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28.11.2018 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 924/2018

Weiterbildung für digitalen Arbeitsmarkt

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, den 28. November 2018, den Gesetzentwurf (19/4948; 19/5419) der Bundesregierung für ein Qualifizierungs-chancengesetz in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen votierte die AfD-Fraktion, mit Enthaltung stimmte Die Linke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ausdehnung der Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit vor, um Beschäftigte schon während ihrer Tätigkeit auf den digitalen Strukturwandel vorzubereiten und Arbeitslosigkeit so bereits im Vorfeld zu verhindern. Auch für Engpassberufe soll die Förderung gelten, die durch die Arbeitgeber kofinanziert werden soll. Darüber hinaus wird die Rahmenfrist, in der Arbeitslosenversicherung, innerhalb derer man Ansprüche erwerben muss, auf 30 Monate erweitert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2019 auf 2,6 Prozent. Außerdem wird die bisher befristete 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung entfristet.

Für große Empörung, nicht wegen des Inhalts, aber wegen des formalen Ablaufs, sorgte die Tatsache, dass durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der Gesetzentwurf zu einem sogenannten Omnibusgesetz erweitert worden ist: So ist an den Ursprungsentwurf nun noch eine Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes angehängt worden. Die Alterssicherung der Landwirte musste nach der Abschaffung der Hofabgabeklausel neu justiert werden. Und mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes will die Koalition erreichen, dass auch Beschäftigte im Flugbetrieb der Luftfahrtunternehmen (Kabinenpersonal) einen Betriebsrat gründen können. Diese Änderung fand über die Koalitionsfraktionen hinaus eine breite Unterstützung auch in den anderen Fraktionen. Deutliche Kritik gab es in punkto Tarifeinheitsgesetz. Es könne nicht sein, dass die Änderung eines so komplexen Gesetzes an das Qualifizierungschancengesetz angehängt werde, lautete die Kritik der Oppositionfraktionen.

Im Bereich der Weiterbildungsförderung präzisierten Union und SPD in ihrem Änderungsantrag, dass es bei der Förderung nicht um eine individuelle Weiterbildung gehe, sondern darum, „dass sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig“ ist, sich also auf den Strukturwandel und Engpassberufe bezieht. Die Weiterbildungen könnten zwar auch in den Betrieben stattfinden, müssten aber durch einen externen Träger durchgeführt werden, betonte die Union. Verändert wurden die Zugangsbedingungen dahingehend, dass auch, wer vorher arbeitslos war unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer Tätigkeit eine berufsbegleitende, geförderte Weiterbildung machen kann. Ferner wurden die Regelungen des Zugangs zur Arbeitslosenversicherung für Kurzzeitbeschäftigte geändert, die die Rahmenfrist nicht erfüllen.

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