Klimaschutz
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drucksachen 19/30230 und 19/30949)
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Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drucksachen 19/30230 und 19/30949)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, nach einstündiger Debatte dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30949) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 351 Abgeordnete für, 290 gegen den Gesetzentwurf. Zehn Abgeordnete enthielten sich. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt. Entschließungsanträge der FDP- Fraktion (19/30986) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30987) wurden abgelehnt. Bei der FDP-Vorlage stimmten alle übrigen Fraktionen dagegen, beim Antrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion.
Die Bundesregierung will mit der beschlossenen Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Sie reagiert damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar ist. Laut dem Gesetzentwurf wird für 2030 ein neues Zwischenziel von 65 (statt wie bisher 55) Prozent Treibhausgasminderung gegenüber dem Jahr 1990 vorgegeben. Bis zum Jahr 2040 soll die Minderung 88 Prozent betragen. Bis 2045 sind die Treibhausgasemissionen so weit zu verringern, dass Treibhausgasneutralität erreicht wird.
Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die Minderungsziele für die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) neu festgelegt. Besonders stark in die Pflicht genommen wird dabei die Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2020 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 verringern muss. Für die Jahre 2031 bis 2040 werden sektorübergreifend jährliche Minderungsziele festgelegt. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll im Jahr 2024 entschieden werden.
In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat grundsätzlich den Änderungsentwurf begrüßt. Er weist jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung nun in der Pflicht stehe, die richtigen Weichen für die Zielerreichung zu stellen. Im Einzelnen schlug der Bundesrat vor, den Gesetzentwurf durch einen Absatz zu ergänzen, der vorschreibt, die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel zu verbessern. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Sie argumentierte, dass eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung nicht ohne Weiteres in die derzeitige Systematik des Klimaschutzgesetzes passe.
In der Debatte sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die Bundesregierung habe mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes umgehend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Das Gesetz stelle sicher, dass die Ziele hin zur Treibhausgasneutralität zuverlässig erreicht würden. Alle, die das Klimaschutzgesetz als zahnlosen Tiger kritisierten, würden erleben, dass das Gegenteil der Fall sei.
Schulze verhehlte nicht, dass sie sich noch mehr gewünscht hätte. Als Beispiele nannte sie ein Tempolimit, eine Solardachpflicht, einen steileren Pfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Aufteilung der durch den CO2-Preis bedingten Mehrkosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern. Für diesen im Kabinett bereits beschlossenen Punkt habe es leider im Parlament keine Mehrheit gegeben, sagte sie mit Blick auf den Koalitionspartner. „Sozial gerechten Klimaschutz“, erklärte die Ministerin, „gibt es nur mit der Sozialdemokratie.“
Wie beim Ermächtigungsgesetz könne es beim Klimaschutzgesetz gar nicht schnell genug gehen, sagte Karsten Hilse (AfD). Das Gesetz sei „ein weiterer Stein auf dem Weg in Unfreiheit und Armut“, sagte Hilse in seiner von zahlreichen Zwischenrufen begleiteten Rede. Der Sachverständige William Happner habe bei der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss dargelegt, dass von der Erhöhung der CO2-Konzentration keine Gefahr für das Klima ausgehe und dass es keinen Klimanotstand gebe.
Die Behauptung, das menschengemachte CO2 sei der Hauptgrund für den Klimawandel, sei zu einem religiösen Dogma geworden – und religiöse Dogmen seien schon immer die Grundlage für Freiheitsentzug gewesen.
Im Anschluss an Hilses Rede erklärte die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Die Linke), sie behalte sich vor, nach Prüfung des Protokolls Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Rede Hilses habe gezeigt, dass die AfD das Bundesverfassungsgericht nicht akzeptiere und sich vom Rechtsstaat entfernt habe, sagte für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Stracke. Es gelte, in diesem Jahrzehnt die entscheidenden Schritte zu gehen, damit Deutschland ein klimaneutrales Industrieland werde. Klimaschutz, nachhaltiges Wachstum und soziale Sicherheit seien für die Unionsfraktion untrennbar miteinander verbunden.
Eine zentrale Aufgabe sei es, trotz der CO2-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten. Bei der Entlastung der Unternehmen im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung (19/28163) habe die Unionsfraktion weitergehende Vorstellungen gehabt, die mit der SPD nicht umzusetzen gewesen seien.
