Der Bundestag hat am Freitag, 15. Dezember 2023, den Weg für Fristverlängerungen bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen freigemacht. In namentlicher Abstimmung votierten 363 Abgeordnete für die entsprechende Regelung, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (20/8657) enthalten ist. 180 Abgeordnete stimmten gegen die Maßnahme, 20 enthielten sich. Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, müssen ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten. Diese Regel sollte ursprünglich ab 1. Januar 2024 gelten und wird nun um ein Jahr verschoben.
Der übrige, weit umfangreichere Teil des Gesetzentwurfs, der vor allem den beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland zum Inhalt hat, soll einer späteren Beschlussfassung im kommenden Jahr vorbehalten sein. Die Details hierzu regelt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/9781).
Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sonnenpaket für Deutschland – Mehr Industrie, schnellerer Ausbau und höhere Akzeptanz durch Beteiligung“ (20/6176) wurde im Anschluss an die Debatte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch hierzu hatte der Energieausschuss eine Beschlussempfehlung (20/9780) abgegeben.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Novelle in ihrer ursprünglichen Form soll der PV-Zubau auf dem Dach erleichtert und Mieterstrom vereinfacht und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht werden. Zudem soll die Nutzung von Steckersolargeräten erleichtert und Netzanschlüsse beschleunigt werden. Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiter erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich.
Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Der Haushaltausschuss hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Bericht gemäß Paragraph 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/9791) vorgelegt.
Antrag der CDU/CSU
Die Abgeordneten von CDU und CSU forderten in ihrem abgelehnten Antrag unter anderem die Zertifizierungspflichten befristet auszusetzen und die Verschärfungen der Normen durch Netzbetreiber zu unterbinden. Ein geringerer bürokratischer Aufwand, hieß es zur Begründung, steigere die Akzeptanz der Bevölkerung und beschleunige so die Energiewende. Zudem solle das Anmeldeverfahren für neue Photovoltaikanlagen vereinfacht und erheblich vergünstigte KfW-Darlehen für die Anschaffung von Photovoltaikanlangen in Kombination mit Speichern eingeführt werden. Bei erneuerbaren Energien wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Infrastrukturprojekten der Energiewende sollte auf Ausgleichsflächen verzichtet und die Nutzung von Seitenstreifen für PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus schlugen die Abgeordneten vor, die regulatorischen Hürden für Mieterstrommodelle weiter abzubauen, so dass die im EEG beschriebenen Verfahren, welche zum Ausgleich der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch gedacht war, durch realitätsnahe Lösungen ersetzt werden. Wünschenswert seien darüber hinaus deutlich verbesserte gesetzliche Grundlagen für Bürgerenergiegesellschaften. So sollten Minderheits-Beteiligungen kommunaler Unternehmen an Bürgerenergie-Gesellschaften zugelassen werden. Auch eine Reduzierung der Mindestabstände von PV-Anlagen halte man für geboten, hieß es. (ste/mis/eis/15.12.2023)