Der Bundestag hat am Mitttwoch, 13. November 2019, in namentlicher Abstimmung den Regierungsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“ (19/13960, 19/14385, 19/14495 Nr. 5) unverändert auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/14745) angenommen. 358 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 211 lehnen ihn ab, es gab 61 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU und SPD dafür gestimmt, AfD, FDP und Die Linke dagegen. Bündnis 90/(Die Grünen enthielten sich.
Änderungsantrag der Linken und Grünen abgelehnt
Mit 426 gegen 121 Stimmen bei 78 Enthaltungen abgelehnt wurde in namentlicher Abstimmung ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/14892), der die Einführung einer Weidetierprämie, wie sie schon 22 andere Mitgliedstaaten der EU anbieten, auch in Deutschland gefordert hatte.
Keine Mehrheit fand auch ein gemeinsamer Entschließungsantrag der beiden Fraktionen (19/14893). Nur die Antragsteller stimmten dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Die Linke und die Grünen wollten, dass eine gekoppelte Stützung für Schafe und Ziegen in Weidehaltung als besonders naturverträgliche und tiergerechte Art der Nutztierhaltung beschlossen wird. Der Europäischen Kommission sollte mitgeteilt werden, dass Deutschland zum 1. Januar 2020 eine gekoppelte Stützung einführen will und damit die wichtige Arbeit der Schäferinnen und Schäfer sowie der Ziegenhalterinnen und Ziegenhalter für den Grünlanderhalt, die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und den Klimaschutz anerkennt. Die gekoppelte Stützung sollte dabei bundeseinheitlich gewährt und als Zielwert sollten 30 Euro je beihilfefähigem Mutterschaf oder -ziege angestrebt werden.
Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz regelt laut Bundesregierung eine Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2015 bis 2019 als zusätzliche Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – GAP). Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung leicht erhöht auf sechs Prozent als zusätzliche Förderung für das Jahr 2020 fortzuschreiben. (eis/hau/13.11.2019)