Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte - Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern - Drucksachen 20/12893 und 20/13297 -
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2024, im Anschluss an eine rund 40-minütige Debatte die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak beschlossen. Zu dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (20/12893) gibt es eine Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (20/13297), der 539 Abgeordnete zustimmten. 93 Abgeordnete lehnten die Verlängerung ab, es gab zwei Enthaltungen.
Des Weiteren lag den Abgeordneten ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (20/13298), demzufolge der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist.
Entschließungsantrag der AfD abgelehnt
Die AfD-Fraktion hatte zur Abstimmung einen Entschließungsantrag (20/13394) vorgelegt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein detailliertes Mandat für die deutsche Beteiligung an der Operation Inherent Resolve sowie an der nachfolgenden US-amerikanisch-irakischen Sicherheitskooperationen und für die Beteiligung an der Nato-Mission Iraq/ Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte zur Entscheidung vorzulegen.
Die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion lehnten den Entschließungsantrag ab, die AfD-Fraktion stimmte dafür, die Gruppe Die Linke enthielt sich, die Gruppe BSW nahm an der Abstimmung nicht teil.
Antrag der Bundesregierung
Der angenommene Antrag der Regierung sieht die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten vor, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe der Kampf gegen die Bedrohung durch den IS eine zentrale Herausforderung für den Irak.
Eine weiterhin teils unklare Sicherheitsverantwortung in den zwischen der irakischen Zentralregierung und der Region Kurdistan-Irak umstrittenen Gebieten ermögliche es dem territorial weitestgehend eingehegten IS, sich Rückzugsräume zu sichern und zu erhalten. „Mit asymmetrischen Mitteln und Methoden führt IS seinen Kampf fort und besitzt weiterhin die Fähigkeit und den Willen, Anschläge in Irak, Syrien, Europa und Afrika sowie darüber hinaus zu verüben“, schreibt die Regierung.
Befähigung irakischer Streit- und Sicherheitskräfte
Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition (Operation Inherent Resolve) oder einer dieser Operation nachfolgenden Sicherheitskooperation erbracht.
Völkerrechtliche Grundlage ist die Zustimmung der irakischen Regierung, die darüberhinausgehenden Beiträge dienen der Unterstützung des Iraks, der internationalen Anti-IS-Koalition und der regionalen Partner in ihrem Kampf gegen IS im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie auf Grundlage des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen, schreibt die Bundesregierung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den Zeitraum des Mandats vom 1. November 2024 bis 31. Januar 2026 werden auf voraussichtlich 104,4 Millionen Euro beziffert. (hau/ahe/17.10.2024)