Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ (19/8691, 19/9768, 19/10066 Nr 1.7) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 449 Abgeordnete für das Gesetz, 62 lehnten es ab, es gab 140 Enthaltungen. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU, SPD und AfD zugestimmt, Die Linke hatte dagegen votiert, FDP und Grüne enthielten sich. Mit dem Gesetz soll illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit effektiver verhindert werden. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/10683) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/10697) vor.
Die Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (19/10710) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/10711) wurden abgelehnt; der Entschließungsantrag der AfD mit der Mehrheit des Hauses gegen die Stimmen der Antragsteller, der von Bündnis 90/Die Grünen mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung von Linken und FDP gegen die Stimmen der Antragsteller.
Vorgetäuschte Dienst- oder Werksleistungen
Mit dem Gesetz Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen.
Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken.
Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen. Zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Kindergeldbezug ist vorgesehen, dass nach Deutschland zugezogene Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen.
Entschließungsanträge von AfD und Grünen
Die AfD legte zum Regierungsentwurf einen Entschließungsantrag (19/10710) vor, der unter anderem die Bundesregierung aufforderte, eine Organisationsuntersuchung in der Zollverwaltung durchzuführen und hierbei unter Einschluss der Möglichkeiten der Digitalisierung Verbesserungspotenziale zu identifizieren und nutzen.
In einem Entschließungsantrag (19/10711) zu dem Gesetzentwurf forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass bei der Verfolgung von Arbeitsausbeutung und illegaler Beschäftigung Sanktionen konsequent auf diejenigen konzentriert werden müssten, die Menschen ausbeuten, nicht auf diejenigen, die ausgebeutet werden. Außerdem sei aufgrund der Ausweitung der Kompetenzen der Zollbehörden ein Ausbau der parlamentarischen Kontrolle aus rechtsstaatlichen wie fachlichen Erwägungen zwingend erforderlich. (hau/vst/06.06.2019)