Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. April 2019, in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Empfehlung des Rates für einen besseren Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige (19/8460) angenommen. 456 Abgeordnete stimmten dem Gesetzentwurf zu, 139 lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. In zweiter Beratungen hatten nur die AfD und die FDP den Gesetzentwurf abgelehnt. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/9292).
Ratsempfehlung für mehr Sozialschutz
Der Vorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Dauer ihre Beschäftigungsverhältnisses, aber auch Selbstständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben.
Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend und begründet keine neue sozialpolitische Kompetenz auf europäischer Ebene. Für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag des Rates zustimmen darf. (che/sas/11.04.2019)