Für die FDP-Fraktion stellte Dr. Lukas Köhler infrage, dass das Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetze. Denn es sei nicht effizient und strebe nicht eine europäische Lösung an. Stattdessen sei die Bundesregierung mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 vorgeprescht, womit sie ihre Verhandlungsposition auf europäischer Ebene geschwächt habe.
Der Ansatz, einzelnen Sektoren Vorgaben für den CO2-Ausstoß zu machen, sei nicht effizient, kritisierte Köhler weiter. Denn dieses System sorge nicht dafür, dass der Euro dort ausgegeben werde, wo er am effizientesten eingesetzt werde. Viel besser sei das System eines einheitlichen Emissionshandels.
Für die Fraktion Die Linke blickte Sabine Leidig auf die Finanzmarktkrise 2009 zurück. Damals habe die Bundesregierung die Chance für ein Umsteuern nicht genutzt. Auch als 2019 die Demonstrationen von Fridays for Future stattgefunden hätten, habe die Bundesregierung die Chance für eine sozial-ökologische Transformation verpasst.
Dass die Bundesregierung in Wirklichkeit gegen den Klimaschutz handle, zeige der Bundesverkehrswegeplan, der die Infrastruktur für noch mehr Autoverkehr schaffe. Nötig sei eine wirkliche Verkehrswende mit deutlich weniger motorisiertem Verkehr.
Die Bundesregierung nutze ihre Chance nicht, sagte auch der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter. Nie hätten einer Bundesregierung beim Klimaschutz so viele Möglichkeiten offengestanden, und selbst große Teile der Industrie hätten umgedacht. „Wenn Politik die Kunst des Möglichen ist, dann waren Sie wirklich keine Künstler“, sagte Hofreiter.
Die Bundesregierung habe bei der Energiewende ein einziges Chaos angerichtet, die Industrie beim Umbau im Stich gelassen und mit der Mobilitätswende noch gar nicht richtig begonnen, sagte Hofreiter weiter. Die Bundesregierung sei von einer „Mischung aus Zaghaftigkeit und Überforderung“ geprägt und missbrauche das Argument der sozialen Gerechtigkeit, um die für den Klimaschutz nötigen Maßnahmen nicht zu ergreifen.
Beschlossen wurde zudem der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz“ (19/27672) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30954). Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Mit dem Zulassungsverfahren sollen Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen effizienter werden.
Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt wurde, hat das Ziel, Zulassungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie effizient und für den Vorhabenträger weniger kompliziert zu gestalten. Zu diesem Zweck wurde unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch einen neuen Paragrafen 16b ergänzt. Er sieht vor, dass beim Repowering (Ersetzen alter Anlagen durch neue) im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden müssen, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können.
Auch einen Gesetzentwurf „zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/27453, 19/28407, 19/28605 Nr. 1.16) beschloss der Bundestag in der vom Wirtschafts- und Energieausschuss geänderten Fassung (19/30899). Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Dazu lagen ein Bericht des Wirtschaftsausschusses (19/30109) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30910) vor. Entschließungsanträge der FDP (19/30988) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/30989) zu diesem Gesetzentwurf wurden abgelehnt. Bei der FDP-Vorlage enthielt sich die AfD. Die Vorlage der Grünen wurde nur noch von der Linken unterstützt.
Mit diesem dritten beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Weg für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur bereiten. Zugleich werden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dabei geht es laut Regierung um erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur, bevor ein Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene neue Anpassungen erfordern wird.
Für die Umwidmung von Gasleitungen, den Neubau von Wasserstoffleitungen und für die Integration bestehender privater Infrastrukturen brauche es Planungs- und Investitionssicherheit, so die Regierung. Die Regelung sei indes auch deswegen für den Übergang gedacht, weil es perspektivisch um eine Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem gehe und Erfahrungen etwa mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie in künftige Regelungen einfließen würden. In den Gesetzentwurf seien entsprechende Formulierungen für Übergangsregulierungen aufgenommen worden.
Der Bundesverwaltung entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 8,2 Millionen Euro bei einmaligen Umstellungskosten von etwa 1,65 Millionen Euro. Auf die Wirtschaft kommt den Berechnungen zufolge ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund 12,7 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand in Höhe von rund zwölf Millionen Euro zu.
