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15.10.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 766/2018

5G-Telekommunikationsnetze

Berlin: (hib/STO) Künftige „5G“-Telekommunikationsnetze sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/4804) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4419). Danach werden die Standards für 5G von einer internationalen Kooperation von Standardisierungsgremien für die Standardisierung im Mobilfunk entwickelt. Die entscheidende Phase der 5G-Spezifikation solle bis März 2020 abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Standardisierung spiele die Frage der Sicherheit der 5G Netze eine erhebliche Rolle, schreibt die Bundesregierung. Wie sie weiter ausführt, gelten generell für öffentliche Telekommunikationsnetze - und damit auch für die zukünftigen 5G Netze - verpflichtende gesetzliche Vorgaben. Ergänzende Ausführungen zum Schutz der 5G-Infrastruktur gegen IT-Angriffe enthalte zudem auch die 5G-Strategie der Bundesregierung.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Telekommunikationsgesetz „technologieneutrale Vorgaben zur Sicherheit von Telekommunikationsnetzen“ enthalte. So habe nach § 109 dieses Gesetzes „jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angemessene technische Vorkehrungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und gegen Störungen zu treffen“. Insbesondere seien Maßnahmen zu treffen, um Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme gegen unerlaubte Zugriffe zu sichern. Die Netzbetreiber seien auch verpflichtet, ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das der Bundesnetzagentur vorzulegen ist und von dieser geprüft wird. Die Bundesnetzagentur könne zudem anordnen, dass sich die Netzbetreiber einer Überprüfung durch eine qualifizierte unabhängige Stelle unterziehen.

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