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26.09.2018 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 704/2018

Experten sehen Rüstungsexportverbot kritisch

Berlin: (hib/wid) Die Forderung nach einem Verbot oder zumindest einer weiteren gesetzlichen Einschränkung von Rüstungsexporten stößt unter Experten überwiegend auf Vorbehalte. Dies zeigte sich am Mittwoch bei einer Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss. Gegenstand der Befragung waren Anträge der Fraktionen der Linken, die ein komplettes gesetzliches „Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verlangen (19/1339), sowie der Grünen, die sich für die Festschreibung restriktiver Standards in einem eigenen „Rüstungsexportkontrollgesetz“ aussprechen. (19/1849)

Der Staatsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz nannte ein Verbot von Waffenausfuhren „rechtlich und politisch ausgeschlossen“. Ein Staat, der auf militärische Verteidigung und eigene Rüstungsproduktion verzichte, sei „undenkbar“. Zu bedenken sei überdies der „marktwirtschaftliche Aspekt“ des Themas. Hier gehe es um das Recht der betroffenen Unternehmen auf wirtschaftliche Betätigung. Die „Politischen Grundsätze“ der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen seien in jedem Einzelfall flexibel zu interpretieren, sagte Scholz. Daran werde sich auch nichts ändern, wenn sie, wie die Grünen vorschlagen, in einem Gesetz festgeschrieben würden.

Der Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik der Universität Kiel, Joachim Krause, wies darauf hin, dass keine der Exportgenehmigungen der Bundesregierung in den vergangenen Jahren gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz oder gegen EU-Kriterien verstoßen habe. Krause widersprach der Annahme, dass deutsche Waffen auf zahlreichen Kriegsschauplätzen dieser Welt eingesetzt würden. Bei genauerem Hinsehen seien dort vor allem russische, chinesische und iranische Rüstungsgüter zu finden.

Krause warnte davor, die Bedeutung der deutschen Rüstungsexporte zu überschätzen. Sie betrügen allenfalls zwei bis vier Prozent des weltweiten Handels, verglichen mit einem deutschen Anteil von neun Prozent an den zivilen Exporten. Die Zahlen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts Sipri zog Krause im übrigen in Zweifel. Die unterschiedliche Transparenz demokratischer und autoritärer Regime sowie die zunehmende transnationale Verflechtung des Rüstungsgeschäfts seien darin zu wenig berücksichtigt. Als „zu unspezifisch“ kritisierte Krause den Begriff der „Krisenregion“ als Ausschlusskriterium für Waffenlieferungen. In jedem Einzelfall seien die konkreten Umstände eines Konflikts zu bedenken.

Als Vertreterin der Europäischen Kommission betonte Sylvia Kainz-Huber die Notwendigkeit einer „effizienteren und schlagkräftigeren europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“, zu der auch eine „effiziente, wettbewerbsfähige, innovative“ europäische Verteidigungsindustrie gehöre. Der EU sei daran gelegen die Rüstungskooperation in Europa zu fördern. Sie habe daher 2009 eine Richtlinie für den „Transfer von Verteidigungsgütern“ zwischen den Mitgliedsstaaten erlassen und plane für den Zeitraum ab 2021 einen „Europäischen Verteidungungsfonds“ von jährlich 13 Milliarden Euro. Im Sinne dieser Kooperation bedürfe es einer „Öffnung“ der restriktiven deutschen Richtlinien.

Für die IG Metall wies deren Vorstandsmitglied Jürgen Bühl darauf hin, dass der Exportanteil an der deutschen Rüstungsproduktion bei durchschnittlich 50 Prozent liege. Ein Exportverbot werde Überkapazitäten und damit Arbeitsplatzverluste in entsprechendem Umfang mit sich bringen. Aus Sicht der Industrie geißelte ein Vertreter des Airbus-Konzerns, Alexander Reinhardt, die restriktive deutsche Praxis als Hindernis grenzüberschreitender Kooperation. So habe sein Unternehmen ein in Spanien gefertigtes Flugzeug nicht ohne aufwendige Modifikationen nach Saudi-Arabien exportieren können, weil in der Ursprungsversion eine Komponente aus Deutschland stammte.

Zuspruch fanden die Initiativen von Linken und Grünen bei der Vertreterin der katholischen Friedensbewegung „Pax Christi“, Christine Hoffmann, sowie dem Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Arnold Wallraff. Hoffman forderte, ein Verbot des Waffenexports explizit im Grundgesetz zu verankern. Wallraff wies darauf hin, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegen die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Rüstungsunternehmen nicht aufgerechnet werden dürfe.

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