In einer vom Bundestag gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von AfD und FDP angenommenen Entschließung zum Gesetzentwurf zum Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur (19/27453) wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, für die Dauer der Übergangsregulierung Vorschläge für zusätzliche Förderinstrumente vorzulegen. Auch soll sie prüfen, wie die Förderinstrumente für die Dauer der Übergangsregulierung mittels eines Absicherungsmechanismus ergänzt werden können, um zu verhindern, dass es bei Ausfall einzelner Ankerkunden des Wasserstoffstartnetzes durch die damit einhergehende Erhöhung der Wasserstoff-Netzentgelte für die verbliebenen Kunden zu einem kaskadenartigen Einbruch der Wirtschaftlichkeit kommt.
Auf europäischer Ebene soll die Regierung eine Änderung der Erdgasbinnenmarktrichtlinie, der Erdgasfernleitungsnetzzugangsverordnung und der Fernleitungsentgeltstrukturverordnung vorantreiben, um eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes zu ermöglichen. Dabei sei zu prüfen, ob entsprechende Anpassungen bereits im Rahmen des in Entstehung befindlichen Gasbinnenmarktpakets der EU-Kommission vorgenommen werden können. Auch soll die Regierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, der eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoffnetzes und des Erdgasnetzes herbeiführt, sobald dies europarechtlich möglich ist.
Der Bundestag stimmte darüber hinaus der Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (19/29793, 19/29997 Nr. 2.4) in der vom Wirtschafts- und Energieausschuss geänderten Fassung (19/30902) zu. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen. Zur Abstimmung lagen auch ein Bericht des Wirtschafts- und Energieausschusses vor (19/31012) .
Mit der Verordnung regelt die Bundesregierung Details zu Wasserstoff, Gülleanlagen und Agro-PV-Anlagen. Konkret geht es um eine Definition von „grünem Wasserstoff“ und Folgen für die Befreiung von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Anforderungen werden laut Regierung so gesetzt, dass sie einen schnellen Markthochlauf der Technologie unterstützen und Mindestanforderungen an den „glaubhaften Strombezug aus erneuerbaren Energien stellen“. Als grüner Wasserstoff gilt demnach nur der, der innerhalb der ersten 5.500 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in einer Einrichtung zur Herstellung von grünem Wasserstoff elektrochemisch hergestellt wird und bestimmte Anforderungen an den Strombezug einhält.
Für kleine Gülleanlagen gibt es künftig eine Anschlussförderung nach Ablauf des bisherigen 20-jährigen Förderzeitraums. So werde sichergestellt, dass diese Anlagen wirtschaftlich weiterbetrieben werden können, heißt es. Bei den Änderungen zu Agro-Solaranlagen geht es um neue Flächen wie zum Beispiel Obstanbauflächen, die künftig gleichzeitig für Solaranlagen genutzt werden können.
Der Bundestag nahm zu dieser Verordnung eine Entschließung an, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Festlegung von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff dafür einzusetzen, „dass diese Regelungen mit den Anforderungen der Erneuerbaren-Energien-VO für die Markthochlaufphase vereinbar sind“.
Der Bundestag stimmte darüber hinaus mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition einer Verordnung der Bundesregierung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch nationalen Brennstoffhandel zu (BEHG-Corbon-Leakage-Verordnung; 19/28163, 19/28605) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/30955) zu. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion dazu (19/30990) abgelehnt.
Die Bundesregierung will vermeiden, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um der seit Anfang 2021 in Deutschland geltenden CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme zu entgehen. Zu diesem Zweck hatte sie dem Bundestag die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (19/28163) vorgelegt.
Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung nach Paragraf 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie setzt ein Eckpunktepapier der Bundesregierung um und berücksichtigt zudem einen Entschließungsantrag, den der Bundestag im Oktober 2020 angenommen hatte. Beschlossen wurden Kompensationsmaßnahmen für Unternehmen, die vom CO2-Preis besonders betroffen sind und bei denen deshalb die Gefahr besteht, dass sie ins Ausland abwandern, wo dieser CO2-Preis nicht erhoben wird („Carbon Leakage“). Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels. Zudem enthält die Verordnung die Möglichkeit, in einem nachgelagerten Prüfungsverfahren weitere Sektoren zu identifizieren, bei denen ein Carbon-Leakage-Risiko besteht.
