Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021, 19/27800, 19/28139) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen. Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (19/28750) und ein Bericht (19/28751) des Haushaltsausschusses vor.
In namentlicher Abstimmung befürwortete der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/28464), um den benötigten Beschluss wegen Überschreitens der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen herbeizuführen, so wie er in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes verlangt wird. 370 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 78 lehnten ihn ab, 184 Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich war eine Mehrheit von 355 Stimmen, die damit erreicht wurde. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/28740).
Gesamtausgaben erhöhen sich auf 547,7 Milliarden Euro
Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor (19/27800). Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Von den zusätzlichen Mitteln sind laut Bundesregierung 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant.
Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind nach Angaben der Regierung auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.
Entschließungsanträge abgelehnt
Entschließungsanträge der FDP (19/28876) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/28877) zum Nachtragshaushaltsgesetz fanden keine Mehrheit. Die FDP hielt eine weitere Erhöhung der Globalen Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Covid-19-Bewältigung und der Corona-Unternehmenshilfen für überflüssig. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Entschließungsantrag.
Die Grünen wollten in allen Hilfsprogrammen einen echten Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige berücksichtigen und bei den Überbrückungshilfen die Personalkostenquote erhöhen. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller votierten dagegen.
Angenommener Antrag der Koalitionsfraktionen
Mit ihrem in namentlicher Abstimmung angenommenen Antrag (19/28464) hatten CDU/CSU und SPD einen Tilgungsplan gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes für die „aufgrund der Ausnahmeregelung aufgenommenen Kredite“ vorgelegt. Diese Kredite sollen im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren zurückgeführt werden, heißt es darin.
Die Rückführung erfolge dabei „in Höhe von jeweils einem Siebzehntel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat“. Die vorgelegte Tilgungsverpflichtung tritt zu der am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsverpflichtung hinzu (19/20128, 19/20716).
Antrag der Grünen abgelehnt
Abgelehnt wurde ferner ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für „schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Wirtschaftshilfen“ (19/27194), zu dem eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vorlag (19/28292). Neben den Grünen stimmte auch die Linksfraktion dafür, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Einfacher zu beantragen, schneller und in größerer Höhe erhältlich – das forderte die Fraktion mit Blick auf die Corona-Hilfen. Sie plädierte darüber hinaus für einen Stufenplan, der Transparenz und Verlässlichkeit darüber schafft, bei welchem Infektionsgeschehen welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Konditionen sollten ihrer Ansicht nach dahingehend verbessert werden, dass erstattungsfähige Fixkosten vollständig erstattet werden können. Die Abschlagszahlung müsse von 50 auf 75 Prozent der beantragten Summe erhöht werden, auch die Personalkostenquote bei den erstattungsfähigen Fixkosten sollte deutlich steigen.
Zur Begründung heißt es, viele Klein- und Kleinstunternehmer sowie Solo-Selbstständige profitierten bislang unzureichend von den Hilfen. Grundsätzlich müsse die Auszahlung schneller gehen, da viele Unternehmen jetzt Liquidität bräuchten, um zu überleben.
Einen Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion zu Beginn der Aussprache, die Debattenzeit von 30 Minuten auf eine Stunde zu erhöhen, lehnte der Bundestag mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. (hau/ste/pez/sas/23.04.2021)