+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

06.12.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 954/2018

Projekt zur Gesichtserkennung

Berlin: (hib/STO) Um das Projekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6076) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5744). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“ von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG vereinbart worden, „den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben“.

In einem ersten Teilprojekt vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018. wurde den Angaben zufolge ohne Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet. In dem einjährigen Erprobungszeitraum konnten laut Vorlage sämtliche Jahreszeiten, Witterungsbedingungen und Lichtverhältnisse dargestellt werden.

In den ersten sechs Monaten wurde zum Abgleich eine Referenzdatenbank mit qualitativ hochwertigen Lichtbildern von Freiwilligen verwendet, wie die Bundesregierung ausführt. In den folgenden sechs Monaten sollten die Gesichtserkennungssysteme der Antwort zufolge „den Beweis erbringen, dass sie auch mit Fahndungsfotos ungünstigerer Qualität (Auflösung, Schärfe, Position des Gesichts, Lichtverhältnisse zum Zeitpunkt der Aufzeichnung) eine hohe Trefferquote zu generieren imstande sind“. Dafür seien mehrere Bilder der Probanden aus den am Bahnhof Berlin Südkreuz vorhandenen Videoüberwachungssystemen in die Referenzdatenbanken der Gesichtserkennungssysteme eingestellt worden.

Der Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums über den Test wurde laut Bundesregierung am 11. Oktober 2018 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht. Als Bilanz sei durch die Bundespolizei festgestellt worden, „dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können“. Nach polizeifachlicher Bewertung solle die Technik die Arbeit der Polizeivollzugsbeamten unterstützen und nicht ersetzen, „da bereits nach 20 Minuten Monitorbeobachtung die menschliche Aufmerksamkeit für Videodetails sinkt und den Mehrwert von Videoüberwachung in signifikanter Weise beeinträchtigt“.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sollen im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme in einem zweiten Projekt voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt werden. Dabei sollten unter anderem Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden. Die Federführung für dieses Teilprojekt liege bei der Deutsche Bahn AG und befinde sich in der Vorbereitung.

Marginalspalte