Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, ein weiteres Gesundheitspaket im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Mit mehr Tests, Hilfen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte sowie einer Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sollen die Auswirkungen der Pandemie besser aufgefangen werden. Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) sieht auch Hilfen für Auszubildende in Gesundheitsberufen vor. Dazu hatten der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/19216) und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/19217) vorgelegt.
In namentlicher Abstimmung votierten 369 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, 214 stimmten dagegen, 63 enthielten sich.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit dem Gesetz soll unter anderem die vom Corona-Kabinett beschlossene Übernahme der Behandlungskosten für Intensivpatienten aus EU-Ländern durch den Bund sowie der Zehn-Punkte-Plan zum personellen und technischen Ausbau des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) umgesetzt werden.
Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf Covid-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest.
Covid-19-Tests sollen auf Dauer von den Krankenkassen bezahlt werden, auch Tests des ÖGD. Zudem sollen bereits jetzt Vorbereitungen für die Versorgung mit Influenza-Impfstoff für die Grippesaison 2020/2021 getroffen werden, um das Gesundheitswesen für den Fall einer andauernden Belastung durch die Coronavirus-Pandemie zu entlasten.
Zu den weiteren Inhalten des geplanten Gesetzes gehören Regeln zum Schutz von privat Krankenversicherten vor Nachteilen durch das „Abrutschen“ in den Basistarif der privaten Krankenversicherung aufgrund vorübergehender Hilfsbedürftigkeit.
Abgelehnte Änderungsanträge der Grünen
Die Grünen wollten zum einen, dass Verordnungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf Verlangen von Bundestag oder Bundesrat aufgehoben werden müssen (19/19221). In namentlicher Abstimmung wurde dieser Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf mit 383 Nein-Stimmen gegen 194 Ja-Stimmen bei 69 Enthaltungen abgelehnt.
Im zweiten abgelehnten Änderungsantrag (19/19222) forderten die Grünen, die therapeutische und medikamentöse Begleitung der Rauchentwöhnung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen die Antragsteller sowie die Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung von AfD und FDP.
Ihr dritter abgelehnter Änderungsantrag (19/19223) zielte darauf ab, zu gewährleisten, dass der Ausschluss oder die Rückstellung bestimmter Personengruppen, etwa Homosexueller, von der Blutspende keine ungerechtfertigte Diskriminierung darstellt. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen die Grünen, die Linksfraktion und die FDP, während sich die AfD enthielt.
Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt
In ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/19224) forderte die Fraktion darüber hinaus, eine nachhaltige Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf den Weg zu bringen. Das Personal dort müsse dringend ausgebaut und entlastet werden.
Um eine Überlastung der gesetzlich Versicherten zu vermeiden, solle zudem der Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung mindestens für 2020 erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen die Grünen. AfD, FDP und Linksfraktion enthielten sich.
Opposition kritisiert zu weitreichende Befugnisse
In der Schlussdebatte kritisierten Vertreter der Opposition vor allem die weitreichenden Befugnisse, die sich aus den Gesundheitsschutzgesetzen zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums ergeben. Dies sei verfassungsrechtlich bedenklich und inakzeptabel.
Obgleich die Ausweitung der Tests und etwa die Stärkung des Gesundheitsdienstes auch von der Opposition befürwortet wird, machten Redner von AfD, FDP und Linksfraktion deutlich, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen könnten. Die Grünen hatten ihre Enthaltung angekündigt.
Minister: Wir haben gemeinsam viel erreicht
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb nicht nur um Zustimmung zu dem neuen Schutzpaket, sondern appellierte an das Parlament, bei der nötigen Debatte in der Coronakrise auf Ausgleich bedacht zu sein. Spahn sagte: „Wir haben gemeinsam viel erreicht.“ Zu Beginn der Pandemie habe es eine dynamische Entwicklung gegeben, in einigen Ländern sei das Gesundheitssystem überfordert gewesen. In Deutschland sei es hingegen gelungen, die Dynamik zu brechen. Darauf könne das Land stolz sein.
Es gehe nun darum, das Erreichte zu sichern. Daher müsse insbesondere im Umfeld gefährdeter Menschen, etwa in Pflegeeinrichtungen, umfassend getestet werden. Am Beispiel der Infektionen in Schlachthöfen zeige sich, wie schnell das Virus sich ausbreiten könne.
