Kolumne der Wehrbeauftragten - März 2025

Wehrbeauftragte Eva Högl (© DBT/Inga Haar)
Liebe Soldatin, lieber Soldat,
in der aktuellen KOMPASS-Ausgabe geht es um das Glaubensbekenntnis. Für mich als evangelische Christin hat das Glaubensbekenntnis eine besondere Bedeutung. Es ist Ausdruck meines Glaubens und umfasst die wesentlichen Inhalte und Grundsätze meines Glaubens. Es ist mein Bekenntnis zu Gott. Und es ist fester und unverzichtbarer Teil jedes Gottesdienstes und verbindet die Gemeinde miteinander und mit Gott. Und es ist immer wieder eine Vergewisserung und Bestätigung: dass ich an Gott glaube, dass ich zur Gemeinde gehöre und dass Gott da ist.
In der Bundeswehr gibt es auch eine Art von Glaubensbekenntnis: das Feierliche Gelöbnis.
Mit dem Gelöbnis verpflichten sich Rekrutinnen und Rekruten, Frieden, Freiheit und Sicherheit, Demokratie und Rechtsstaat tapfer zu verteidigen. Es bekundet somit nach außen und nach innen, woran sie glauben und für was sie einstehen – im Ernstfall sogar mit ihrem eigenen Leben. Diese Werte und Überzeugungen verbinden Rekrutinnen und Rekruten mit ihren Kameradinnen und Kameraden und allen anderen Bundeswehrangehörigen. Mit dem Gelöbnis werden sie offiziell in die Bundeswehr aufgenommen.
Das Gelöbnis hat eine herausgehobene Bedeutung. Es ist einer der wichtigsten Tage im militärischen Leben einer jeden Soldatin und eines jeden Soldaten und symbolisiert das Bekenntnis zur Bundeswehr und zur demokratischen Grundordnung. Es wirkt identitäts- und gemeinschaftsstiftend – ganz so wie ein Glaubensbekenntnis.
Wenn Verbände und Einheiten mich zu Gelöbnissen einladen, freue ich mich sehr. Das bedeutet mir viel und ist auch für mich immer etwas ganz Besonderes. In meiner Amtszeit habe ich an vielen wunderbaren Gelöbnissen teilgenommen – zum Jahrestag des Stauffenberg-Attentats am 20. Juli, zum Gründungstag der Bundeswehr am 12. November, auf Marktplätzen und in Kasernen, in Berlin, Plön, Meldorf, Husum, Bremerhaven, Rotenburg (Wümme), Munster, Eisenach und Germersheim.
Bei jedem Gelöbnis gibt es Momente, die mich berühren: der Gottesdienst mit dem Segen für die Rekrutinnen und Rekruten, die Klänge der Militärmusik, das gemeinsame Singen der Nationalhymne, der Blick in die gespannten Gesichter der Rekrutinnen und Rekruten beim Abschreiten der Front, die leuchtenden Augen der Rekrutenabordnung bei Handschlag und Gratulation, die stolzen Gesichter von Müttern, Vätern, Geschwistern, Freundinnen und Freunden.
Besonders beeindruckt bin ich immer wieder von der Ansprache der Rekrutensprecherin oder des Rekrutensprechers. Sie berichten von ihrer Grundausbildung, von Höhen und Tiefen, von Entbehrungen, Kameradschaft und Zusammenhalt. Sie machen deutlich, warum sie und ihre Kameradinnen und Kameraden Soldatinnen und Soldaten geworden sind, und was es heißt, Staatsbürgerin und Staatsbürger in Uniform zu sein. Dafür wählen sie meist sehr persönliche und reflektierte Worte, die mir in Erinnerung bleiben.
Gelöbnisse sollten immer in der Öffentlichkeit stattfinden – mitten auf dem Marktplatz. Denn genau dort gehört die Bundeswehr hin: in die Mitte unserer Gesellschaft, sichtbar und präsent als selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft.
Wenn Gelöbnisse öffentlich sind, können nicht nur Familienangehörige und Freunde der Rekrutinnen und Rekruten teilnehmen, sondern alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und damit ihre Anerkennung für den Dienst von Soldatinnen und Soldaten zum Ausdruck bringen: Eine Wahrnehmung und Wertschätzung, die sie verdienen. Und ein deutliches Bekenntnis der Gesellschaft zu unserer Bundeswehr – der wir vertrauen und an die wir glauben!
Mit herzlichen Grüßen
Eva Högl,
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages