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„Mit Verfassung so nicht vereinbar“ – Interview vom 11.9.2018

Tageszeitungen

(Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)

Interview des Wehrbeauftragten in der „Passauer Neue Presse“ vom 11. September 2018

Herr Bartels, die Bundesregierung prüft offenbar eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an einem Einsatz gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad im Falle eines Chemiewaffenangriffs in der Provinz Idlib. Sollte sich Deutschland daran beteiligen?

Bartels: Wenn man von Verbündeten angesprochen wird, ist es ganz selbstverständlich, Optionen zu prüfen. Militärisch wäre die Bundeswehr in der Lage, sich mit Kampfflugzeugen und Marschflugkörpern an einem solchen Einsatz zu beteiligen. Ganz anders stellt sich die verfassungsrechtliche Frage dar: Es gibt keinen Beschluss des UN-Sicherheitsrats. Und es wäre auch keine Mission, die im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit stattfindet, wie es Artikel 24 unseres Grundgesetzes verlangt, also Nato, UN oder EU. Damit ist ausgeschlossen, dass Deutschland sich genauso einbringen könnte, wie es in der Vergangenheit die USA, Frankreich und Großbritannien gemacht haben. Eine solche Beteiligung wäre also verfassungs- und völkerrechtswidrig?

Eine solche Beteiligung wäre also verfassungs- und völkerrechtswidrig?

Bartels: Sagen wir mal: jedenfalls mit unserer Verfassung so nicht vereinbar. Die Frage des Völkerrechts haben wir etwa im Kosovo-Konflikt anders bewertet. Wenn Gefahr im Verzug ist, gibt es Notsituationen, in denen ein Eingreifen geboten sein kann. Das fand damals im Rahmen eines kollektiven Sicherheitssystems statt – als Nato-Mission.

In der umkämpften syrischen Provinz Idlib sollen rund eine Million Kinder eingeschlossen sein. Ist da eine deutsche Beteiligung ähnlich wie im Kosovo nicht schon aus humanitären Gründen geboten?

Bartels: Es gab mehr als 400 000 Tote in den sieben Jahren des syrischen Bürgerkriegs, ohne dass der Westen interveniert hätte. Diese Grundsatzfrage hat der Westen also schon vor Jahren beantwortet, nämlich in dem Sinne, sich nicht am Bürgerkrieg zu beteiligen, außer bei der Bekämpfung des „Islamischen Staates“ aus der Luft.

Noch im April hat die Kanzlerin eine deutsche militärische Beteiligung ausgeschlossen. Woher kommt jetzt dieser mögliche Sinneswandel?

Bartels: Im Moment werden offenbar nur Optionen geprüft, es sind keinerlei Entscheidungen gefallen. Diese müssten im Kabinett gemeinsam getroffen werden und auch eine Parlamentsmehrheit hinter sich wissen. Das sehe ich nicht.

Der Bundestag soll im Falle eines schnellen Eingreifens erst nachträglich befragt werden. Ist das aus Ihrer Sicht ein akzeptables Verfahren?

Bartels: Unter anderen Umständen wäre das nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz im Ausnahmefall möglich. Aber diese Frage dürfte sich hier gar nicht stellen. Denn in diesem Fall gibt es kein System kollektiver Sicherheit, in dessen Rahmen wir handeln würden. Die verfassungsrechtliche Prüfung dürfte also negativ ausfallen. Was unterstützende militärische Maßnahmen angeht, sieht das bisherige Bundestagsmandat Luftbetankung und Luftaufklärung vor – bezieht sich damit aber ausdrücklich auf die Bekämpfung des IS. Wichtig ist: Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen sich darauf verlassen können, dass sie strikt im Rahmen der Verfassung eingesetzt werden. Und so war es bisher ja auch immer.

Interview: Andreas Herholz

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