Im Jahr 2020 hat der Gebäudesektor die Zielvorgaben für die Treibhausgasemissionen verfehlt, während alle anderen Sektoren ihr jeweiliges Ziel wahrscheinlich oder sicher erreicht haben. Dies geht aus dem Bericht des Expertenrats für Klimafragen zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 (19/29683) hervor, den der Bundestag zur Kenntnis nahm. Der Expertenrat für Klimafragen besteht aus fünf Fachleuten und wurde zum 1. September 2020 berufen. Seine Einrichtung geht auf das 2019 beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz zurück. In seinem Bericht bewertet der Expertenrat die vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissionsdaten für das Jahr 2020.
Dem Bericht zufolge hat die Covid-19-Pandemie insbesondere im Verkehrssektor einen wesentlichen Einfluss auf die Emissionsdaten gehabt. Im Energiesektor spielten demnach auch der niedrige Erdgas- und Ölpreis sowie das Wettergeschehen eine Rolle. Zur Weiterentwicklung der Wirkungsweise des Klimaschutzgesetzes regt der Expertenrat an, einen zusätzlichen Prüfmechanismus für diejenigen Sektoren zu etablieren, die gemäß Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes das Sektorziel für das Vorjahr erreicht haben.
Der Bundestag lehnte drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ab, darunter zwei Anträge zur Klimapolitik, ab. Im ersten forderte die Fraktion „Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik“ (19/28785), der zweite trug den Titel „Klimaschutz ist jetzt“ (19/29294). Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30949).
Der dritte Antrag der Grünen forderte, die „Carbon-Leakage-Verordnung der Bundesregierung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes gerecht und planungssicher auszugestalten“ (19/29295). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/30955). Alle übrigen Fraktionen stimmten jeweils dagegen.
Für Klimapartnerschaften als Kern einer strategischen Klimaaußenpolitik sprachen sich die Grünen in ihrem ersten Antrag (19/28785) aus. Darin forderten sie die Bundesregierung auf, „eine ambitionierte, kohärente Klimaaußenpolitik-Strategie im Sinne der Förderung einer globalen sozial-ökologischen Transformation zu entwickeln und im Bundeskabinett zu beschließen“.
Konkret verlangten die Antragsteller von der Bundesregierung, spätestens auf dem Petersberger Klimadialog im Mai zuzusagen, das nationale deutsche Klimaziel für 2030 auf 70 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 zu erhöhen und den Kohleausstieg in Deutschland auf 2030 vorzuziehen. Auf internationalem Parkett sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern für eine globale Energie- und Verkehrswende, einen vollständigen Atomausstieg und einen Kohleausstieg werben. Außerdem sollte sie zusammen mit der EU eine Klimapartnerschaft mit den USA begründen, die ein transatlantisches Netzwerk etabliert. Gegenüber China sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, aus der Kohle auszusteigen und das angekündigte chinesische Klimaziel ehrgeiziger zu formulieren.
In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/29294) forderten die Grünen die Bundesregierung auf, eine Reform des Klimaschutzgesetzes vorzulegen, in der für 2030 ein Klimaschutzziel von minus 70 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 festgelegt wird. Auch sollte ein Gesamtplan festgelegt werden mit dem Ziel, Klimaneutralität deutlich vor 2050 zu erreichen.
Im Einzelnen sprachen sich die Antragsteller dafür aus, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und den nationalen CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr anzuheben. Konkret sollte die Erhöhung des CO2-Preises auf 60 Euro auf das Jahr 2023 vorgezogen werden; danach sollte der Preis weiter ansteigen. Außerdem forderte die Fraktion, Solaranlagen auf Dächern zum Standard zu machen, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen und den Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden ab 2021 grundsätzlich nicht mehr zuzulassen.
Vorschläge für die Ausgestaltung der Carbon-Leakage-Verordnung machten die Grünen in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/29295). Darin forderten sie, nachvollziehbare branchenspezifische Kompensationslösungen für Unternehmen festzulegen, die im internationalen Wettbewerb stehen und nachweisbar Nachteilen durch die CO2-Bepreisung unterliegen, die nicht im Gegenzug durch die Senkung der EEG-Umlage kompensiert werden. Der maximale Umfang der Kompensationen sollte nach den Vorstellungen der Antragsteller 75 Prozent nicht übersteigen.
