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07.11.2018 Petitionen — Ausschuss — hib 844/2018

Wirtschaft und Menschenrechte

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 (NAP) ein, der sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Vertrieb durch international tätige Unternehmen in Deutschland reguliert wird und Unternehmen, welche aktiv Menschenrechte verletzen oder im Ausland nicht gemäß deutscher Arbeitsschutzbestimmungen produzieren, sanktioniert werden. Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten auf die durch einen großen Mineralölkonzern am Nigerdelta zu verantwortenden Trinkwasserverunreinigungen. Zudem würden Milizen finanziert, die „mit gewaltiger Schlagkraft die Gebiete enteignen und für die Konzerne annektieren“ würden. Andere Unternehmen ließen im Ausland - wie etwa in Bangladesch - produzieren, weil dort Kinderarbeit nicht verboten sei und die Unfallverhütung nicht dem deutschen Standard entspräche. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung dagegen nichts unternehme, heißt es in der Petition.

Wie der Ausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, setzt sich aber die Bundesregierung in verschiedener Weise dafür ein, „dass die Nachhaltigkeit in den Lieferketten verbessert wird“. So unterstützt die Bundesregierung der Vorlage zufolge die von der EU-Kommission verfolgte wertegeleitete Handels- und Investitionspolitik. Dazu zählten insbesondere auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekten. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen.

Ein wichtiges Instrument, um einen Beitrag für die nachhaltige Gestaltung der Globalisierung zu leisten, sei auch der NAP, schreibt der Petitionsausschuss. „Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, den im NAP beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen“, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in dem es heißt: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national tätig werden und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“ Dies wird durch den Petitionsausschuss „ausdrücklich begrüßt“. Die Petition, so schreiben die Abgeordneten, sollte in die Überprüfung des NAP 2020 einbezogen werden.

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