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25. März 2021

Eigenmittelsystem der EU

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (Drucksachen 19/26821(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 19/27901(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 708 Mitglieder

  • 478 ja
  • 95 nein
  • 72 enthalten
  • 63 nicht abg.

CDU/CSU
244 Mitglieder

  • 214 ja
  • 8 nein
  • 1 enthalten
  • 21 nicht abg.

SPD
152 Mitglieder

  • 139 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 13 nicht abg.

AfD
88 Mitglieder

  • 0 ja
  • 78 nein
  • 0 enthalten
  • 10 nicht abg.

FDP
80 Mitglieder

  • 61 ja
  • 4 nein
  • 12 enthalten
  • 3 nicht abg.

Die Linke
69 Mitglieder

  • 1 ja
  • 0 nein
  • 59 enthalten
  • 9 nicht abg.

B90/Grüne
67 Mitglieder

  • 62 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 5 nicht abg.

fraktionslos
8 Mitglieder

  • 1 ja
  • 5 nein
  • 0 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz, 19/26821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 478 Abgeordnete für den Entwurf, 95 lehnten ihn ab, es gab 72 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen, die FDP und die Grünen dafür gestimmt. Die AfD votierte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/27901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP (19/27923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf ab. Angenommen wurde hingegen ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD über zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (19/27838(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Für diesen Antrag stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die Linksfraktion und die Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zur Finanzierung des europäischen Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) hatte die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie ihren Gesetzentwurf eingebracht (19/26821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dessen Annahme wird ein Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Außerdem werden einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss vollzogen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs nötig seien, schreibt die Bundesregierung. Der Eigenmittelbeschluss regelt die wesentlichen Grundlagen der Finanzierung dieser Maßnahmen.

Die Europäische Kommission wird im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Aufnahme und Auszahlung könnten erst beginnen, wenn alle Mitgliedstaaten den Beschluss ratifiziert haben, so die Bundesregierung. Die Befugnis zur Mittelaufnahme sei hinsichtlich ihrer Höhe, der Dauer und des Zwecks klar begrenzt. Die Mittel würden für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben. Zurückgezahlt würden die Mittel aus dem EU-Haushalt.

Als Beitrag zu einer angemessenen Lastenverteilung in der Finanzperiode 2021 bis 2027 würden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, „darunter auch Deutschland“. Zudem werde ab 2021 mit der so genannten Plastikabgabe eine neue Eigenmittelkategorie eingeführt.

Karlsruhe: Gesetz darf vorerst nicht ausgefertigt werden

Mit am 26. März veröffentlichtem Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvR 547 / 21) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (sogenannter Hängebeschluss).

Abgelehnter Entschließungsantrag der FDP

Die FDP hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/27923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf unter anderem verlangt, dass die Aufnahme einer anleihebasierten Finanzierung in den Eigenmittelbeschluss nur ausnahmsweise, zeitlich begrenzt und automatisch auslaufend für das Aufbauinstrument Next Generation EU erfolgt und darüber hinaus nicht verlängert wird..

Auch sollte die Tilgung der Anleihen noch vor 2028, innerhalb des bis 2027 laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens der EU, einsetzen.

Stellungnahme zu EU-Vorschlägen

Der Bundestag stimmte darüber hinaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen einer Beschlussempfehlung des Europaausschusses (19/27921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu, wonach der Bundestag gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu drei Vorschlägen der Europäischen Kommission (19/20243(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. A.27, A.28, A.35) abgeben soll. Zum einen geht es um den geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ratsdokument 8140 / 20). Nach dem geänderten Vorschlag soll die Kommission ermächtigt werden, im Namen der EU Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 an den Kapitalmärkten aufzunehmen.

Zweitens geht es um den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der Covid-19-Pandemie (Ratsdokument 8141 / 20). Danach sollen 500 Milliarden Euro in nicht rückzahlbare Unterstützung, durch Finanzierungsinstrumente gewährte rückzahlbare Unterstützung oder die Dotierung von Haushaltsgarantien und damit verbundene Ausgaben fließen. 250 Milliarden Euro sollen verwendet werden, um die Mitgliedstaaten mit Darlehen zu unterstützen.