Um zu verhindern, dass Unternehmen ins Ausland abwandern, seien „transparente und passgenaue Kompensationsmechanismen“ erforderlich, „die den sozial-ökologischen Umbau als Anspruch haben und ungerechtfertigte Mitnahmeeffekte verhindern“, hieß es im Antrag.
Der Bundestag lehnte darüber hinaus elf Anträge der FDP-Fraktion ab, in denen sie sich „für fairen Klimaschutz für Mieter und Vermieter“ (19/25246), eine „transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem“ (19/28686), „CO2-Speicherung als Voraussetzung für Klimaneutralität“ (19/29756), die „Ausweitung des EU-Emissionshandels statt CO2-Steuer und staatlich organisiertem Kohleausstieg“ (19/16487), für eine Europäische Wasserstoffunion (19/20020), für „bunten Wasserstoff für eine nachhaltige Wirtschaft“ (19/20021), für die Nutzung der „Potenziale der Digitalisierung, Gentechnik und sozialen Marktwirtschaft“ (19/24631), für ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien (19/25295), für einen Stresstest für das Energiesystem und nachhaltige Sicherung der Versorgung (19/29760), für eine koordinierte Energiewende (19/27819) und für eine „grüne Wand für Entwicklung und Klimaschutz“ (19/16425) einsetzte.
Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Bauausschusses (19/30642), des Umweltausschusses (19/17726; 19/26707; 19/25908; 19/30899, 19/31009;19/30949 Buchstabe b), des Wirtschaftsausschusses (19/25648 Buchstabe a und b, 19/31021, 19/31019) und des Entwicklungsausschusses (19/20900) vor. In zehn Fällen lehnten alle übrigen Fraktionen die FDP-Initiativen ab, beim zum Stresstest für das Energiesystem enthielt sich die AfD.
In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/25246) forderten die Abgeordneten die Einführung einer Teilwarmmiete. Damit würden Zahlungen und Kosten zwischen Vermietern und Mietern so aufgeteilt, dass beide Seiten profitieren und die Sanierung im Gebäudebestand in Schwung kommt, argumentieten sie. Dies sei ein fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter.
Bei dem Modell würden Heizkosten in Grundkosten und nutzungsabhängige Kosten aufgeteilt. Nettokaltmiete und Grundheizkosten ergeben den Angaben zufolge die Teilwarmmiete, die Mieter an Vermieter zahlen. Letztere sorgten für die Grundbeheizung der Wohnung. Der nutzungsabhängige Teil geht ebenfalls an den Vermieter und wird am Jahresende verbrauchsabhängig abgerechnet. Vermieter erhielten so einen Anreiz, in klimaschonende Technologien zu investieren, Mieter profitierten von den sinkenden nutzungsabhängigen Kosten.
Für eine transatlantische Klimaschutzkooperation als Startschuss für ein globales Emissionshandelssystem sprach sich die FDP-Fraktion in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/28686) aus. Konkret forderte sie die Bundesregierung auf, sich für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten zu engagieren.
Außerdem sollte sie sich für intensive Gespräche zwischen der EU und der US-Administration einsetzen mit dem Ziel, ein transatlantisches Emissionshandelssystem umzusetzen. Dabei müssen nach Ansicht der Antragsteller Zertifikate unterschiedlicher Emissionshandelssysteme gegenseitig anerkannt werden.
Die unterirdische Speicherung von CO2 sollte nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/29756) forderte sie die Bundesregierung auf, die CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) als festen Bestandteil der deutschen und europäischen Klimaschutzstrategie zu etablieren.
Um einen verlässlichen regulatorischen Rahmen für die Anwendung der CCS-Technologie zu schaffen, sollte die Bundesregierung ein Kohlendioxidkreislaufwirtschafts- und -speicherungsgesetz erarbeiten. Aus Mitteln des Energie- und Klimafonds sollte sie ein Klima-Investitionsprogramm auflegen, um Forschung und Entwicklung im Bereich klimafreundlicher Technologien inklusive CCS finanziell zu unterstützen.
Der Bundestag sollte die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion auffordern, die Ausweitung des EU-Emissionshandels (EU-ETS) auf den Verkehr und die Gebäude in Deutschland in die Wege zu leiten. In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/16487) forderten die Abgeordneten, parallel in Gesprächen mit Frankreich, den Benelux-Staaten und weiteren Mitgliedsstaaten der EU „auf ein gemeinsames Vorgehen hinzuwirken“.
