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07.12.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 960/2018

„Integra“ hilft Flüchtlingen an Unis

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, akademische Potenziale Geflüchteter frühzeitig zu nutzen, ihre Talente zu entwickeln und zwar unabhängig davon, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Mit den Programmen „Integra“ unterstützt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Flüchtlinge bei der Eingliederung an deutschen Hochschulen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6184) auf die Kleine Anfrage (19/5715) der FDP.

Das Programm „Integra“ vermittle Sprach- und Fachkurse, um ein Studium erfolgreich aufnehmen zu können. Die International Offices der Hochschulen berieten und betreuten studieninteressierte Flüchtlinge bei der Orientierung in einem Hochschulsystem, auf das sie sich anders als andere internationale und deutsche Studierende nicht hätten vorbereiten können, und stünden auch in Kontakt mit externen Ansprechpartnern wie Ausländerbehörden und Jobcentern. Synergieeffekte entstünden durch das „Welcome-Programm“ des DAAD. Dieses fördere studentische Initiativen, die das Ziel haben, Geflüchtete beim Einstieg in die akademische Welt zu unterstützen. Das „Welcome-Programm“ sei damit eine zielführende Ergänzung zu „Integra“.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liege vor allem auf der Überprüfung ihrer Studierfähigkeit, studienvorbereitenden und studienbegleitenden Sprach-, Fach- und Methodenkursen an Hochschulen und Studienkollegs sowie auf der Begleitung durch studentische Freiwillige. Die Angebote stünden allen Asylbewerbern und Schutzberechtigten offen. Die Hochschulzugangsgesetze der Länder ermöglichten Flüchtlingen einen Hochschulzugang unabhängig von Herkunftsland und Stand des Asylverfahrens. Geflüchtete, die ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen wollen, müssen eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen, sowie über akademische Deutschkenntnisse auf hohem Niveau verfügen. Besitze eine Person keine direkte HZB, weil ihre ausländische HZB nicht vollständig anerkannt werde, bestehe die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg zu besuchen. Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 2015 ermögliche geflüchteten Studienbewerbern mit unvollständigen Zeugnissen, ihre Studierfähigkeit in einem dreistufigen Verfahren nachzuweisen.

Für geflüchtete Studieninteressierte stelle der Erwerb der erforderlichen akademischen Deutschkenntnisse - in der Regel auf dem hohen Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) - die größte Hürde auf dem Weg in ein Studium an einer deutschen Hochschule dar. Darüber hinaus berichten die Hochschulen von einem hohen Beratungsbedarf aufgrund der Unkenntnis des deutschen Hochschulsystems, sowie die Beseitigung verbleibender fachlicher Lücken sowie Probleme bei der Finanzierung von Fahrtkosten und Lebensunterhalt. Weitere Hürden bildeten die mangelnde Transparenz bei Verfahren des Hochschulzugangs, Auflagen von Jobcentern, aufenthaltsrechtliche Fragen und psychische Probleme.

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