Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2019, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes (19/7836) angenommen. Die Abgeordneten haben mit 639 Stimmen bei drei Enthaltungen für die Annahme der Vorlage gestimmt, für die eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – 355 Stimmen –- erforderlich war. Die namentliche Abstimmung erfolgte aufgrund von Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/8350) zugrunde. Das Gesetz zur zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz) liefert den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik in Deutschland.
Reform der Marktorganisation
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung eine Zuständigkeitszuweisung an die Zollverwaltung für die Abschreibung von Lizenzen sowie eine Regelung für Sicherheiten einführen. Grund für die Anpassung ist eine Änderung von EU-Vorschriften im Bereich Lizenzen und Sicherheiten.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass durch die grundlegende Überarbeitung des EU-Rechts zu Lizenzen und zur Erhebung, Verwaltung und Freigabe von Sicherheiten auch die EG-Lizenz-Verordnung sowie die EG-Sicherheiten-Verordnung angepasst werden müssten, die sich auf das Marktorganisationsgesetz stützen. Bisher sei nur im Marktorganisationsgesetz geregelt worden, dass Lizenzen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt werden können. Abschreibungen würden jedoch durch die Zollverwaltung erfolgen, so die Bundesregierung. Nach dem Konzept des Marktorganisationsgesetzes müsse die Ermächtigung zur Regelung von Zuständigkeiten in Rechtsverordnungen im Rahmen des Gesetzes um eine Rechtsverordnung erweitert werden, was auch für Sicherheiten gelte. (eis/sas/21.03.2019)