CDU/CSU: In neue Phase der Lockerung eingetreten
Auch Karin Maag (CDU/CSU) mahnte, das Land sei zwar in eine neue Phase der Lockerung eingetreten, das Virus sei damit aber nicht verschwunden. Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst falle in dieser Lage der „zentrale Schlüssel“ zu, um das Infektionsgeschehen zu überwachen, Infizierte zu finden und zu isolieren. Der Informationsfluss werde mit Hilfe der zusätzlichen Mittel vereinfacht und beschleunigt.
Maag sagte, die Laborkapazitäten für Coronatests seien auf 1,1 Millionen Proben pro Woche erhöht worden. Die Tests würden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch abgerechnet, wenn es keine Symptome gebe. Dieser Punkt sei im Ausschuss ausführlich besprochen worden. Maag sagte, es werde eine für die Kassen vertretbare Regelung geben und versprach, wenn es sich nicht um eine originäre Kassenleistung handele, würden versicherungsfremde Leistungen aus dem Bundeshaushalt finanziert.
SPD: Balance zwischen Lockerung und Auflagen finden
Sabine Dittmar (SPD) sprach von einem Etappensieg, gleichwohl befinde sich das Land noch immer mitten in der Pandemie mit teilweise schweren regionalen Ausbrüchen. Sie appellierte an die Bevölkerung: „Nehmen Sie Corona nicht auf die leichte Schulter.“ Es gelte jetzt, die richtige Balance zu finden zwischen Lockerung und Auflagen. Testen sei das Gebot der Stunde, vor allem im Umfeld gefährdeter Personen.
Auch Dittmar sicherte mit Blick auf die hohen Kosten der Tests zu, dass spätestens im Herbst über einen Bundeszuschuss zum Ausgleich der Kosten befunden werden solle. Sie fügte hinzu: „Corona stellt unsere Gesellschaft auf eine harte Probe.“ Mit dem neuen Gesetz werde viel getan, um die Gesellschaft besser vor der Pandemie zu schützen.
AfD warnt vor Massenarbeitslosigkeit und Landflucht
Die AfD-Fraktion hält die Gesundheitsschutzpakete für völlig verfehlt, wie Dr. Robby Schlund (AfD) in seiner Rede deutlich machte. Er hielt der Bundesregierung vor, die Bürger mit sinnlosen Auflagen zu drangsalieren und bei den Menschen Panik, Verzweiflung und Perspektivlosigkeit zu erzeugen. Schlund warnte, ein neuer Lockdown würde mehr Opfer fordern als die eigentliche Coronakrise, „befeuert durch Massenarbeitslosigkeit und Landflucht“.
Er rügte, dass dem Bundesgesundheitsminister mit dem Gesetz eine Reihe von gravierenden Befugnissen zugestanden werde. Dies unterstelle eine permanente Krise, die es gar nicht gebe. Dies führe in der Bevölkerung zu „Angst, Hysterie und Depression“. Es sei nicht hinnehmbar, wenn Grundrechte teilweise ausgehebelt und Parlaments- und Bürgerrechte demontiert würden. Schlund forderte, auf die Schutzpakete zu verzichten und „angemessene Lösungen“ zu finden. „Verlassen Sie sich lieber auf den gesunden Menschenverstand.“
FDP: Bauchschmerzen wegen „Blankoermächtigungen“
Kritik an dem neuen Gesundheitspaket kam auch von FDP und Linken. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, ihre Fraktion habe wegen der Verordnungsermächtigungen zugunsten des Gesundheitsministeriums schon beim ersten Paket „große Bauchschmerzen“ gehabt. Nun gebe es eine veränderte Lage und es stelle sich die Frage, ob die „Blankoermächtigungen“ für das Ministerium noch verhältnismäßig seien.
Die Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf habe gezeigt, dass die erweiterten Handlungsmöglichkeiten des Ministeriums verfassungsrechtlich bedenklich seien. „Die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments bleiben hier eindeutig auf der Strecke.“
Linke warnt vor einem Lockerungswettbewerb
Ähnlich kritisch äußerte sich Harald Weinberg (Linke), der in der Coronakrise keinen Grund zur Entwarnung sieht und vor einem Lockerungswettbewerb warnte. Es sei zu Beginn der Pandemie richtig gewesen, schnell und entschlossen zu reagieren, die Verordnungsermächtigungen seien aber in ihrer Reichweite problematisch. So überwögen bei dem Gesetz am Ende negative Aspekte und ungedeckte Schecks.
