Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, den Verein Indymedia zu verbieten (19/20682) abgelehnt. Der Antrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 546 Stimmen, gegen 77 Stimmen bei einer Enthaltung zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung (19/24123) des Innenausschusses zugrunde, in der die Ablehnung empfohlen wurde.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, den Verein „als bundesweite, gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete, Organisationsform des Linksextremismus“ zu verbieten und aufzulösen. Auch soll die Regierung nach dem Willen der Abgeordneten die Internetseite „de.indymedia.org“ sowie alle damit verbundenen sonstigen Internetpräsenzen und E-Mail-Adressen des Vereins und etwaiger Nachfolgeorganisationen abschalten.
Ferner wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, zu verbieten, dass das Logo des Vereins „öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verwendet wird“.
Bedrohung durch linksextreme Gewaltaufrufe
In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass das Verbot des Vereins „Linksunten.indymedia“ durch den Bundesinnenminister am 14. August 2017 „insbesondere im Blick auf die viele Jahre lang verbreiteten Gewaltaufrufe“ eine „dringend erforderliche, längst überfällige Maßnahme gegen die Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch gewaltbereite Linksextremisten“ gewesen sei. Zugleich führen die Abgeordneten aus, dass die Bedrohung durch linksextreme Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten akut bleibe.
Eine Schlüsselrolle für die Mobilisierung der linksextremen Szene spiele das Internetportal „Indymedia“. „Regelmäßig finden sich hier Gewaltaufrufe und ,Bekennerschreiben' nach begangenen Straftaten, wie sie bis zum August 2017 auf ,Linksunten.indymedia' zu finden waren“, heißt es in dem Antrag weiter. „Indymedia“ erfülle damit „vergleichbare Funktionen für die Mobilisierung gewaltbereiter Linksextremisten im Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. (sto/hau/25.02.2021)