegnen.
Anträge der Linken abgelehnt
Keine Mehrheit fanden Anträge der Fraktion Die Linke (19/4829, 19/4885) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2976), zu denen der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/6153) abgegeben hatte.
Mit ihrem Antrag (19/4829) wollte die Linksfraktion einen sofortigen Mieterhöhungsstopp erreichen. Der Bundestag sollte die Bundesregierung auffordern, einen Entwurf vorzulegen, um gesetzlich zu regeln, dass Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung bei Bestandsmieten nur in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sind. Die Linke stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.
Mit ihrem zweiten Antrag (19/4885) wollte Die Linke die Mietpreisbremse so verändern, dass Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen begrenzt werden und Mietsteigerungen nach Modernisierungen auf ein Minimum reduziert werden können. Verstöße gegen die Rechte von Mietern sollten sanktioniert und der Schutz für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust ausgeweitet werden. Die Linke stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, alle übrigen Fraktionen lehnten auch diesen Antrag ab.
Antrag der Grünen abgelehnt
Die Grünen verlangten in ihrem Antrag (19/2976) ebenfalls, das Mietrecht zu reformieren und bezahlbares Wohnen zu sichern. Die Grünen und Die Linke stimmten dafür, alle übrigen Fraktionen dagegen. Die Grünen listeten eine Reihe von Punkten auf, die sicherstellen sollten, dass die Mietentwicklung in den Gebieten mit Wohnraummangel gedämpft wird, Zukunftsinvestitionen in den Wohnungsbau fair gestaltet, die Rechte der Mieter gestärkt und Mietermodernisierungen ermöglicht werden.
Gleichzeitig sollten Mieter vor Mietpreisüberhöhung geschützt und entlastet werden, indem die Betriebskostenabrechnung verbraucherfreundlicher wird. Der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum seien die elementaren Fragen, die umgehend angegangen werden müssen, heißt es in dem Antrag. Viele Menschen könnten sich die Miete in den Städten nicht mehr leisten und seien von Verdrängung bedroht. Dies sei eine Gefahr für den sozialen Frieden. (mwo/hau/vom/04.12.2018)