Der Bundestag hat am Freitag, 18. September 2020, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Brand in Moria ziehen – Lager auf den griechischen Inseln auflösen und Geflüchtete in Deutschland aufnehmen“ (19/22264) abgelehnt. 59 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 476 dagegen, es gab 61 Enthaltungen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/22579).
Keine Mehrheit fand auch ein neuer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nach dem Brand von Moria – Für schnelle Nothilfe und einen menschenrechtsbasierten Neustart der europäischen Flüchtlingspolitik“ (19/22679). 120 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 472 lehnten ihn ab, es gab fünf Enthaltungen.
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/22264) auf, in einem ersten Schritt die rund 13.000 Menschen, die durch die Brände in Moria obdachlos geworden sind, aufzunehmen, soweit diese nicht in andere aufnahmebereite Länder möchten. Darüber hinaus sollte sich Bundesregierung dabei auf die Aufnahmebereitschaft und Initiativen zahlreicher Bundesländer und Kommunen stützen.
Auf EU-Ebene sollte sich zudem für die Abschaffung des sogenannten Hotspot-Systems, die Auflösung aller Hotspot-Lager und für eine finanzielle Unterstützung der auf den griechischen Inseln betroffenen Bevölkerung eingesetzt werden. Die Schutzsuchenden aus diesen Lagern sollten im Rahmen eines fairen Aufnahmesystems auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden; dabei sollten die Interessen und bestehende soziale Kontakte der Geflüchteten berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag weiter.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/22679) die Bundesregierung unter anderem auf, dafür zu sorgen, dass alle über 12.000 Geflüchteten aus Moria sowie perspektivisch auch die Geflüchteten von den anderen griechischen Inseln im Rahmen eines Relocation-Verfahrens von der Insel Lesbos evakuiert und in europäische Länder verteilt werden.
Die Fraktion wollte ferner, dass die Menschen mit festgestelltem Anspruch auf Familiennachzug so schnell wie möglich einreisen können. Die Blockade gegen die hohe Aufnahmebereitschaft aus den Bundesländern und Kommunen müsse aufgegeben und es müsse den Ländern und Kommunen, die dazu bereit sind, zusätzlich zu einem Bundesaufnahmeprogramm das Handeln ermöglicht werden. (sto/eis/18.09.2020)