Der dritte Vorschlag bezieht sich auf eine Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (Ratsdokument 8403 / 20). Die Kommission schlägt darin unter anderem vor, die Potenziale des EU-Haushalts voll auszuschöpfen, um in den ersten Jahren des Aufschwungs Investitionen und finanzielle Unterstützung zu mobilisieren.

Entschließung als Stellungnahme des Bundestages

In der als Entschließung beschlossenen Stellungnahme  begrüßt der Bundestag das Maßnahmenpaket. Es ermögliche die Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise und unterstütze einen nachhaltigen Aufschwung.

Mit der strategischen Ausrichtung auf wirtschaftliche Konvergenz und Widerstandsfähigkeit trage das Maßnahmenpaket zu langfristigem und nachhaltigem Wachstum bei, heißt es in der Entschließung weiter. Durch höhere Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz, digitale Souveränität, Künstliche Intelligenz, Sicherheit sowie Forschung und Entwicklung werde die doppelte Wende hin zu einer umweltfreundlichen und digitalen Gesellschaft gefördert werden.

Angenommener Antrag von CDU/CSU und SPD 

In ihrem angenommenen Antrag über zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“ (19/27838(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, das Parlament auf,  umfassend über den Entwicklungsstand des Aufbauinstruments zu unterrichten.

Die Berichte sollen dem Bundestag zusätzlich zu den bisherigen Unterrichtungen nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union übermittelt werden und dabei „überblicksartig und jeweils ergänzt um eine Bewertung der Bundesregierung“ ein Gesamtbild der Einnahmen und Ausgaben des Aufbauinstruments vermitteln. Der Bundestag soll auf Grundlage der Berichte in der Lage sein, die zweckgemäße Verwendung der Mittel sachgerecht zu beurteilen, heißt es weiter.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Der Bundestaglehnte zudem einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (19/26877(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Nur die FDP stimmte dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/27896(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Next Generation EU ist unzulässig – Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen“ (19/27210(Dokument, öffnet ein neues Fenster))ab, zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschuss vorlagt (19/27897(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abgelehnt wurde überdies ein Antrag der Grünen zu dem „Beschluss 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes“ (19/27824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Gesetzentwurf (19/26877(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dass bei der Ausgestaltung des EU-Wiederaufbaupakets zur Bewältigung der Corona-Krise die Mitwirkungsrechte des Bundestages sichergestellt werden. Dazu sollte das bestehende Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und dem Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union entsprechend geändert werden.

Die Fraktion begründete dies mit Haftungsrisiken des Bundes im Zusammenhang mit dem 750-Milliarden-Euro-Paket der EU. Daher sei „eine Ausweitung der gegenwärtig im EUZBBG vorgesehenen Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte des Haushaltsgesetzgebers geboten“, schrieb die FDP.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion hält das 750-Milliarden-Euro-Programm der EU zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie für unzulässig. Deshalb sollte der Beschluss von Europäischem Rat und EU-Parlament, wonach sich die EU die dafür nötigen Finanzmittel selbst beschaffen darf, von deutscher Seite nicht ratifiziert werden, forderte sie in ihrem Antrag (19/27210(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung sollte einen dazu eingebrachten Ratifizierungsgesetzentwurf wieder zurückziehen.

Die Abgeordneten führten eine Reihe von rechtlichen Argumenten an, die ihrer Ansicht nach dafür sprechen, dass die Eigenmittelbeschaffung der EU nicht europäischen Recht entspricht. Zudem sahen sie durch eine Ratifizierung das Grundgesetz sowie die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages verletzt.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/27824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich über die Durchführung des Aufbauinstruments informiert. Auch sollte sie sich verpflichten, den Bundestag über die bei der Durchführung des Instruments erzielten Fortschritte und die Verwendung der Mittel zu informieren, und in eine offene Debatte über die gewonnenen Erkenntnisse einzutreten. Eine nachvollziehbare und transparente Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans müsse auch durch den Bundestag sichergestellt sein.