Die Coronaprämien seien sinnvoll, es stelle sich nur die Frage, warum nicht alle davon profitierten, die mit Coronapatienten zu tun hätten. Dass die ausgeweiteten Tests nun zulasten der Versicherten abgerechnet würden, sei inakzeptabel. Er vertraue hier auch nicht auf die Aussage, dass im Herbst ein Ausgleich beschlossen werden solle. „Ich höre die Kunde, aber mir fehlt der Glaube.“
Grüne: Es sind zu viele Kröten in der Suppe
Die Grünen-Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther hielt dem Minister vor, mit seinem Gesetzentwurf das richtige Maß verfehlt zu haben. Es fänden sich zwar einige „gute Zutaten“ im Gericht, einige Regelungen verdürben jedoch „den ganzen Brei“. So seien die Verordnungsermächtigungen des Ministeriums am Bundestag und Bundesrat vorbei nicht hinzunehmen. Die Epidemie dürfe nicht zu einer Demokratiekrise führen.
Kappert-Gonther kritisierte auch, dass einige Berufsgruppen im Gesundheitswesen von den Hilfen bislang nicht profitierten, etwa freiberufliche Hebammen, die psychiatrische Pflege oder die Suchthilfe. Sie befand: „Es sind zu viele Kröten in der Suppe.“
Abgelehnte Anträge der Opposition
Abgelehnt wurden zahlreiche Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu zählten allein acht Anträge der AfD-Fraktion, gegen die die Mehrheit des Hauses bei Zustimmung der Antragsteller votierte: der Antrag „Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland“ (19/17128), der Antrag „Corona digital bekämpfen – Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und digitaler Pflege beschleunigen und ausbauen“ (19/18716), der Antrag mit dem Titel „Häusliche Pflege stärken“ (19/18717), der Antrag „Corona digital bekämpfen – Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Dokumentation und Überwachung von Infektionskrankheiten unverzüglich fertigstellen“ (19/18721), der Antrag „Corona digital bekämpfen – Innovationspotentiale zur Vermeidung von Ansteckung und Unterstützung der Genesung konsequent ausschöpfen“ (19/18723), der Antrag „Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen“ (19/18724), der Antrag „Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten – Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten“ (19/18975) sowie der Antrag „Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums der Gesundheit einschränken – Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben“(19/18999).
Abgelehnt wurde ferner mit den Stimmen von CDU/CSU, und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken auch der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Soforthilfe für pflegende Angehörige während der Covid-19-Pandemie“ (19/18676). Gegen den FDP-Antrag „Vom Reagieren zum Agieren – Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen“ (19/18950) votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung der Antragssteller und Stimmenthaltung von Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls abgelehnt wurde der FDP-Antrag „Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von Covid-19 in Deutschland schaffen“ (19/18952) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Linken.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die Stimmen der Antragsteller bei Stimmenthaltung der Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen fanden auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen“ (19/18749) sowie zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern – Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmen“ (19/18956) und „Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken – Corona-Prämie gerecht ausgestalten“ (19/18940) keine Mehrheit.
Gegen den ersten Grünen-Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen gegen die Antragsteller sowie die Fraktionen der FDP und der Linken bei Stimmenthaltung der AfD. Gegen den zweiten Grünen-Antrag votierten die Koalitionsfraktionen und die FDP gegen die Stimmen der Antragsteller und der Linken bei Stimmenthaltung der AfD. Auch zu diesen Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgegeben (19/19216).
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Angesichts der Corona-Epidemie forderte die AfD-Fraktion eine systematische Bekämpfung der Seuche in Deutschland. Die grippeartigen Symptome stellten insbesondere für alte Menschen ein Risiko dar, heißt es in einem Antrag (19/17128) der Fraktion.
Die Abgeordneten schlugen unter anderem vor, ankommende Reisende mit einer Wärmebildkamera auf Fieber zu untersuchen und Passagieren mit auffälliger Temperatur eine ärztliche Beratung an Flughäfen zu ermöglichen. Zudem müsse eine ausreichende Anzahl von Isolierbetten für die Unterbringung von Verdachtsfallpatienten vorgehalten werden. Auch für den Pandemiefall müssten geeignete Arzneimittel in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die Corona-Epidemie muss nach Ansicht der AfD-Fraktion auch digital bekämpft werden. Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und Pflege sollten beschleunigt und ausgebaut werden, heißt es in einem Antrag (19/18716) der Fraktion. Die Digitalisierung sei ein gutes Instrument, auch im Bereich von Gesundheit und Pflege, um persönliche Kontakte zu vermeiden oder zusätzliche Leistungen zu ermöglichen. Die Abgeordneten forderten unter anderem, digitale Kompetenzen in den Heilberufen zu fördern.
