AfD und FDP fordern die Anschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr. Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2019, in namentlicher Abstimmung mit 526 Stimmen gegen 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schutz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch die Beschaffung von bewaffneten Drohnen stärken“ (19/15675) abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (19/16149) zugrunde.
Ein ebenfalls zu der Aussprache vorgelegter Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Anschaffung, sondern Ächtung bewaffneter Drohnen“ (19/16041) wurde ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 485 Stimmen gegen 54 Stimmen bei 59 Enthaltungen abgelehnt. Darüber hinaus haben die Abgeordneten einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge“ (19/13527) mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen bei zwei Enthaltungen fraktionsloser Abgeordneter zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Verteidigungsausschusses (19/14499) zugrunde.
FDP: „Gezielte Tötungen“ nicht mit Grundgesetz vereinbar
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ eine Beschaffung oder ein Leasing von bewaffneten, unbemannten Flugkörpern im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel einzuleiten. Diese sollen die Kampf- und Aufklärungsflugzeuge der Bundeswehr ergänzen. Zudem soll die Entwicklung der Eurodrohne für Aufklärungs- und Kampfeinsätze im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der Europäischen Union „mit Nachdruck“ verfolgt werden. Auch die Erprobung und Beschaffung von maritimen und landgestützten Drohnensystem soll vorangetrieben werden.
Die Liberalen fordern zudem, dass umgehend der gesetzliche Rahmen für die technische Zulassung von Drohnen und ihre Zulassung für den europäischen Luftraum erarbeitet wird. Im Rahmen der Mandatierung der Auslandseinsätze der Bundeswehr sollen unter Beachtung aller rechtsstaatlichen und völkerrechtlichen Vorgaben umfassend die Regeln und Vorgaben zum Einsatz von Drohnen formuliert werden. Grundsätzlich müsse gelten, dass jeglicher Einsatz unbemannter Systeme menschlicher Kontrolle unterliege und dass sogenannte „gezielte Tötungen“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien und nicht durchgeführt würden.
Nach Ansicht der FDP-Fraktion wird die Beschaffung von bewaffneten Drohnen seit Jahren durch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD verzögert. Dies führe zu einer nicht mehr hinnehmbaren Situation; die Soldaten müssten auf eine Schutzfähigkeit verzichten, obwohl sie seit Jahren verfügbar sei.
AfD: Vorteile von Drohnen gegenüber Kampfflugzeugen
Die AfD-Fraktion begründet ihre Forderung mit den signifikanten militärischen Vorteile von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV, unmanned aerial vehicles) mit Bewaffnung. Diese böten die Möglichkeiten einer langen Verweildauer im Einsatzraum und damit einer besseren Lagebeurteilung vor einem eventuellen Waffeneinsatz. Dies diene auch einer größtmöglichen Vermeidung von Kollateralschäden, was beim Einsatz von Kampfflugzeugen, Marschflugkörpern oder Fernartillerie nicht gegeben sei.
Die Entscheidung über den Waffeneinsatz liege auch bei Kampfdrohnen weiterhin beim Menschen. Die AfD-Fraktion verweist auf das Thesenpapier „Wie kämpfen Landstreitkräfte künftig“, das vom Kommando Heer ausgearbeitet worden sei. Es sei „zwingend notwendig“, die Fähigkeitslücke der Streitkräfte „im Interesse der deutschen Soldaten unverzüglich zu schließen“, heißt es im Antrag. Die Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohne Heron TP durch einen Leasingvertrag mit Israel sei hingegen „kein zukunftsweisendes Unterfangen“, da eine Bewaffnung nicht geplant sei. Deshalb sei auch für die noch zu entwickelnde Eurodrohne eine Bewaffnung einzuplanen.
Linke: Keine bewaffneten Drohnen beschaffen
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16041) auf, die Bewaffnungsfähigkeit der Drohne Heron TP nicht umzusetzen, also keine Bewaffnung für die Heron TP zu kaufen, zu leasen, zu erproben oder zu nutzen. Auch solle sie keinerlei bewaffnete Drohnen beschaffen oder leasen. Den Nutzungsvertrag mit Israeli Aerospace Industries (IAI) über die Nutzung der Kampfdrohne Heron TP will die Fraktion kündigen und das System Heron TP nicht einsetzen.
Darüber hinaus solle die Entwicklung und Beschaffung der „Eurodrohne“ gestoppt und das dafür vorgesehene Geld für zivile Zwecke genutzt werden. Schließlich wird die Regierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Entwicklung, die Produktion, die Beschaffung, den Handel und die Nutzung bewaffneter Drohnen sowie sämtlicher (teil-) autonomer Waffensysteme international zu ächten. (aw/hau/20.12.2019)