Das gelte vor allem für die Kontrolle des sogenannten Europäischen Semesters. Das Europäische Semester ist ein Zyklus, in dessen Verlauf die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen. Es gehört zum Rahmenwerk für die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union. Der nationale Reformplan zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 der EU-Kommission im Europäischen Semester und vor allem der speziellere Aufbau- und Resilienzplan sollten nach Ansicht der Grünen im Bundestag debattiert und beschlossen werden. (ab/pst/sas/vom/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Michael Roth

Michael Roth

© Michael Roth / Michael Farkas

Roth (Heringen), Michael

Staatsminister im Auswärtigen Amt

()
Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

()
Eckhardt Rehberg

© Eckhardt Rehberg

Rehberg, Eckhardt

CDU/CSU

()
Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

FDP

()
Alexander Ulrich

Alexander Ulrich

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Ulrich, Alexander

Die Linke

()
Dr. Franziska Brantner

Dr. Franziska Brantner

© Dr. Franziska Brantner/ Florian Reichelt

Brantner, Dr. Franziska

Bündnis 90/Die Grünen

()
Mario Mieruch

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

fraktionslos

()
Florian Hahn

Florian Hahn

© Cosima Höllt

Hahn, Florian

CDU/CSU

()
Markus Töns

Markus Töns

© Markus Töns/ Benno Kraehahn

Töns, Markus

SPD

()
Petr Bystron

Petr Bystron

© Petr Bystron/ Christoph Höppel

Bystron, Petr

AfD

()
Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/20243 - Unterrichtung: über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 11. bis 29. Mai 2020)
    PDF | 463 KB — Status: 19.06.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 10 MB — Status: 19.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26877 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (Next-Generation-EUZBBG - NG-EUZBBG)
    PDF | 353 KB — Status: 23.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27210 - Antrag: Next Generation EU ist unzulässig - Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen
    PDF | 961 KB — Status: 03.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27824 - Antrag: zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/ EU, Euratom hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes
    PDF | 307 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27838 - Antrag: Zusätzliche Berichtspflichten der Bundesregierung zum EU-Aufbauinstrument Next Generation EU
    PDF | 276 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27896 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Otto Fricke, Michael Georg Link, Christian Dürr, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26877 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zur Stärkung der Beteiligungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten des Aufbauinstruments Next Generation EU (Next-Generation-EUZBBG - NG-EUZBBG)
    PDF | 269 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27897 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Albrecht Glaser, Peter Boehringer, Dr. Bruno Hollnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27210 - Next Generation EU ist unzulässig - Bundesregierung muss EU-Verschuldung stoppen
    PDF | 254 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27901 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26821 - Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 372 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27921 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/20243 Nr. A.27 - Geänderter Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union KOM(2020)445 endg.; Ratsdok. 8140/20 b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/20243 Nr. A.28 - Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie KOM(2020)441 endg.; Ratsdok. 81410/20 c) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 19/20243 Nr. A.35 - Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität KOM(2020)408 endg.; Ratsdok. 8403/20 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
    PDF | 432 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27923 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26821, 19/27901 - Entwurf eines Gesetzes zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz - ERatG)
    PDF | 278 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/26821(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 19/27901(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf annehmen)
  • 13:25:51: Beginn der Abstimmung
  • 13:55:42: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 645 Ja: 478 Nein: 95 Enthaltungen 72
  • Gesetzentwurf 19/26821(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen


Entschließungsantrag 19/27923(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Antrag 19/27838(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27921(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (in Kenntnis der Unterrichtung 19/20243(Dokument, öffnet ein neues Fenster) eine Entschließung gemäß Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/27897(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 19/27210(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen
Antrag 19/27824(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Gesetzentwurf 19/26877(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 19/27896(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

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Stand: 16.05.2026