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/18717) eine Stärkung der häuslichen Pflege. Die Pflege werde in hohem Maße als Eigenleistung erbracht. Die Verantwortung übernehme in den meisten Fällen die Familie. Die aktuellen Sätze des Pflegegeldes schafften nur einen ungenügenden Ausgleich für die von Angehörigen erbrachten Pflegeleistungen.
Die Abgeordneten verlangten, die Sorge- und Pflegearbeit von Angehörigen und nahestehenden Personen adäquat anzuerkennen. So müssten die finanziellen Leistungen in Form von Pflegegeld deutlich erhöht werden. Der Pflegegeldsatz sollte eins zu eins an den gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen angeglichen werden.
Vierter abgelehnter Antrag der AfD
Infektionskrankheiten müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion besser überwacht werden. Die Abgeordneten forderten in einem Antrag (19/18721), das beim Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte Projekt eines Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS) unverzüglich fertigzustellen und in der aktuellen Coronakrise zu nutzen.
Gegebenenfalls sollten dazu weitere Bundesmittel bereitgestellt oder private Fördermittel akquiriert werden.
Fünfter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte im Kampf gegen das Coronavirus innovative Lösungen. Länder wie Südkorea, Taiwan und Singapur hätten schon früh auf digitale Methoden gesetzt, um der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/18723). Digitale Gesundheitslösungen via Smartphone oder Computer könnten in der aktuellen Lage schnell für Entlastung sorgen.
Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag, allen digitalen Gesundheitslösungen, die der Diagnostik, Prävention, Therapie oder Rehabilitation dienen, eine Aufnahme in den finanziellen Rettungsschirm der Bundesregierung zu garantieren. Ferner müsse eine digitale Gesundheitsstrategie formuliert werden, verbunden mit einem konkreten Aktionsplan.
Sechster abgelehnter Antrag der AfD
Die Verfügbarkeit von Nase-Mund-Masken sollte für die Dauer der gegenwärtigen Corona-Pandemie über dem gewerblichen Wettbewerbsrechten stehen. Das sah der sechste abgelehnte Antrag der AfD-Fraktion vor (19/18724). Danach sollte der Bundestag an alle Rechtsdienstleister in Deutschland appellieren, von der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegenüber den Herstellern von Nase-Mund-Masken aufgrund von möglichen Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz abzusehen.
Ferner sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der für die Dauer der Corona-Pandemie das Verbot, hergestellte Nase-Mund-Masken unter Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz in den Verkehr zu bringen, aussetzt.
Siebter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Vorbereitung auf künftige Pandemien und eine wissenschaftliche Auswertung der Initiativen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Corona-Pandemie sei nicht der erste Fall einer internationalen Ausbreitung einer ernsten Erkrankung und werde auch nicht der letzte sein, hieß es in im siebten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/18975). Die Zivilisation müsse daher mit Epidemien und Pandemien leben.
Die Abgeordneten forderten in ihrem Antrag unter anderem eine Begleitforschung zu den beschlossenen Restriktionen während der Corona-Pandemie sowie Untersuchungen, um die Durchseuchungsrate in der Bevölkerung zu erfassen.
Zudem müssten ausreichend Forschungsmittel bereitgestellt werden, um für künftige Pandemien gewappnet zu sein. Deutsche Forschungsinstitutionen und Bundesbehörden müssten epidemiologische Daten erheben als Grundlage für effiziente und breit akzeptierte Beschlüsse.
Achter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderten in ihrem achten abgelehnten Antrag (19/18999), der Bundestag solle feststellen, dass die Voraussetzungen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr vorliegen. Sämtliche Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte sollten mit sofortiger Wirkung beendet werden. Mit dem Ende März in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage hätten eine starke Kompetenzverschiebung in Richtung der Exekutive und zahlreiche Grundrechtseinschränkungsmöglichkeiten in Form von Anordnungen und Verordnungen stattgefunden, hieß es zur Begründung. Weil aber mittlerweile mehr Menschen genesen seien als sich neu infizierten und der Ausbruch beherrschbar sei, gebe es keine Grundlage mehr für derart starke Einschränkungen.
