Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) (Drucksachen 21/2117 und 21/1371)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, nach halbstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geforderte Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (Unmiss, 21/1371) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 494 Abgeordnete für den Antrag der Bundesregierung, 72 lehnten ihn ab. Es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/2117) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2118) vor, wonach der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist.
Bundeswehreinsatz im Südsudan „Unmiss“
Antrag der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung schreibt, sollen unverändert bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen helfen sollen.
Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Aufgabe der UN-Mission im Südsudan ist laut Antrag der Schutz von Zivilpersonen, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses.
Das Mandat ist bis Ende Oktober 2026 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund eine Million Euro. (ahe/hau/16.10.2025)