Weiter wollten die Liberalen, dass im Gegenzug zur nationalen Einbeziehung aller Brennstoffemissionen in den EU-Emissionshandel „alle überflüssigen, teuren und für Wirtschaft und Verbraucher restriktiven Regulierungen“ abgebaut werden. Auch die Einbeziehung von Treibhausgasemissionen aus der Land- und Forstwirtschaft müsse vorangetrieben werden.
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem fünften abgelehnten Antrag (19/20020) eine „Europäische Wasserstoffunion“. Die Bundesregierung müsse das Thema während der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 vorantreiben, dem Bundestag müsse die ausstehende nationale Wasserstoffstrategie vorgelegt werden. Außerdem seien unkomplizierte Förderungen für die Technologie und für Anwendungsbereiche gefragt, und Wasserstoff müsse als Stütze der Versorgungssicherheit anerkannt werden.
Mit dem Antrag wollten die Abgeordneten den Druck auf die Bundesregierung bei dem Thema erhöhen. Diese schaffe es seit Monaten nicht, ihre angekündigte Strategie zum Wasserstoff vorzulegen, hieß es zur Begründung.
Es seien ausreichende Mengen an Wasserstoff notwendig, um das Klimaschutz-Potenzial der Energie-Ressource nutzen zu können, schrieb die FDP-Fraktion in ihrem sechsten abgelehnten Antrag (19/20021). Da ein Großteil des Bedarfs in Deutschland deshalb über Importe zu decken sei, bedürfe es einer entsprechenden Infrastruktur sowie Wasserstoffpartnerschaften mit Produktionsländern in heißeren Regionen der Erde, hieß es.
Der aus Elektrolyse und erneuerbarem Strom hergestellte, „grüne“ Wasserstoff könne in großen Mengen nicht hergestellt werden. Es seien deshalb in der nationalen Wasserstoffstrategie neben dem „grünen“ auch der „blaue“ und „türkise“ Wasserstoff als CO2-neutral zu klassifizieren, schrieben die Abgeordneten. Von blauem Wasserstoff spreche man dann, wenn das durch seine Herstellung entstandene CO2 in geologischen Formationen dauerhaft gespeichert werde.
Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem siebten abgelehnten Antrag (19/24631) bei der Anpassung an den Klimawandel die Potenziale von Digitalisierung, Gentechnik und sozialer Marktwirtschaft nutzen. Unter anderem forderte die FDP, die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) strategischer zu gestalten und mehr Raum für Ideenwettbewerb, Innovation, Digitalisierung und privatwirtschaftliche Initiativen zu schaffen.
Außerdem sollte die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine grundsätzliche Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts eintreten.
Die FDP-Fraktion sprach sich in ihrem achten abgelehnten Antrag (19/25295) dafür aus, die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung zu nutzen und so ein zusätzliches CO2-Einsparpotenzial von fünf Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu aktivieren. Aus dem 55-Prozent-Ziel, auf das sich die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2020 geeinigt haben, könnte damit nach Ansicht der FDP-Fraktion ein 60-Prozent-Ziel werden, so die FDP.
Die Bundesregierung sollte sich deshalb nach dem Willen der Antragsteller dafür einsetzen, CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen und anschließend sicher geologisch zu speichern.
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem neunten abgelehnten Antrag (19/29760) eine Definition des Begriffs Versorgungssicherheit. Analog zu den Klimaschutzzielen müssten darauf aufbauend messbare Ziele für die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie entwickelt werden. Außerdem sollte sich die Bundesregierung für gemeinsame europäische Kriterien zur sicheren Energieversorgung einsetzen und das bisherige Monitoring auf Bundesebene perspektivisch neu ausrichten.
Die Abgeordneten begründeten ihren Vorstoß damit, dass man ein starkes und sicheres Fundament für die Energieversorgung wolle, das den Wandel hin zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft begleitet.
Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem zehnten abgelehnten Antrag (19/27819) auf, Wasserstoff in die allgemeine Definition von Gasen im Energiewirtschaftsrecht aufzunehmen. Beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft müsse eine strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur vermieden werden. Alle Betreiber von Wasserstoffnetzen müssten einer Regulierung unterworfen werden.