Erster abgelehnter Antrag der FDP
Für pflegende Angehörige sollte es nach Ansicht der FDP-Fraktion in der Coronakrise eine Soforthilfe geben. Mehr als 3,8 Millionen Menschen seien pflegebedürftig, die weitaus meisten von ihnen würden zu Hause betreut, oft nur von Angehörigen, hieß es in einem abgelehnten Antrag der Fraktion (19/18676). Die Angehörigen seien in der aktuellen Krise oft auf sich allein gestellt. Der akute Versorgungsnotstand müsse schnell durch kurzfristig zu schaffende Angebote behoben werden.
Die Abgeordneten forderten unter anderem, das Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenzulegen und die Möglichkeit zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Rehabilitationseinrichtungen umgehend umzusetzen. Auf einem digitalen Portal solle bundesweit über freie Kurzzeitpflegeplätze informiert werden. Für akute Notsituationen solle eine Hotline eingerichtet werden. Pflegende Angehörige bräuchten auch einen vereinfachten Zugang zur Covid-19-Testung und zu Schutzmaterial.
Zweiter abgelehnter Antrag der FDP
Für die Vorbereitung auf die nächste Pandemie sollten regelmäßig Trainings und Simulationen von Pandemieplänen stattfinden, forderte die FDP in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/18950). Für die Vorratshaltung von hochwertigen Schutzausrüstungen (Mund- und Nasenschutzmasken, Schutzkittel und Desinfektionsmittel) sollte das Bundesgesundheitsministerium bis 1. Januar 2021 ein Konzept ausarbeiten, ohne dass eine staatliche nationale Reserve zulasten der Steuerzahler aufgebaut würde.
Für eine tiefgreifende Analyse, welche Maßnahmen zusätzlich getroffen werden müssen, müsse eine Expertenkommission eingesetzt werden, hieß es in dem Antrag. Diese Kommission sollte spätestens sechs Monate nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite einen ersten Evaluationsbericht mit weiteren Plänen zur Pandemievorbereitung vorlegen.
Dritter abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP verlangte in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/18952), regelmäßig repräsentative Viruslast- und Antikörperstudien durchzuführen, die dazu geeignet sind, die Ausbreitung des Covid-19-Virus aufzuzeigen. Auch sollte sich die Regierung dafür einsetzen, dass alle Personen obduziert werden, deren Todesursache im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus stehen könnte.
Ferner müsse dafür gesorgt werden, dass die entstehenden Kosten erstattet werden. Die gewonnenen Daten müssten der Öffentlichkeit und der Wissenschaft kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion forderte in der Coronakrise mehr Unterstützung für die häusliche Pflege und pflegende Angehörige. Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige und meist osteuropäische 24-Stunden-Kräfte sei nicht nur unterfinanziert, es fehle auch ein ganzheitliches Netz von Unterstützungsangeboten, heißt es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion (19/18749).
Die Abgeordneten forderten unter anderem ein frei verfügbares Entlastungsbudget zur Finanzierung der häuslichen Pflege und einen Anspruch auf Pflegezeit mit Lohnersatzleistung in Höhe des Elterngeldes für beschäftigte pflegende Angehörige.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/18940) auf, dafür zu sorgen, dass Beschäftigte im Gesundheits-, Pflege- und Assistenzbereich, die besonderen Risiken durch die Corona-Pandemie ausgesetzt sind, zur Anerkennung zeitnah eine Corona-Prämie erhalten. Sichergestellt werden müsse auch, dass die Gegenfinanzierung der Corona-Prämie gänzlich aus Steuermitteln gezahlt wird.
Auch sollte die Regierung umgehend mit der „doppelten Pflegegarantie“ eine Reform der Pflegeversicherung einleiten, die das Risiko künftiger Kostensteigerungen in der Langzeitpflege „von den wenigen Schultern der Pflegebedürftigen auf die Versichertengemeinschaft fair umverteilt“ und einen Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung vorsieht.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/18956) forderten die Grünen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf einzubringen, durch den unter anderem Leistungserbringer im Pflegebereich finanzielle Unterstützung im Falle von pandemiebedingten Ausfällen beziehungsweise Mehrausgaben gewährt wird.
Auch sollte die Regierung darauf hinwirken, dass die bis zum 31. Mai 2020 befristeten Sonderregelungen aufgrund der Covid-19-Pandemie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 27. März 2020 für die Dauer der epidemischen Lage verlängert werden.
Darüber hinaus müsse der gesetzlich geforderte Online-Abgleich der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten bis zum 30. September ausgesetzt werden, um eine unbürokratische Ausstellung von Verordnungen nicht weiter zu behindern. (pk/hau/mwo/sas/14.05.2020)