+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

25.04.2018 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 265/2018

NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP beim Bundesverfassungsgericht den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung für sechs Jahre beantragen. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag der drei Fraktionen (19/1824) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll sich der Ausschuss auch auf Ersatzparteien erstrecken.

In der Begründung verweisen die drei Fraktionen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13). Darin habe das Gericht festgestellt, dass die NPD „die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“. Einzig „aufgrund (derzeit) fehlender Potentialität zur tatsächlichen Umsetzung ihrer Ziele“ habe das Gericht das Verbot der NPD nicht ausgesprochen. Allerdings habe es die Möglichkeit aufgezeigt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen bleibt, gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen. Von dieser Möglichkeit sei durch eine Grundgesetzänderung und das „Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung“ vom Juli 2017 Gebrauch gemacht worden.

„In Anwendung der entsprechenden Regelungen beantragt der Deutsche Bundestag den Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung für die Zukunft für die Dauer von sechs Jahren“, heißt es in der Vorlage weiter. Hierbei entfalle auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Zuwendungen der Partei. Dieses Verfahren diene „vorwiegend dem Zweck zu verhindern, dass eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern - gleichgültig in welcher Höhe - von dem Staat unterstützt werden muss, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt“.

Marginalspalte