Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, den Entwurf der Bundesregierung für ein „Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ (20/2247) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (20/3590) gebilligt. Die CDU/CSU stimmte dagegen, AfD und Linke enthielten sich. Zu dem Gesetzentwurf lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (20/3591). Die Unionsfraktion hatte außerdem einen Entschließungsantrag (20/3596) vorgelegt, der nach namentlicher Abstimmung keine Mehrheit fand. Gegen die Vorlage, in der die Fraktion die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung forderte, votierten 361 Abgeordnete. 287 stimmten dafür, zwei enthielten sich.
Ein Antrag von CDU/CSU (20/1727), in dem sich die Fraktion für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen aussprach, wurde mit den Stimmen der Koalition und der AfD ebenfalls abgelehnt. Die Linke enthielt sich. Der Finanzausschuss hatte zu dem Antrag eine Beschlussempfehlung abgeben (20/3590).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetz soll die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Die Systemrichtlinie regle das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, heißt es in dem Entwurf. Wesentliche Neuerungen der Systemrichtlinie seien Regelungen zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr über das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren –Excise Movement and Control System (EMCS).
Bislang hätten diese Beförderungen auf Grundlage von Begleitdokumenten in Papierform stattgefunden, heißt es.
Die Alkoholstrukturrichtlinie wiederum regle die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke. Die Überarbeitung der Alkoholstrukturrichtlinie macht laut Bundesregierung geringfügige Anpassungen im Biersteuergesetz erforderlich.
Bierwürze soll steuerfrei werden
Darüber hinaus werden im Biersteuergesetz und in der Biersteuerverordnung verschiedene Änderungen vorgenommen, für die nach Angaben der Bundesregierung ein rechtlicher oder praktischer Handlungsbedarf besteht. Diese Änderungen würden im Wesentlichen dem Bürokratieabbau dienen und Erleichterungen für Wirtschaft und Verwaltung bewirken.
Zu den Maßnahmen gehört unter anderem, dass Bierwürze, welche zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer befreit wird. Weiterhin sollen mit dem Gesetz Wissenschaft und Forschung durch Hereinnahme eines Steuerbefreiungstatbestands in das Biersteuergesetz gefördert werden, sofern das Bier zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werde.
Antrag der CDU/CSU
Für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sprach sich die CDU/CSU-Fraktion aus. Wie die Fraktion in ihrem Antrag (20/1727) erläuterte, wird seit dem 1. Juli 2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zum Ende des Jahres 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent gewährt. Diese Befristung sollte aufgehoben werden und der ermäßigte Steuersatz unbefristet gelten.
In der Begründung hieß es, die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes habe den Unternehmen in den letzten zwei Jahren eine erhebliche Entlastung gebracht. Sie sei neben einer Entlastung für die besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branche aber auch ein Wettbewerbsfaktor mit Blick auf die Nachbarländer. In 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz gelte in der Gastronomie ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz. Auch der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe sich noch im Bundestagswahlkampf für eine dauerhaft abgesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgesprochen. Verwiesen wird auf ein Schreiben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), in dem sich Lindner ebenfalls für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgesprochen habe.
Fortführung der reduzierten Biersteuer
Darüber hinaus forderte die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien, Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden. Gerade die kleinen Brauereien seien von der Schließung der Gastronomie und dem Aussetzen von Veranstaltungen und Festen besonders betroffen gewesen, da hierdurch der Absatz von Fassbier nahezu vollständig zum Erliegen gekommen sei. Der Fassbierverkauf trage bei diesem Brauereien allerdings überproportional zum Betriebserfolg bei.
Wörtlich hieß es in dem Antrag: „Die weltweit einzigartige und vielfältige deutsche Brautradition mit Bierfesten, Brauereigaststätten und Biergärten, die überwiegend von kleinen und mittelständischen Betrieben geprägt ist, trägt zusammen mit einer lebendigen Restaurantkultur nicht nur zur Lebensqualität vor allem in ländlichen Regionen bei, sondern stellt darüber hinaus einen nicht zu unterschätzen Faktor für Deutschland als Reiseziel internationaler Touristen dar.“ Da angesichts der hohen Inflation mit einer Zurückhaltung von Verbrauchern und Reisenden zu rechnen sei, würde das Auslaufen beider Steuerermäßigungen Gastronomie Brauereien gleich doppelt treffen, da sie neben einer höheren Steuerlast auch Umsatzverluste zu tragen hätten. (hau/hle/irs/22.09.2022)