Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, für die Fortsetzung des Einsatzes der Bundeswehr im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) (19/22207) gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 430 Abgeordnete für die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (19/23212), dagegen haben 209 gestimmt und sechs Parlamentarier haben sich enthalten. Der Entscheidung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor, wonach der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar ist“ (19/23213).
Jeweils mit den Stimmen der übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der FDP (19/23723) und der AfD (19/23722) ab. Die FDP wollte, dass ein klares politisches Zeichen der Bündnistreue und der Verlässlichkeit gegenüber den internationalen und regionalen Partnern der Koalition gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und beim „Capacity Building“ gesendet wird. Die AfD lehnte die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Irak und in Syrien in der vorliegenden Fassung ab.
Antrag der Bundesregierung
Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen sollen laut Antrag der Regierung künftig sowohl im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition als auch im Rahmen des Nato-Engagements im Irak erbracht werden.
„Im Zuge der Anpassung und Reduzierung des Ausbildungsengagements von Operation Inherent Resolve der internationalen Anti-IS-Koalition kommt der Nato-Mission beim Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte und insbesondere bei der Beratung irakischer Sicherheitsinstitutionen eine zunehmend größere Rolle zu, auch auf Wunsch der irakischen Regierung“, schreibt die Bundesregierung. „Anders als Operation Inherent Resolve ist die Nato-Mission im Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen IS beteiligt und bringt keine kinetischen Fähigkeiten dafür ein.“
AWACS-Luftraum-Überwachungsflüge
Im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition soll die Bundeswehr auch in Zukunft durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zur Luftbetankung, zur bodengebundenen Luftraumüberwachung und Stabspersonal sowie die Beteiligung an AWACS-Luftraum-Überwachungsflügen einen Beitrag leisten.
Diese Flüge, bei denen Daten für die internationale Anti-IS-Koalition gewonnen und weitergegeben werden, finden nur über dem Irak, im Luftraum von Nato-Staaten oder im internationalen Luftraum statt, heißt es im Antrag weiter. (ahe/hau/29.10.2020)