Zur Begründung heißt es, Wasserstoff müsse ganzheitlich gedacht werden. Es gebe die einmalige Chance, Klimaschutz und Wohlstand zu verbinden und dabei die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Technologie- und Industriestandort auszubauen: „Ein derart grundlegender Wandel kann nicht mit dem Ziel beginnen, sondern muss Schritt für Schritt angegangen werden.“
Die FDP forderte in ihrem elften Antrag (19/16425) die Bundesregierung auf, die 2005 von der Afrikanischen Union beschlossene Grüne Wand-Initiative (GGWSSI) für die afrikanische Sahelzone künftig jährlich mit 50 Millionen Euro direkt zu unterstützen und sie außerdem als „etablierte Plattform für eine schnelle und effiziente Wiederherstellung intakter lebenswerter Landschaften“ im Sahel und darüber hinaus zu nutzen.
Ziel der Initiative sei es, auf einer Länge von 8.000 Kilometern von Dakar bis nach Dschibuti durch Schaffung eines Bands aus produktiven Landschaften der Desertifikation Einhalt zu gebieten und Millionen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen, schrieben die FDP. Aufgrund ihrer enormen Akzeptanz zeigten inzwischen auch Länder anderer Regionen Interesse an einer Teilnahme. Ihrer Ansicht nach bietet sich daher die Chance, mit der Grünen Wand eine Initiative zu unterstützen, die international anerkannt sei und erste Erfolge aufweise.
Keine Mehrheit fanden auch vier Anträge der Linksfraktion, in denen sie sich dafür aussprach, Strom-Übertragungsnetze zu verstaatlichen (19/29961) und CO2-Preise allein von Vermietern zahlen zu lassen (19/27191). Der Wirtschafts- und Energieausschuss hatte zu beiden Anträgen eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/31020, 19/31018).
Außerdem forderte die Fraktion, den Neu- und Ausbau von Autobahnen zu stoppen (19/28778) und Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen zu verbieten (19/482). Zum ersten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/30744), zum zweiten eine des Umweltausschusses (19/14669). Den ersten Antrag (19/29961) lehnten alle übrigen Fraktionen ab, beim dritten und vierten (19/28778, 19/482) enthielten sich die Grünen. Den zweiten Antrag (19/27191) unterstützten auch die Grünen.
Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/29961) die Bundesregierung auf, die vier Stromübertragungsnetze in das Eigentum der öffentlichen Hand zu bringen. Für den Betrieb dieser Netze sollte eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes gegründet werden. Außerdem sollten bundeseinheitliche, sozial gerechte Netzentgelte festgeschrieben und Stromsperren verboten werden.
Die Energieversorgung habe dem Gemeinwohl und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu dienen, hieß es im Antrag. Die für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft notwendigen Veränderungen in der Strominfrastruktur hingen derzeit zu stark von den Partikularinteressen der vier privaten Übertragungsnetzbetreiber ab. Diese „private Oligopolform“ habe zur Folge, dass die Energiewende zu langsam erfolge. Nötig sei deshalb eine Überführung der Stromübertragungsnetze in die öffentliche Hand.
Der CO2-Preis im Wärmebereich sollte nach Ansicht der Linksfraktion komplett von Vermietern getragen werden. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27191) erklärten die Abgeordneten, dies müsse schnellstmöglich per Gesetz geregelt werden.
Auch die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung müssten entsprechend novelliert werden. Mieter hätten keinen Einfluss auf die Energieeffizienz einer Gebäudehülle oder die Heizungsart ihrer Wohnung, hieß es zur Begründung.
Einen Baustopp für den Neu- und Ausbau von Autobahnen forderte die Fraktion in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/28778). Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, die Autobahn GmbH des Bundes anzuweisen, alle laufenden Planungen zur Erlangung der Baureife für Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen sowie diesbezügliche Vergabeverfahren unverzüglich einzustellen. Die aktuell laufende Bedarfsplanüberprüfung sei auszusetzen. Hierfür dürften keine weiteren Aufträge vergeben werden.
Stattdessen sollte ein ressortübergreifender, demokratischer Beteiligungsprozess gestartet werden, der Ziele und Maßnahmen für die Verkehrspolitik des Bundes formuliert, verlangte die Linksfraktion. Darauf basierend sollte die Regierung einen Gesetzentwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorlegen, das die Ziele in Bezug auf Mobilität, Klimaschutz, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Stadt- und Raumverträglichkeit festlegt und die jeweiligen Zuständigkeiten benennt.
