Änderungsantrag der FDP (19/14882)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/14882)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/14882)
Die Forschungsförderung stand im Mittelpunkt einer Debatte des Bundestages am Donnerstag, 7. November 2019. Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Parlament einen Entwurf der Bundesregierung für ein Forschungszulagengesetz (19/10940, 19/11728, 19/13175 Nr. 11). Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/14875) und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14876) vor. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der FDP (19/14891) und der Fraktion Die Linke (19/14890). Dem Entschließungsantrag der FDP stimmten auch die AfD und die Grünen, während CDU/CSU, SPD und Die Linke ihn ablehnten. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.
Gegenstand dieses Gesetzes ist die Einführung einer neuen Regelung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit (im Sinne der Einstufung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige) Anwendung findet.
Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt, um eine bessere Übersichtlichkeit der Regelung, eine klare Abgrenzung von anderen steuerlichen Regelungen und eine einfachere Handhabung für anspruchsberechtigte Unternehmen zu erreichen, wie es im Regierungsentwurf heißt. In einem eigenständigen Gesetz könnten alle Tatbestandsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Förderung sowie die Prüfung der Förderkriterien übersichtlich und umfassend geregelt werden.
In einem Entschließungsantrag (19/14891) forderte die FDP-Fraktion unter anderem, dass Verfahren für die Beantragung und Bewilligung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung bürokratiearm, effizient und verständlich gestaltet werden sollten.
Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/14890) auf, im Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein neues Forschungsprogramm zur Förderung der Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung in Höhe von 120 Millionen Euro und ein neues Forschungsprogramm zur Förderung von sozialen Innovationen und der gemeinwohlorientierten Dienstleistungsforschung in Höhe von 150 Millionen Euro sowie einen Fonds zur Förderung sozialer, gemeinnütziger und gemeinwohlorientierter Innovationen im digitalen Bereich mit einem Budget von 50 Millionen Euro einzurichten.
Einem Entwurf der Grünen für ein KMU-Forschungsförderungsgesetz (19/4827) stimmten bei Enthaltung der FDP nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn auf Empfehlung des Finanzausschusses (19/7958) ab. Den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für ein innovationsfreundliches Steuersystem – Steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung einführen“ (19/4844) unterstützten nur die Antragsteller. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/14875) vor.
Den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung“ (19/3175) stimmten ebenfalls nur die Antragsteller zu. Hierzu gibt es ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/7958).
Kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung betreiben, sollen nach dem Willen der Grünen einen „Forschungsbonus“ erhalten. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Damit könne die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen verbessert werden, hofft die Fraktion.
Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, beträgt der Anteil der FuE-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nur 2,93 Prozent. In Europa würden Länder wie Österreich und Schweden inzwischen die Drei-Prozent-Marke erreichen. Länder wie Japan, Israel und Südkorea würden zwischen 3,5 und 4,3 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung investieren. „Um seine Stellung als eine der führenden Wirtschafts- und Innovationsnationen zu bewahren, muss Deutschland zu dieser weltweiten Spitzengruppe wieder aufschließen. Die steuerliche Forschungsförderung ist unverzichtbar, um insgesamt eine höhere Forschungsdynamik und das für das Jahr 2025 gesetzte 3,5-Prozent-Ziel zu erreichen“, fordert die Fraktion.
Die FDP fordert die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, sieht der Gesetzentwurf einen Forschungsbonus in Form einer Steuerermäßigung von 15 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungsausgaben für alle Unternehmen bis 249 Mitarbeiter vor. Die Steuergutschrift soll zusätzlich zur bestehenden Projektförderung eingeführt werden. Dieser Forschungsbonus würde die internen Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung mobilisieren, schreibt die Fraktion.
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, eine einfache und unbürokratische steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung als Instrument einer indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung einzuführen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, sollten die Forschungs- und Entwicklungszuwendungen des Bundes, bundesnaher Einrichtungen und der Länder vorweg berücksichtigt werden. Was in Deutschland heute fehle, sei eine gezielte Förderung aller in Deutschland forschenden Unternehmen.
Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift (tax credit) auf Basis des Gesamtvolumens der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Diese Art der Förderung sei einfach zu handhaben, breitenwirksam und wettbewerbsneutral. Erreicht würden damit auch solche Unternehmen, die für eine Projektförderung nicht in Frage kommen würden. (hle/hau/07.11.2019)