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16.07.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 523/2018

Förderung von Sprunginnovationen

Berlin: (hib/ROL) In Deutschland sind in den vergangenen Jahrzehnten einige Sprunginnovationen entwickelt worden, die aber oft erst außerhalb Deutschlands durch anwendungsorientierte Forschungsvorhaben oder Prototypentwicklungen konkreter Produkte zur Marktreife geführt worden seien. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3289) auf die Kleine Anfrage (19/2833) von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Sprunginnovationen.

Beispiele seien der mp3-Standard zur Kompression digital gespeicherter Audiodaten, Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs oder der Riesenmagnetowiderstand zur Verwendung in Computerfestplatten. Die wissenschaftlichen Grundlagen dafür seien durch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland gelegt worden. Der Schwerpunkt vieler deutscher Unternehmen liege jedoch vorrangig auf schrittweisen Innovationen in reifen Technologiefeldern und etablierten Branchen, die mit geringem Risiko und mit vergleichsweise gut vorhersagbarer Rendite in den Markt eingeführt werden können. Aus Sicht vieler Experten (z. B. der Expertenkommission für Forschung und Innovation) würden die Potentiale für Sprunginnovationen insbesondere in jungen Hochtechnologiefeldern, bei Neugründungen und dem Wachstum innovativer Unternehmen sowie bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Erschließung neuer Märkte trotz der vorhandenen hohen Qualität des deutschen Forschungs- und Wissenschaftssystems nicht ausreichend mit der im internationalen Wettbewerb notwendigen Dynamik ausgeschöpft. Die Bundesregierung werde deshalb auf der einen Seite weiterhin die Forschung, die Vernetzung und den Transfer an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch maßgeschneiderte Programme und Maßnahmen stärken. Auf der anderen Seite sei als Antwort auf die oben geschilderte Herausforderung im Koalitionsvertrag als Ziel die staatliche Förderung von Sprunginnovationen verankert, um Ideen mit bahnbrechendem Innovationspotential von der Forschung bis zur Innovation zu fördern und aktiv zu begleiten.

Die Bundesregierung verfolge zurzeit zwei Ansätze zur Förderung von Sprunginnovationen. Zum einen werde ein unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an den in der Hightech-Strategie formulierten prioritären Zukunftsaufgaben (digitale Wirtschaft und Gesellschaft, nachhaltiges Wirtschaften und Energie, innovative Arbeitswelt, gesundes Leben, intelligente Mobilität, zivile Sicherheit) orientierter Ansatz mit strategischen, wirtschaftlichen und technologischen Zielen verfolgt. Zum anderen konzentriere sich der vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gewählte Ansatz zur Einrichtung einer „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) an den künftigen Bedarfen für Cybersicherheit im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit und diesbezüglicher Schlüsseltechnologien.

Die beiden Ansätze würden parallel und institutionell getrennt verfolgt, nutzten aber vergleichbare Instrumente zur Förderung disruptiver Innovationen. Der Aspekt der Verwertung künftiger Fähigkeiten sei in beiden Initiativen ein wesentlicher Treiber, dies schließe bei der Ausgestaltung von ADIC die Verwertung im Bereich innerer und äußerer Sicherheit mit ein. Unter einer Sprunginnovation oder auch disruptiven Innovation verstehe die Bundesregierung eine Innovation, die sich durch eine radikale technologische Neuheit und/oder durch ein hohes Potential für eine marktverändernde Wirkung auszeichne.

Bei den aktuellen Überlegungen könnten erfolgreiche Ansätze aus internationalen Agenturen wie der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) und der Advanced Research Projects Agency-Energy (ARPA-E) oder dem japanischen Impulsing Paradigm Change through Disruptive Technologies Program (ImPACT) aufgenommen werden. Für den zivilen Anwendungsbereich würden sich das BMBF und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Erarbeitung des Konzepts eines eigenständigen Modells für eine „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ abstimmen, das an das deutsche Innovations- und Wissenschaftssystem angepasst sei.

Die „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ werde gemeinsam von BMVg und BMI verantwortet und würde Cybersicherheit aus dem Blickwinkel der inneren und äußeren Sicherheit betrachten. Die Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen soll grundsätzlich themen-, disziplin- und technologieoffen sein. Sie soll zur Lösung konkreter Herausforderungen beitragen, ohne den Lösungsweg vorzugeben. Im nachprüfbaren Erfolgsfall soll zeitnah im Erfolgsfall mit entsprechender Förderung ein großer gesellschaftlicher Nutzen erzielt beziehungsweise neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht werden. Auch unerwartete Ansätze sollen berücksichtigt und Pfadabhängigkeiten unter anderem durch zu rigide Themenvorgaben vermieden werden. Zudem sollten die dazugehörigen Programme durch innovative und kreative Akteure mit entsprechender Fachkompetenz gesteuert werden.

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