Die Linke wollte die Förderung von Erdgas und Erdöl durch Fracking in allen Gesteinsarten ausnahmslos verbieten. Dazu sollte das Bundesberggesetz entsprechend geändert werden. In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/482) argumentierte die Fraktion, dass die Schäden der Fördermethode weitaus höher seien als der Nutzen.
Negative Auswirkungen der Methode seien unter anderem Wasser- und Umweltverschmutzung sowie mögliche Gesundheitsschäden für Arbeiter und Anwohner. Mit Fracking könnten laut Fragestellern ohnehin nur zwei Prozent des Energieverbrauchs gedeckt werden. Stattdessen schlug die Fraktion vor, die erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden sechs Anträge der AfD-Fraktion. Zum einen ging es der Fraktion um „Flugsicherheit auch bei Technologieoffenheit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windenergieanlagen sichern“ (19/22445), „Verbrauchswerte nach dem WLTP-Prüfverfahren für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge festschreiben“ (19/30960) und um das „Well-To-Wheel-Prinzip bei der Bewertung der Flottenemissionen“ (19/30961), das eingeführt werden sollte.
Zu einem vierten Antrag mit dem Titel „Naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“ (19/22455) lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (19/23263). Zum fünften Antrag mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“ (19/22448) hatte der Energieausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/23181). Vom Umweltausschuss lag darüber hinaus eine Beschlussempfehlung (19/27492) zu dem Antrag „Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten – Lebensräume für den Lachs erhalten“ (19/26897) vor.
Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Antrag mit dem Titel „Windindustrie gehört nicht in den Meeresraum – Keine Ausweisung von Vorranggebieten für Windindustrie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone im Rahmen der Raumordnung vornehmen“ (19/30405).
Nächtliche Annäherungen von Flugzeugen an unbeleuchtete Luftfahrthindernisse sind aus Sicht der AfD ebenso gefährlich wie Annäherungen von Flugzeugen an unbeleuchtete Luftfahrthindernisse bei Nebel und schlechter Sicht.
Sichergestellt werden müsse, so die Fraktion in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22445), dass im Falle eines Ausfalls der Steuerungseinrichtung für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung automatisch eine Dauerkennzeichnung aktiviert wird, um die Flugsicherheit zu gewährleisten.
Die AfD forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/30960) die rechtsverbindliche Erklärung, dass die in dem vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Woldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Procedure) gemessenen Verbrauchswerte bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen für die Berechnung und Einhaltung der Flottenverbräuche und die daraus gegebenenfalls resultierenden Strafzahlungen für die Fahrzeughersteller gemäß den Vorgaben der EU verbindlich sind und nicht durch die Werte, die aufgrund der ab 1. Januar 2021 bei den Typgenehmigungsbehörden durch Auswertung der OnBoard-Fuel-Consumption-Meter (OBFCM) errechneten tatsächlichen Verbrauchswerte nachträglich korrigiert werden können.
In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/30961) forderte die Fraktion „bei der Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge das sogenannte 'Well-To-Wheel'-Prinzip für die Bewertung der Flottenemissionen einzuführen“. Dadurch sollten laut Fraktion gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Kraftstoffen erreicht werden.
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/22455) unter anderem eine „naturschutzfachliche Bewertung des Einflusses von Windenergieanlagen auf den Insektenschwund“. Sie verwies auf eine entsprechende Studie. Neben der naturschutzfachlichen Bewertung bedürfe es zudem einer Nachhaltigkeitsbewertung bezüglich der quantitativen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die noch verbliebenen Insektenpopulationen, so die Fraktion.
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem fünften abgelehnten Antrag (19/22448) ein Ende der Privilegien für Windenergieanlagen. Es gehe darum, Mensch und Umwelt zu schützen, schrieben die Abgeordneten. Sie formulierten darin Pläne für verschärfte Prüfpflichten für Anlagenbauer und gesetzliche Sanktionen bei Nichtbeachten dieser Pflichten.
Für strengere Vorschriften für Wasserkraftwerke und einen besseren Schutz des Atlantischen Lachses sprach sich die AfD-Fraktion in ihrem sechsten abgelehnten Antrag (19/26897) aus. (chb/pez/lbr/hau/fb/sas/ste/24.06.2021)