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13.03.2018 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 146/2018

AfD verlangt Ende des Solidaritätszuschlags

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags. In einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/1157), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, erklärt die Fraktion, der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mittelbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Daher sei die Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben. „Der Solidaritätszuschlag darf als Ergänzungsabgabe allein zur Deckung (vorübergehender) Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt erhoben werden, weil sich die Ergänzungsabgabe im Vergleich zu den sonstigen Steuern, die in der Finanzverfassung aufgezählt sind, wie die seltene Ausnahme zur Regel verhält“, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Zwar müsse die Ergänzungsabgabe nicht von vorneherein befristet erhoben werden, „jedoch verbietet der Ausnahmecharakter der Ergänzungsabgabe eine dauerhafte, eine immerwährende Erhebung dieser Steuer“, heißt es.

„Die sofortige und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die damit einhergehende Entlastung des Steuerzahlers sind gerade zum jetzigen Zeitpunkt mehr als angezeigt, heißt es in dem Entwurf. Die dem Staat durch die Abschaffung fehlenden rund 18 Milliarden Euro könnten durch den höchsten Haushaltsüberschuss im Jahr 2017 von 38,4 Milliarden Euro mehr als kompensiert werden.

Eine zunächst selektive Abschaffung des Solidaritätszuschlags nur für bestimmte Einkommensgruppen lehnt die AfD-Fraktion wegen des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ab.

Außerdem weist die AfD-Fraktion darauf hin, dass im Ausland erzielte Einkünfte in geringerem Maße durch den Solidaritätszuschlag belastet werden als inländische. Dies stelle einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Nach Angaben der AfD-Fraktion werden im Ausland gezahlte Steuern auf im Ausland erzielte Einkünfte zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet. Die hierdurch ermäßigte Einkommen- und Körperschaftsteuer bilde die Grundlage für die für die Berechnung des Solidaritätszuschlags. Diese Ungleichbehandlung der Besteuerung von ausländischen und inländischen Einkünften habe der Bundesrechnungshof bereits 2008 (16/11000) festgestellt und als Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit bewertet. Die Regierung habe dies gegenüber dem Rechnungshof eingeräumt und eine Prüfung in Aussicht gestellt. “Diese ministerielle Prüfung dauert offensichtlich - auch nach fast zehn Jahren - immer noch an„, kritisiert die AfD-Fraktion.

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