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07.11.2018 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 844/2018

Bund beteiligt sich an Integrationskosten

Berlin: (hib/SCR) Der Bund will sich weiterhin an den Integrationskosten der Länder und Kommunen beteiligen. Mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes (19/5465) will die Bundesregierung eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung aus dem September 2018 umsetzen. Der Entwurf soll am Freitag in erster Lesung beraten werden.

Laut Entwurf ist eine Verlängerung der Bundesleistungen bis Ende 2019 geplant. Umgesetzt werden soll diese durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung für das betreffende Jahr. So sollen 2019 482 Millionen Euro als „Abschlagszahlung für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder für Asylbewerber und Flüchtlinge“ geleitet werden. Weiterhin sollen rund 2,4 Milliarden Euro als „Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Gemeinden im Rahmen einer Integrationspauschale“ fließen. Die Pauschale fällt damit vereinbarungsgemäß um 435 Millionen Euro höher aus als in den Vorjahren. Zudem soll im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2018 den Ländern Mittel für abgerechnete Leistungen von September 2016 bis August 2018 (rund 1,46 Milliarden Euro) erstattet sowie Abschlagszahlungen für September bis Dezember 2018 (rund 153 Millionen Euro) geleistet werden.

Der Entwurf sieht zudem weitere Änderungen mit Bezug zur ebenfalls bis Ende 2019 verlängerten Bundesunterstützung für die Kommunen für die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte vor. Laut Entwurf werden die Gemeinden über Änderungen im SGB II sowie der Umsatzsteuerverteilung 2019 um insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro entlastet.

Zudem sind Änderungen bei den Finanzierungsmodalitäten des Fonds „Deutsche Einheit“ (FDE) geplant. Um dem „Auslaufen der fiktiven Abfinanzierung des FDE“ Rechnung zu tragen, soll die Umsatzsteuerverteilung ab dem Jahr 2019 um jährlich rund 2,2 Milliarden Euro zugunsten der Länder und zuungunsten des Bundes geändert werden. Die Länder hatten seit 2005 eine Teilkompensation des Fonds übernommen. Das Auslaufen der FDE-Abfinanzierung schlägt zudem auf die Gemeinden durch. Ihre über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage umgesetzte Pflicht zur Mitfinanzierung entfällt.

Ebenfalls soll mit dem Entwurf die Grundlage im Entflechtungsgesetz geschaffen werden, damit der Bund die Kompensationszahlungen für den sozialen Wohnungsbau an die Länder im Jahr 2019 um 500 Millionen Euro erhöhen kann. Laut Bundesregierung haben sich die Länder verpflichtet, diese investiv zu verwendeten Mittel auch in diesem Bereich zu investieren.

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