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10.08.2018 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 584/2018

Pfandfreies Dosenbier für Dänen

Berlin: (hib/SCR) Der weitere Umgang mit Dosenpfand im deutsch-dänischen Grenzgebiet ist weiter unklar. Eine von den dänischen und schleswig-holsteinischen Behörden mit dem Bundesumweltministerium 2015 ausgearbeitete „Gemeinsame Erklärung“ wird von der aktuellen dänischen Regierung nicht umgesetzt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/3669) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3426) hervor.

Bislang können nach Darstellung der Bundesregierung insbesondere Dänen in sogenannten Bordershops in Schleswig-Holstein - und im geringeren Umfang in den Häfen in Mecklenburg-Vorpommern - Dosenbier (und andere Getränke) erwerben, ohne dafür Pfand nach deutschem Recht zu zahlen, wenn sie schriftlich erklären, die Getränke außerhalb Deutschlands zu trinken. Dabei handelt es sich vorwiegend um in Dänemark abgefülltes Bier. Die dänischen Behörden hatten diese Regelung kritisiert, da diese Dosen in Dänemark nicht recycelt wurden, sondern zur Vermüllung beitrugen. Die 2015 getroffene Gemeinsame Erklärung sah vor, dass Dänen, die in deutschen Bordershops Getränke kaufen, dänischen Pfand zahlen müssen. Dafür hätte die dänische Regierung ein entsprechendes Pfandsystem einrichten müssen. Dies ist aber nach Darlegung der Bundesregierung bisher nicht geschehen. Als Grund habe die dänische Regierung sich unter anderem auf eine noch nicht beschiedene Beschwerde des dänischen Handelsverbands bei der EU-Kommission berufen. Der Handelsverband ist demnach der Auffassung, dass die Nichterhebung des deutschen Pfandes eine rechtswidrige Beihilfe an deutsche Grenzhändler darstellt.

Grundsätzlich ist laut Antwort die Bundesregierung der Auffassung, dass die betroffenen Dänen für die Getränke auch Pfand nach deutschem Recht zu errichten haben. Der Bund habe in diesem Feld aber keine Vollzugskompetenz. Die Behörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern verträten hingegen eine andere Rechtsauffassung. Die Vollzugsbehörden in den beiden Ländern argumentierten, dass die Pfandpflicht zum Ziel habe, „bestehende Mehrwegsysteme zu fördern und restentleerte Einweggetränkeverpackungen in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf zurückzugeben“. Da die Käufer aus Dänemark beziehungsweise Skandinavien aber schriftlich versicherten, die Getränke außerhalb Deutschlands zu konsumieren, wo dann auch der Abfall anfalle, sei die Pfandpflicht nicht anzuwenden, fasst die Bundesregierung das Argument der Länder zusammen.

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